06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Der Bitpanda-Headquarter in Wien (c) Bitpanda

Der Broker Bitpanda mischt schon länger in der traditionellen Bankenszene mit: So verpartnerte man sich mit der heimischen Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien, mit der deutschen Landesbank – und eröffnete bereits einen Standort in Dubai, um von dort aus in die MENA-Region zu expandieren. Mit Erfolg: Kurz darauf verkündete der Broker eine Partnerschaft mit der RAKBANK aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Doch nicht nur im traditionellen Bankenwesen macht sich der in Wien gegründete Broker einen Namen. Mittlerweile setzt Bitpanda auf Partnerschaften im Sport als Marketing- und Geschäftsstrategie. Der FC Bayern München ist einer der prominenten Partnerclubs, der dem Broker Präsenz in der Sportszene verschafft. Genauso wie die US-amerikanische National Football Liga (NFL), der AC Milan und Tennis-Star Dominic Thiem.

Erster Partner in Frankreich

Nun setzt der Broker einen Fuß in die bislang noch unverpartnerte französische Bankenlandschaft: Bitpanda geht nämlich eine Partnerschaft mit einer Tochtergesellschaft der französischen Geschäftsbank Société Générale ein – namentlich der Société Générale-FORGE (SG-FORGE).

Mit der Zusammenarbeit möchte man den “Zugang und die Verbreitung des MiCA-konformen EUR CoinVertible (EURCV), einem vollständig regulierten und sicheren Stablecoin”, stärken. Das übergeordnete Ziel der Partnerschaft sei es – wie zu erwarten – “die Akzeptanz digitaler Vermögenswerte weiter voranzutreiben”. Der EURCV ist in den USA nicht erhältlich.

Mit regulierten Stablecoins, wie dem EURCV, soll eine Brücke zwischen traditionellem Finanzwesen und der digitalen Wirtschaft geschlagen werden, schreibt der Broker in einer Aussendung. Der EURCV stelle nämlich “in der volatilen Welt der Kryptowährungen einen stabilen und verlässlichen Wertspeicher” dar.

EURCV-Stablecoin nun bei Bitpanda erhältlich

Die Partnerschaft gestalte sich insofern, sodass europäische Nutzer:innen über die Plattform von Bitpanda Zugang zum EURCV-Stablecoin von SG-FORGE erhalten sollen. Der eurobasierte Stablecoin der SG-FORGE wird somit künftig also bei Bitpanda erhältlich sein. Damit soll es Bitpanda-Nutzer:innen fortan möglich sein, den Stablecoin neben anderen Kryptowährungen und traditionellen Vermögenswerten zu kaufen, zu verkaufen und zu verwahren.

SG-FORGE stelle mit dem EURCV-Stablecoin – einem eurobasierten Stablecoin – eine “vertrauenswürdige Finanzlösung für ein sicheres und nahtloses Trading” bereit. Damit soll der Handel der EURCV-Stablecoins in Europa ausgeweitet werden. Grenzüberschreitende Zahlungen, Überweisungen und alltägliche Transaktionen würden damit gewährleistet.

Jean-Marc Stenger, CEO der SG-FORGE, sieht die Partnerschaft als “entscheidenden Schritt”, um “Stablecoins zu einem Kernelement des globalen Finanzsystems zu machen”, heißt es per Aussendung. “Gemeinsam mit Bitpanda bieten wir europäischen Nutzern eine stabile, sichere und zugängliche digitale Währung”, meint Stenger weiter.

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