15.06.2020

Regierungsklausur: Investitionsprämie und Verlustrücktrag geplant

Im Vorfeld der heute und morgen im Bundeskanzleramt stattfindenden Regierungsklausur wurden von der Regierung bereits mehrere angedachte Maßnahmen zur Linderung der Wirtschaftskrise kommuniziert.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der durch die Coronakrise hervorgerufenen Wirtschaftskrise gehen jetzt in die nächste Runde – das ist die Message, die bereits vor der heute und morgen stattfindenden Regierungsklausur im Bundeskanzleramt von der Bundesregierung vermittelt wurde. Mehrere im Rahmen des bereits seit einiger Zeit angekündigten Konjunkturpakets geplante Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld der Klausur kommuniziert. In der gestrigen ORF-Pressestunde gab Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch einen ersten Einblick, was im Rahmen des Pakets für Unternehmen geplant ist. Konkret sprach sie von einer Investitionsprämie und der Möglichkeit zum Verlustrücktrag.

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Investitionsprämie: 7 Prozent für alle, weitere 7 Prozent in bestimmten Bereichen

Die Investitionsprämie soll von der Unternehmensgröße unabhängig sein und jenen Firmen gewährt werden, die sich „in den nächsten sechs Monaten zu Investitionen bekennen“. Dabei dürfte es eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science oder Gesundheitswesen geben. Die insgesamt möglichen 14 Prozent scheinen aber noch nicht in Stein gemeißelt zu sein: „Ideal wäre eine Investitionsprämie von 20 Prozent“, meint Schramböck.

Verlustrücktrag: Steuern aus den Vorjahren zurückholen

Mit dem geplanten Verlustrücktrag sollen sich Unternehmen Steuern aus den beiden Vorjahren zurückholen können. Demnach sollen Verluste aus diesem Jahr steuerlich mit Einnahmen aus 2018 und 2019 gegengerechnet werden können. Zu den Details äußerte sich die Ministerin noch nicht. Weitere – nicht Unternehmens-bezogene – geplante Konjunktur-Maßnahmen, die nun bei der Regierungsklausur besprochen werden sollen, sind etwa eine mit 1. Jänner rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent sowie eine Einmalzahlung für Arbeitslose über 450 Euro mit eigenem „Familienbonus“ über einmalig 360 Euro pro Kind.

Applaus von der Wirtschaftskammer, Kritik von den NEOS

Applaus für die Investitionsprämie und Verlustrücktrag gibt es von der Wirtschaftskammer (WKÖ), die eigene Forderungen umgesetzt sieht. WKÖ-Präsident Harald Mahrer schreibt in einer Aussendung: „Die Investitionsprämie bringt uns ein weiteres Stück vorwärts. Unternehmen aller Größen sind durch die Corona-Krise massiv unter Druck geraten. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt aber auch Nachfrage am angespannten Markt und schafft Arbeitsplätze. Eine verstärkte Investitionstätigkeit ist der sicherste, nachhaltigste Weg aus der Krise“.

NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn kann in einer Aussendung den bisher von der Regierung gesetzten Maßnahmen und der Investitionsprämie nichts abgewinnen: „Schramböck hat heute einmal mehr gezeigt, dass sie das Hauptproblem immer noch nicht verstanden hat. Es ist die fehlende Liquidität, die den Unternehmen das Genick bricht“. Die Krise habe „das Eigenkapital in den Betrieben aufgefressen“, bei vielen reiche es oft nicht einmal mehr, um an einen Hilfskredit zu kommen. „Steuerstundungen und Kredite verschaffen den Unternehmerinnen und Unternehmern nur vorübergehend etwas Luft, jedoch nicht die so dringend notwendige Liquidität – aufgeschobene Steuern und Kredite müssen schließlich bald einmal auch zurückgezahlt werden“, so Schellhorn. „Und wie soll man Geld investieren, um in den Genuss einer Investitionsprämie zu kommen, wenn man kein Geld mehr hat? Betriebe brauchen Eigenkapital, wir müssen den Konsum ankurbeln, die Lohnnebenkosten senken, die Gewerbeordnung liberalisieren – kurzum: Wir müssen alles tun, um Unternehmerinnen und Unternehmern die Arbeit zu erleichtern“.

⇒ Margarete Schramböck in der ORF-Pressestunde

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

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„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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