06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS
Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS | Foto: Markus Fallenböck, Oliver Wolf (Hintergrund)

Als gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technische Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum findet am 10. Oktober 2024 erstmals der interdisziplinäre Technology Impact Summit in Graz statt. Vier führende wissenschaftliche Institutionen Österreichs bringen für einen Tag über 300 heimische und internationale Expert:innen zusammen, um sich dem prägenden Thema unserer Zeit – Künstliche Intelligenz – aus unterschiedlichen Perspektiven anzunähern.

Technology Impact Summit fördert Österreichs internationale Vernetzung

Ein besonderer Fokus liegt darauf, kritische Auseinandersetzungen und Diskussionen zu ermöglichen, um so einen Raum zu schaffen, in dem Teilnehmer voneinander lernen und sich gemeinsam weiterentwickeln können. Durch den offenen Dialog sollen neue Perspektiven gewonnen, kreative Lösungsansätze erarbeitet und die Kooperation auf allen Ebenen gestärkt werden. Ebenso soll die internationale Vernetzung und interdisziplinären Zusammenarbeit gefördert werden. 

„Mit ihrer starken Forschungs- und vielseitigen Wissenschaftslandschaft ist die Steiermark ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung in Österreich. Mit dem Technology Impact Summit heben wir ein neues Think Tank Forum aus der Taufe, das die Stärken des Standorts in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion aufzeigt und neue Kooperationen fördern wird“, betont Markus Fallenböck (Universität Graz), einer der Initiatoren.

Markus Fallenböck im Interview zum Technology Impact Summit:

Neben zwei inspirierenden Keynotes von Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) und Julia Shaw (University College London) sowie der Keynote Debate mit Konrad Paul Liessmann (Universität Wien) und Viktor Mayer-Schönberger (Oxford University) tauschen sich führende Wissenschaftler:innen mit Repräsentant:innen der Initiatoren sowie namhafter Unternehmen in „Near Future Debates“ über die Bereiche Technik, Recht, Wirtschaft und Ethik aus.

Diskussion über alle Facetten Künstlicher Intelligenz in Graz

Über Europas Rolle in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und die Chancen, im internationalen Geschehen noch aufholen zu können, diskutieren unter der Moderation von Elisabeth Lex (Technische Universität Graz) in der ersten „Near Future Debate“ Mic Hirschbrich (Apollo.ai) und Jana Lasser (Universität Graz).

Ob der AI-Act der Europäischen Union ein Vorzeigemodell für die Welt oder ein direkter Weg auf das Abstellgleis im internationalen Wettbewerb ist, erörtert Thomas Burri (Universität St. Gallen) mit Jeannette Gorzala (European AI Forum). Matthias Wendland (Universität Graz) moderiert diese Debatte.

Stefan Thalmann (Universität Graz) und Harald Leitenmüller (Microsoft) analysieren unter der Moderation von Nicholas Katz (Joanneum Research) die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Arbeitsmarkt und beleuchten unterschiedliche Szenarien, in denen sie sich als Lösung für den Arbeitskräftemangel oder als Jobkiller erweisen wird.

Mit den gesellschaftlichen Auswirkungen befassen sich schließlich in der vierten „Near Future Debate“, moderiert von Birgit Philips (FH Joanneum), Markus Kneer (Universität Graz) und Sonja Schmer-Galunder (University of Florida). Sie gehen der Frage nach, ob sie zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen oder dieser durch inklusive und konstruktive Zugänge zu Technologie entgegenwirken kann.

In „Lightning Talks“ stellen Unternehmen richtungsweisende Use Cases für Künstliche Intelligenz vor und präsentieren künftige Anwendungsmodelle.


Der Technology Impact Summit 2024 wird unterstützt von ACP, Grant Thornton, Grazer Wechselseitige, LexisNexis, Microsoft Österreich, PwC, Schiefer Rechtsanwälte, Steiermärkische Sparkasse, AWS, Bankenverband, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, CANCOM, Energie Steiermark, Holding Graz, Industriellenvereinigung Steiermark, Land Steiermark, Österreichische Post/Business Solution, Raiffeisen-Landesbank Steiermark, SAP, Verband für Standort und Gesellschaft (VSG), Vrisch, WKO Steiermark, 4Events. 

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