17.05.2016

Qualifizierte Minderheit: So viel Mitspracherecht hat ein Investor

Powered by BTP Nährboden Immer wieder tauchte während der vergangenen Staffel "2 Minuten 2 Millionen" die Investorenforderung nach einer qualifizierten Minderheit. Im Folgenden wird geklärt werden, warum die "qualifizierte Minderheit" für Investoren von Bedeutung ist, was genau unter dem Begriff verstanden wird und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
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Das Gesetz sieht in einigen Fällen zwingend vor, dass ein Beschluss einer sogenannten qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen (Dreiviertelmehrheit) bedarf. pholidito-fotolia.com

Startups pitchen ihre Ideen, Investoren finden diese lukrativ und beteiligen sich daran. Was auf den ersten Blick als simples Konzept erscheint, hat rechtlich oft einen komplexen Hintergrund. Zumeist erwirbt der Investor Geschäftsanteile, was bedeutet, dass er Kapital zur Verfügung stellt, wofür ihm im Gegenzug Beteiligungsrechte an der GmbH eingeräumt werden. So wird der Investor zum Gesellschafter des Startups. Abhängig von der Höhe der Beteiligung und der näheren Ausgestaltung der Beteiligungsrechte, haben Gesellschafter unterschiedliche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung innerhalb der Gesellschaft.

Was genau ist bzw bedeutet nun der Begriff „qualifizierte Minderheit“?

Roman Rericha, Partner bei Brandl & Talos, Initiator vom BTP Nährboden-Programm

Wenn sich ein Business Angel oder anderer Investor an einem Startup beteiligen will, verlangt er zumeist, dass das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Die Willensbildung der Gesellschafter erfolgt bei einer GmbH durch Beschlüsse, die in der Generalversammlung oder in Form von sogenannten Umlaufbeschlüssen gefasst werden. Sofern gesetzlich oder durch den Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse durch einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Das Gesetz sieht in einigen Fällen zwingend vor, dass ein Beschluss einer sogenannten qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen (Dreiviertelmehrheit) bedarf. Von diesen Mehrheitserfordernissen leiten sich die negativen Minderheitenrechte bzw die sogenannte qualifizierte Minderheit oder Sperrminorität ab. Verfügt ein Gesellschafter über 25% der Stimmrechte plus eine weitere Stimme, so wird in der Praxis davon gesprochen, dass ihm eine qualifizierte Minderheit eingeräumt ist, da er so jene Beschlüsse blockieren kann, welche eine Dreiviertelmehrheit erfordern.

Welche Rechte bekommt ein Investor dadurch?

Bei der qualifizierten Minderheit handelt es sich nicht um ein positives Gestaltungsrecht sondern lediglich um ein Vetorecht im Zuge von Beschlussfassungen der Gesellschafter. Übt ein Investor sein Stimmrecht aus, kann er das Zustandekommen eines positiven Beschlusses durch die restlichen Gesellschafter verhindern. Abgesehen von den gesetzlich definierten Mehrheitserfordernissen können weitere Gegenstände festgelegt werden, bei deren Beschlussfassung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Auf diese Weise können dem Investor, der über eine qualifizierte Minderheit verfügt, weitere Vetorechte eingeräumt werden.

Bei der qualifizierten Minderheit handelt es sich nicht um ein positives Gestaltungsrecht sondern lediglich um ein Vetorecht.

Welche Punkte sind unumgänglich?

Für einige Beschlussgegenstände wird vom GmbH-Gesetz zwingend eine Dreiviertelmehrheit festgelegt. Zu diesen zählen neben der Änderung des Gesellschaftsvertrags, vor allem auch Beschlüsse über Umgründungsvorgänge und Kapitalmaßnahmen. Alle Mehrheitserfordernisse, deren Geltung das Gesetz nicht zwingend vorschreibt, sind jedoch durch Gesellschaftsvertrag (GmbH) abänderbar.

Dem Investor können – unabhängig von der konkreten Beteiligungshöhe – weitere Zustimmungsrechte eingeräumt werden:

  • durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag
  • durch eine separate Gesellschaftervereinbarung über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus

Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass bestimmte Beschlussgegenstände aufgrund vertraglicher Regelung der Zustimmung durch den Investor bedürfen oder die Mehrheitserfordernisse für bestimmte Angelegenheiten – abweichend von der gesetzlichen Regel – erhöht werden, sodass ein Beschluss nur mit Zustimmung des Investors erfolgen kann. So kann etwa bei bestimmten Beschlussgegenständen das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses mit mindestens 85% der abgegebenen Stimmen vorgesehen werden, wodurch etwa ein Investor mit einer Beteiligung von mehr als 15% eine Beschlussfassung verhindern könnte (Vetorecht).

Redaktionstipps

Wo liegen die Vor- und Nachteile für beide Parteien?

Markus Arzt, Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos, Co-Initiator vom BTP Nährboden-Programm

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beteiligungshöhe eines Investors davon abhängt, wieviel Kapital dieser in das Startup investiert und welche Unternehmensbewertung dem Investoreneinstieg zugrunde gelegt wird. Eine „allgemeine Regel„, wonach ein Investor ab einer bestimmten Investitionssumme eine qualifizierte Minderheit verlangt, besteht somit nicht. In der Praxis ist freilich festzustellen, dass Investoren mehr Mitspracherechte verlangen, je höher die von ihnen investierte Summe ist. Beim Investoreneinstieg wird meist ein individuelles Paket von Zustimmungs- bzw Vetorechten für den Investor zwischen den Gründern und dem Investor verhandelt.

Wo entstehen in der Praxis üblicherweise Probleme?

Steht dem Investor eine qualifizierte Minderheit zu bzw werden diesem vertraglich weitgehende Zustimmungsvorbehalte eingeräumt, führt dies dazu, dass der Investor stärker in die die Gesellschaft betreffenden Entscheidungen eingebunden ist und bestimmte Angelegenheiten durch die Gründer bzw übrigen Gesellschafter nicht ohne Zustimmung des Investors vorgenommen werden können. Für die Gründer bedeutet dies eine größere Abhängigkeit vom Investor und einen – unter Umständen sehr einschneidenden – Verlust von Autonomie. Gleichzeitig kann die notwendige Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen durch einen erfahrenen Investor auch vor unüberlegten Entscheidungen schützen und das Erfordernis eines einvernehmlichen Vorgehens mit dem Investor unter Umständen nachträgliche Auseinandersetzungen vermeiden, wenn eine beschlossene Maßnahme nicht das gewünschte Ergebnis bringt. Für den Investor bedeuten weitgehende Vetorechte (durch halten einer Sperrminorität oder auf vertraglicher Grundlage), dass er erhöhten Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann und wichtige Entscheidungen nicht ohne seine Zustimmung getroffen werden können.

Gibt es Spezielles bei der Eintragung im Gesellschaftsvertrag zu beachten?

Bei einer GmbH werden sämtliche Gesellschafter mit ihrer Stammeinlage und der darauf geleisteten Einzahlung in das Firmenbuch eingetragen. Aus dem Verhältnis der Stammeinlagen und dem – ebenfalls öffentlich einsehbaren – Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sind grundsätzlich die Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechtsregelungen ersichtlich. Ob einem Gesellschafter somit mehr als 25% am Stammkapital der Gesellschaft (und somit eine sogenannte qualifizierte Minderheit) zusteht, ist somit öffentlich ersichtlich. Allerdings können abweichende Regelungen – insbesondere auch weitergehende Vetorechte zugunsten eines Investors – in sogenannten Gesellschafter- oder Syndikatsverträgen zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft geregelt werden. Diese Verträge sind weder im Firmenbuch noch sonst öffentlich einsehbar. Gerade aus diesem Grund werden sensible Themen zwischen den Gesellschaftern häufig in solchen separaten Gesellschafter- oder Syndikatsverträgen geregelt.

