12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
/artikel/influencer-recht-kennzeichnung
Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
sponsored

Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

Deine ungelesenen Artikel:
vor 1 Stunde

Traivelling: Wiener Startup meldet Konkurs an

Über die Reise-Plattform Traivelling wurde ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien eröffnet. Zuletzt wollte man sich verstärkt im B2B-Bereich aufstellen.
/artikel/traivelling-wiener-startup-meldet-konkurs-an
vor 1 Stunde

Traivelling: Wiener Startup meldet Konkurs an

Über die Reise-Plattform Traivelling wurde ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien eröffnet. Zuletzt wollte man sich verstärkt im B2B-Bereich aufstellen.
/artikel/traivelling-wiener-startup-meldet-konkurs-an
Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019
Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019 (c) Daniela Matejschek

Interkontinentale Zugreisen einfach und nachhaltig zu ermöglichen, dafür wurde Traivelling vor gut fünf Jahren gegründet. Ursprünglich war das Unternehmen im B2C-Bereich tätig. Privatpersonen sollten ohne großartige Recherche weite Strecken mit dem Zug zurücklegen können. Zuletzt wollte man sich im B2B-Bereich verstärken, doch nun ist das Unternehmen insolvent. Ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien wurde eröffnet.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich“

Zuletzt arbeitete Traivelling daran, eine Softwareschnittstelle im B2B-Bereich anzubieten, über die Tickets weitervermittelt werden sollten. Das Wiener Startup hätte dafür monatliche Fees von B2B-Partnern und eine Provision von Bahnfirmen erhalten. Aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 geht hervor, dass Traivelling dadurch Umsätze in einer Größenordnung generieren wollte, die für einen langfristigen Unternehmenserfolg entscheidend sein sollten. Im Endeffekt war laut KSV 1870 eben diese Softwareschnittstelle für die Nutzung durch Unternehmenskunden, also der B2B-Bereich, die Ursache für die Insolvenz.

Die Entwicklung dieser Schnittstelle konnte nämlich bis dato nicht fertiggestellt werden. Auch ein Rettungsversuch durch Verhandlungen mit Investoren scheiterte. „Es waren unüberbrückbare vertragliche Differenzen zwischen den Investoren und uns“, erklärt Geschäftsführer Elias Bohun, der die Namen der Investoren nicht nennen möchte.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich. Am Ende ist uns leider das Geld ausgegangen, obwohl wir jeden Tag Buchungen hatten. Wir hätten aber ein Vielfaches gebraucht“, sagt Bohun. Bereits gebuchte Tickets würden ihre Gültigkeit behalten. Das Unternehmen hatte zwei Mitarbeiter.

Die Verbindlichkeiten betragen laut Kreditschutzverband 435.000 Euro, rund 200 Gläubiger seien betroffen. Die Zahl der Gläubiger sei so groß, weil Traivelling sich unter anderem mittels Crowdfunding finanzierte.

Crowdfunding und FFG-Förderung

Das Startup konnte im Jahr 2025 über eine Crowdfunding-Aktion 200.000 Euro einsammeln (brutkasten berichtete). Um diese Summe zu erreichen, habe es laut Geschäftsführer Elias Bohun nur zehn Tage gebraucht. Zusätzlich erhielt das Wiener Startup eine FFG-Basisförderung. Insgesamt konnten man eine Finanzierung in Höhe von rund 600.000 Euro aufstellen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss