12.12.2024
INVESTMENT

PropTech-Scaleup Wood_Space sichert sich achtstelliges Investment

Das PropTech Wood_Space holt sich zum Jahresende ein achtstelliges Investment. Was man mit der Investition vor hat und warum das Scaleup mit seiner Summe "eines von zwölf" ist.
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Dominik Kraihamer, Thomas Gschwendtner und Stefan Perkmann Berger (c) Wood_Space

Erst im Februar 2023 kommunizierte Wood_Space eine Finanzierung im siebenstelligen Bereich. Drei Monate später vermeldete das PropTech, das aus dem Portfolio des Corporate Venture Builders WhatAVenture stammt, einen Zuwachs in der Geschäftsführung. Thomas Gschwendtner trat neben Stefan Perkmann Berger, dem Gründer von WhatAVenture, in das Management Board – brutkasten berichtete.

Gschwendtner, der lange als Industrie-Manager und Investor tätig war, übernahm damit die operative Verantwortung im Unternehmen. An der Seite der Geschäftsführer arbeitet zudem Dominik Kraihamer als Leiter im Bereich Marketing und Sales. Am heutigen Donnerstag vermeldet das PropTech ein neues Investment.

Wood_Space macht Vollhollz-Modulgebäude

Wood_Space wurde im Jahr 2019 gegründet und spezialisiert sich auf die Entwicklung und Produktion von schlüsselfertigen Modulgebäuden aus Vollholz. Damit lassen sich Projekte wie Hotels, Chalet-Dörfer, Kindergärten und Bürogebäude umsetzen. Die Module bestehen zu 90 Prozent aus Vollholz und kommen schlüsselfertig bei den Kund:innen an. Produziert werden sie in Österreich, so das Scaleup.

Wood_Space bedient sich einem Modulsystem aus Vollholz – hier eine Kindertagesstätte (c) Wood_Space

Seine Wurzeln schlug Wood_Space als Joint Venture des Corporate Venture Builders WhatAVenture und der Rubner Gruppe. Co-Geschäftsführer Perkmann Berger war seit der Gründung am Aufbau des ersten Prototypen beteiligt.

Schon letztes Jahr verfolgte Wood_Space eine klare Wachstumsstrategie. Damals erklärte Geschäftsführer Gschwendtner: „Das Wachstumskapital hilft uns, unser Wachstum ohne Abgabe von Anteilen weiterzuverfolgen.“ Die letztjährige Investition diente damit der Expansion in Österreich und Deutschland.

Achtstelliges Investment ist „Fundament für weiteres Wachstum“

Nun vermeldet das PropTech-Scaleup ein neues Investment im achtstelligen Bereich – diesmal mit Abgabe von Anteilen, aber mit selbiger Intention, nämlich der „Finanzierung des weiteren Wachstums“. Der Neuinvestor ist VTC, eine in München ansässige und auf langfristige Beteiligungen ausgerichtete Beteiligungsgesellschaft, wie das Scaleup vermeldet. Über die genaue Summe wurde Stillschweigen vereinbart, wie Geschäftsführer Gschwendtner auf brutkasten-Nachfrage bestätigt.

„Wir freuen uns sehr, partnerschaftlich mit dem Team das Unternehmen zum europäischen Marktführer im Bereich des modularen Holzbaus zu entwickeln“, kommentiert Philipp Freyschlag, Partner bei VTC, die Investition.

Konkret soll die Investition in „den Ausbau der Produktionskapazität am Standort Hürm in Niederösterreich“ fließen. Anfang 2025 soll mit dem Ausbau begonnen werden. Die Auftragsbücher seien „voll“, wie das Scaleup kommuniziert.

Die Investition soll überdies den Beginn einer langjährigen Partnerschaft zwischen Wood_Space und VTC darstellen. Im Fokus steht die strategische Entwicklung des Scaleups.

Modulbau und CO2-Speicherung

Die vollen Auftragsbücher des PropTechs dürften sich auch aufgrund seines Nachhaltigkeits-Fokus ergeben. Denn Wood_Space sieht den „konventionellen Bau“ als einen der größten Verursacher von CO2-Emissionen mit „geringer Materialeffizienz“ und „komplexen Schnittstellen“.

Wood_Space sei das Gegenstück dazu: Das PropTech setzt auf eine „selbst entwickelte Systembauweise aus Massivholz“. Damit sei es möglich, Gebäude standardisiert in Vorfertigung und damit „in kürzerer Zeit und zu geringeren Kosten“ sowie ressourcenschonend zu errichten. Nach Angaben des Scaleups würde ein „typisches Wood_Space Gebäude bis zu 200 Tonnen CO2 über Jahrzehnte“ speichern.

Bisher mindestens zehn Investments im achtstelligen, eines im neunstelligen Bereich

Investments im mehrstelligen Millionenbereich haben dieses Jahr in Österreich angesichts der wirtschaftlichen Großwetterlage einen gewissen Seltenheitswert.

So vermeldete das PropTech Scaleup Gropyus in diesem Oktober ein 100 Millionen Euro Investment – und liegt damit bislang als einziges Scaleup laut brutkasten-Berichterstattung im neunstelligen Bereich. Im laufenden Jahr 2024 berichtete brutkasten außerdem über zehn achtstellige Startup- bzw. Scaleup-Investments. Allen voran das Linzer Scaleup Storyblok mit einer Finanzierung in Höhe von 76 Millionen Euro.

Weitere Investments im achtstelligen Bereich wurden unter anderem von Prewave (63 Millionen Euro), enspired (25,5 Millionen Euro) und CycloTech (20 Millionen Euro) vermeldet. In nachstehender Tabelle findet sich eine Auflistung aller neun- bzw. achtstelliger Startup-Investitionen aus diesjähriger brutkasten-Berichterstattung.

Startup | ScaleupInvestmentsumme in Euro
Gropyus100 Millionen
Storyblok76 Millionen
Prewave63 Millionen
enspired25,5 Millionen
CycloTech20 Millionen
fiskaly20 Millionen
Ygion15 Millionen
Tset12,7 Millionen
DeepOpinion11 Millionen
e.battery11 Millionen
Peak Technology10 Millionen
Startup- bzw. Scaleup-Investments aus dem acht- bzw. neunstelligen Bereich (laut brutkasten-Berichterstattung im laufenden Jahr 2024)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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