Der BTP Nährboden ist eine Initiative von Brandl & Talos Rechtsanwälte und bietet vielversprechenden Start-ups die Möglichkeit, kompetente juristische Beratung zu rabattierten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Weiters bietet der BTP -Nährboden den Start-ups in seinem Pool, Zugang zum Netzwerk der Kanzlei und die Aussicht, auf Vernetzung mit relevanten Key Playern und potentiellen Investoren.

Web: www.btp-naehrboden.at  | Facebook: www.facebook.com/naehrboden/ – @btpnaehrboden |

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Alexander Pöllmann, Director IT & Digital bei der Viessmann Generations Group, und Michael Maier, Director Austria von iteratec (v.l.) | (c) iteratec / beigestellt

Es war eine der bemerkenswertesten Transformationen der deutschen Industrie: 2023 verkaufte Viessmann sein Kerngeschäft, die Klimasparte Viessmann Climate Solutions, für zwölf Milliarden Euro an den US-Konzern Carrier (brutkasten berichtete). Seit Anfang 2024 agiert das Familienunternehmen als Unternehmensgruppe, die aus Deutschland ein globales industrielles Beteiligungsportfolio steuert. Und dieses Kernteam soll nun KI-nativ werden: Gemeinsam mit dem Technologieunternehmen iteratec baut Viessmann ein Multi-Agenten-System, das die Mitarbeiter:innen zu “Buildern von Agenten” verändert.

Vom Heizungsbauer zum langfristigen Unternehmensentwickler  

Das reinvestierte Kapital floss vor allem in industrielle Mittelständler mit Fokus auf nachhaltige Energietransformation: von Grid-Infrastruktur über Fernwärme- und Kühlungslösungen bis zu Kühlhäusern. Dazu zählt etwa die isoplus-Gruppe, ein Hersteller von Nah- und Fernwärmeleitungen mit großen Standorten in Österreich. Über Minderheitsbeteiligungen ist Viessmann außerdem unter anderem an Encavis sowie am Software-Unternehmen AMCS beteiligt, das Emissionen in der Recycling- und Abfallwirtschaft reduzieren soll. 

Beim Thema KI unterscheidet Pöllmann klar zwischen zwei Ebenen: „Wenn wir auf unsere Partner schauen, ist der Kerntreiber klassischerweise Effizienz, also Use Cases entlang der Wertschöpfungskette, um Top- oder Bottom-Line-Potenziale einzusammeln. Auf Ebene des Viessmann-Teams schauen wir viel stärker auf Effektivität: Wie können wir noch bessere Investmententscheidungen treffen und unsere zentrale Entscheidungsqualität maßgeblich erhöhen?“ 

Deal-Screening statt Deal-Sourcing 

Genau das sei allerdings die schwierigere Disziplin, so Pöllmann: „Effizienz-Use-Cases sind aus unserer Sicht häufig leichter, als die Qualität zu erhöhen. KI tendiert in ihrer ursprünglichsten Natur dazu, lieber zu halluzinieren und ungenau zu sein, als eine sehr klare Antwort auf die Frage zu geben: Sollte ich dieses Investment tätigen oder lieber nicht? Welche Risiken habe ich noch nicht gesehen?“ Dies bedingt vor allem den ganzen Kontext einer Transaktion zu kennen. 

Konkret setzt das Multi-Agenten-System deshalb dort an, wo Präzision zählt: beim Screening. Es gehe nicht darum, Deals zu sourcen, betont Pöllmann, sondern den Prozess „Ist ein Deal für uns wirklich relevant?“ deutlich zu verkürzen. Ein Letter of Intent könne so viel schneller analysiert und daraus ein Investmentmemo gebaut werden, angereichert mit weiteren Quellen. 

