15.06.2020

Regierungsklausur: Investitionsprämie und Verlustrücktrag geplant

Im Vorfeld der heute und morgen im Bundeskanzleramt stattfindenden Regierungsklausur wurden von der Regierung bereits mehrere angedachte Maßnahmen zur Linderung der Wirtschaftskrise kommuniziert.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der durch die Coronakrise hervorgerufenen Wirtschaftskrise gehen jetzt in die nächste Runde – das ist die Message, die bereits vor der heute und morgen stattfindenden Regierungsklausur im Bundeskanzleramt von der Bundesregierung vermittelt wurde. Mehrere im Rahmen des bereits seit einiger Zeit angekündigten Konjunkturpakets geplante Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld der Klausur kommuniziert. In der gestrigen ORF-Pressestunde gab Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch einen ersten Einblick, was im Rahmen des Pakets für Unternehmen geplant ist. Konkret sprach sie von einer Investitionsprämie und der Möglichkeit zum Verlustrücktrag.

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Investitionsprämie: 7 Prozent für alle, weitere 7 Prozent in bestimmten Bereichen

Die Investitionsprämie soll von der Unternehmensgröße unabhängig sein und jenen Firmen gewährt werden, die sich „in den nächsten sechs Monaten zu Investitionen bekennen“. Dabei dürfte es eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science oder Gesundheitswesen geben. Die insgesamt möglichen 14 Prozent scheinen aber noch nicht in Stein gemeißelt zu sein: „Ideal wäre eine Investitionsprämie von 20 Prozent“, meint Schramböck.

Verlustrücktrag: Steuern aus den Vorjahren zurückholen

Mit dem geplanten Verlustrücktrag sollen sich Unternehmen Steuern aus den beiden Vorjahren zurückholen können. Demnach sollen Verluste aus diesem Jahr steuerlich mit Einnahmen aus 2018 und 2019 gegengerechnet werden können. Zu den Details äußerte sich die Ministerin noch nicht. Weitere – nicht Unternehmens-bezogene – geplante Konjunktur-Maßnahmen, die nun bei der Regierungsklausur besprochen werden sollen, sind etwa eine mit 1. Jänner rückwirkende Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent sowie eine Einmalzahlung für Arbeitslose über 450 Euro mit eigenem „Familienbonus“ über einmalig 360 Euro pro Kind.

Applaus von der Wirtschaftskammer, Kritik von den NEOS

Applaus für die Investitionsprämie und Verlustrücktrag gibt es von der Wirtschaftskammer (WKÖ), die eigene Forderungen umgesetzt sieht. WKÖ-Präsident Harald Mahrer schreibt in einer Aussendung: „Die Investitionsprämie bringt uns ein weiteres Stück vorwärts. Unternehmen aller Größen sind durch die Corona-Krise massiv unter Druck geraten. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt aber auch Nachfrage am angespannten Markt und schafft Arbeitsplätze. Eine verstärkte Investitionstätigkeit ist der sicherste, nachhaltigste Weg aus der Krise“.

NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn kann in einer Aussendung den bisher von der Regierung gesetzten Maßnahmen und der Investitionsprämie nichts abgewinnen: „Schramböck hat heute einmal mehr gezeigt, dass sie das Hauptproblem immer noch nicht verstanden hat. Es ist die fehlende Liquidität, die den Unternehmen das Genick bricht“. Die Krise habe „das Eigenkapital in den Betrieben aufgefressen“, bei vielen reiche es oft nicht einmal mehr, um an einen Hilfskredit zu kommen. „Steuerstundungen und Kredite verschaffen den Unternehmerinnen und Unternehmern nur vorübergehend etwas Luft, jedoch nicht die so dringend notwendige Liquidität – aufgeschobene Steuern und Kredite müssen schließlich bald einmal auch zurückgezahlt werden“, so Schellhorn. „Und wie soll man Geld investieren, um in den Genuss einer Investitionsprämie zu kommen, wenn man kein Geld mehr hat? Betriebe brauchen Eigenkapital, wir müssen den Konsum ankurbeln, die Lohnnebenkosten senken, die Gewerbeordnung liberalisieren – kurzum: Wir müssen alles tun, um Unternehmerinnen und Unternehmern die Arbeit zu erleichtern“.

⇒ Margarete Schramböck in der ORF-Pressestunde

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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