15.06.2020

Regierungsklausur: Investitionsprämie und Verlustrücktrag geplant

Im Vorfeld der heute und morgen im Bundeskanzleramt stattfindenden Regierungsklausur wurden von der Regierung bereits mehrere angedachte Maßnahmen zur Linderung der Wirtschaftskrise kommuniziert.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der durch die Coronakrise hervorgerufenen Wirtschaftskrise gehen jetzt in die nächste Runde – das ist die Message, die bereits vor der heute und morgen stattfindenden Regierungsklausur im Bundeskanzleramt von der Bundesregierung vermittelt wurde. Mehrere im Rahmen des bereits seit einiger Zeit angekündigten Konjunkturpakets geplante Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld der Klausur kommuniziert. In der gestrigen ORF-Pressestunde gab Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch einen ersten Einblick, was im Rahmen des Pakets für Unternehmen geplant ist. Konkret sprach sie von einer Investitionsprämie und der Möglichkeit zum Verlustrücktrag.

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Investitionsprämie: 7 Prozent für alle, weitere 7 Prozent in bestimmten Bereichen

Die Investitionsprämie soll von der Unternehmensgröße unabhängig sein und jenen Firmen gewährt werden, die sich „in den nächsten sechs Monaten zu Investitionen bekennen“. Dabei dürfte es eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science oder Gesundheitswesen geben. Die insgesamt möglichen 14 Prozent scheinen aber noch nicht in Stein gemeißelt zu sein: „Ideal wäre eine Investitionsprämie von 20 Prozent“, meint Schramböck.

Verlustrücktrag: Steuern aus den Vorjahren zurückholen

Mit dem geplanten Verlustrücktrag sollen sich Unternehmen Steuern aus den beiden Vorjahren zurückholen können. Demnach sollen Verluste aus diesem Jahr steuerlich mit Einnahmen aus 2018 und 2019 gegengerechnet werden können. Zu den Details äußerte sich die Ministerin noch nicht. Weitere – nicht Unternehmens-bezogene – geplante Konjunktur-Maßnahmen, die nun bei der Regierungsklausur besprochen werden sollen, sind etwa eine mit 1. Jänner rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent sowie eine Einmalzahlung für Arbeitslose über 450 Euro mit eigenem „Familienbonus“ über einmalig 360 Euro pro Kind.

Applaus von der Wirtschaftskammer, Kritik von den NEOS

Applaus für die Investitionsprämie und Verlustrücktrag gibt es von der Wirtschaftskammer (WKÖ), die eigene Forderungen umgesetzt sieht. WKÖ-Präsident Harald Mahrer schreibt in einer Aussendung: „Die Investitionsprämie bringt uns ein weiteres Stück vorwärts. Unternehmen aller Größen sind durch die Corona-Krise massiv unter Druck geraten. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt aber auch Nachfrage am angespannten Markt und schafft Arbeitsplätze. Eine verstärkte Investitionstätigkeit ist der sicherste, nachhaltigste Weg aus der Krise“.

NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn kann in einer Aussendung den bisher von der Regierung gesetzten Maßnahmen und der Investitionsprämie nichts abgewinnen: „Schramböck hat heute einmal mehr gezeigt, dass sie das Hauptproblem immer noch nicht verstanden hat. Es ist die fehlende Liquidität, die den Unternehmen das Genick bricht“. Die Krise habe „das Eigenkapital in den Betrieben aufgefressen“, bei vielen reiche es oft nicht einmal mehr, um an einen Hilfskredit zu kommen. „Steuerstundungen und Kredite verschaffen den Unternehmerinnen und Unternehmern nur vorübergehend etwas Luft, jedoch nicht die so dringend notwendige Liquidität – aufgeschobene Steuern und Kredite müssen schließlich bald einmal auch zurückgezahlt werden“, so Schellhorn. „Und wie soll man Geld investieren, um in den Genuss einer Investitionsprämie zu kommen, wenn man kein Geld mehr hat? Betriebe brauchen Eigenkapital, wir müssen den Konsum ankurbeln, die Lohnnebenkosten senken, die Gewerbeordnung liberalisieren – kurzum: Wir müssen alles tun, um Unternehmerinnen und Unternehmern die Arbeit zu erleichtern“.

⇒ Margarete Schramböck in der ORF-Pressestunde

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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