03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
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Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: „Das glaube ich nicht.“

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: „Das glaube ich nicht.“. Und sie stellt klar: „Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!“

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. „Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren“, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein „Weckruf“ gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber „reihenweise“ Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den „indirekten Erwerb“, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

„Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden“, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. „Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft“. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: „Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert“. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. „Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen“, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: „Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein“.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als „etwas Gutes“

Schramböck kontert: „Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt“. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei „etwas Gutes“, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, „das ist so das Gängige“. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, „vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind“, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: „Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen“. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf „Einkaufstour“ seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

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