Dass das Viessmann-Team das System selbst baut, statt auf eine Fertiglösung zu setzen, ist für Pöllmann eine Grundsatzentscheidung: „Wir wollen die Governance in der eigenen Hand haben, aber auch den Prozess, wie wir zu Entscheidungen kommen.“ Fertige KI-Finanzlösungen von der Stange würden der Organisation wenig bringen: „Das ist zwar alles nett und funktioniert auch schnell, aber nicht in der Qualität, wie wir sie erwarten.“ 

Jede:r Mitarbeiter:in wird zum „Builder“ 

Der vielleicht radikalste Teil des Ansatzes: Alle Mitarbeiter:innen der Viessmann Generations Group sollen befähigt werden, selbst KI-Agenten zu bauen. Der Prozess dahinter ist mehrstufig: Ein Intake-Agent nimmt die Idee auf und schärft sie, ein Specification-Agent zieht anschließend das nötige Fachwissen aus den Mitarbeiter:innen heraus und gibt erst ab einem bestimmten Confidence Score grünes Licht. Danach erstellt ein weiterer Agent, der sogenannte Agent-Builder, den fertigen KI-Kollegen. 

Gestartet wurde Ende Jänner mit einem „Hypersprint“, die ersten Prozessagenten gingen im Frühjahr live. „Es ist schon verrückt, was wir in der Zeit entwickelt haben“, sagt Pöllmann. Die größte Herausforderung sei dabei nicht die Technologie: „Die Herausforderung ist wirklich, das Wissen der Kolleg:innen “freizulegen” und die Leute, die verantwortlich sind, in die Verantwortung zu bekommen. So können wir dann gemeinsam den Input, den wir brauchen, identifizieren, um daraus vernünftige Agenten mit hoher Output-Qualität zu bauen.“ 

„Die Rolle des Menschen in der KI-Transformation wird maßgeblich“ 

Bei aller Automatisierung bleibt die Verantwortung beim Menschen, stellt Pöllmann klar: „Am Ende braucht es immer einen Verantwortlichen, und das kann nicht die Maschine sein. Dadurch wird vor allem die Rolle des Menschen in der KI-Transformation maßgeblich gestärkt.“ Wer einen Agenten verantwortet, müsse dessen Ergebnisse kontrollieren, ihn testen und etwa bei der Abkündigung eines KI-Modells nachjustieren. „Damit bekommt jeder in gewisser Weise eine Führungsaufgabe“, so Pöllmann. 

Um den Rollenwandel greifbar zu machen, ließ Viessmann die Mitarbeiter:innen ein eigenes „Role Canvas“ ausfüllen: Was bleibt an Verantwortung beim Menschen, wenn KI-Agenten übernehmen? Das habe viel Verständnis für die Transformation geschaffen, auch bei jenen, deren Berufsbild sich am stärksten verändert. Denn das klassische Profil eines Investmentbankers werde sich fundamental drehen, so Pöllmann. Die Betroffenen hätten das Thema allerdings „sehr gut aufgeschnappt und zeigen große Begeisterung dafür“. 

iteratec: „Die Unschärfe reduzieren“ 

Auf der Umsetzungsseite steht mit iteratec ein Software-Dienstleister, der seit 30 Jahren Individualsoftware entwickelt und sich zunehmend auf KI-Transformation fokussiert. „Unser eigenes Geschäft ändert sich aktuell selbst radikal aufgrund von KI“, sagt Michael Maier, Director Austria von iteratec. Das Unternehmen setzt Multi-Agenten-Projekte unter anderem bei Banken um und hat mit dem Recycling-Konzern Ragn-Sells ein neues Recyclingverfahren auf Basis KI-gestützter Materialanalysen entwickelt. Das Viessmann-Projekt sei „mitunter eines der spannendsten, das wir gerade machen dürfen“, so Maier: „Das nimmt sicher eine Vorreiterrolle ein.“ 

Die Kunst liege darin, schnell voranzukommen und trotzdem verlässliche Resultate zu liefern: „Du musst die Unschärfe so weit reduzieren, dass du dort, wo es wichtig ist, belastbare Ergebnisse hast, mit denen du arbeiten kannst“, sagt Maier. Viessmann kam über einen klassischen Anbieterauswahlprozess zu iteratec. Ausschlaggebend sei das Team gewesen, so Pöllmann: „Ein sehr professionell aufgestelltes Team mit High-End-AI-Capabilities. Die Entwickler sind fast AI-native unterwegs.” 

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