06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Nathalie Picquot und Marcin Pakulnicki | (c) Twitter / LinkedIn
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Vergangenes Jahr sorgte der laut Medienberichten nicht ganz freiwillige Abgang der beiden Wiener Gründer der Berliner Neobank N26 für Aufsehen. Nach Valentin Stalf im August räumte im Dezember auch Maximilian Tayenthal den CEO-Posten. Seitdem ist Mike Dargan beim FinTech-Scaleup am Ruder.

Zwei neue C-Level-Besetzungen

Nun verkündete N26 einen weiteren Umbau im C-Level – diesmal allerdings mit gewisser Vorlaufzeit. Nathalie Picquot übernimmt mit Oktober die Rolle der Chief Growth and Marketing Officer; Marcin Pakulnicki startet bereits mit September als Chief Technology Officer. Ihre jeweiligen Vorgänger, Timo Meyer und Gino Cordt scheiden laut Unternehmen beide Ende 2026 aus. Beide waren jeweils mehr als zehn Jahre in unterschiedlichen Rollen bei N26 tätig.

Nathalie Picquot mit Stationen bei Google, Twitter und zuletzt Santander

Nathalie Picquot bringt mehr als zwei Jahrzehnte Führungserfahrung mit: Zuletzt leitete sie fünf Jahre lang global die Bereiche Corporate Marketing, Brand Experience und Digital Engagement bei Banco Santander. Zuvor war sie über 15 Jahre in leitenden Positionen bei Google und Twitter tätig. „Ihre nachweislichen Erfolge bei der Beschleunigung der digitalen Transformation an der Schnittstelle von Marketing, Wachstum und Expansion werden entscheidend dazu beitragen, die Präsenz der Marke N26 weiter auszubauen und die Kundenbindung in Europa zu stärken“, kommentiert man bei N26.

Marcin Pakulnicki zuvor bei ING Group

Der neue CTO Marcin Pakulnicki war zuvor bei der ING Group tätig, wo er für den Aufbau und die Skalierung der globalen mobilen und digitalen Technologieplattform der Bank verantwortlich war und zudem die Entwicklung der Conversational Banking- und Agentic AI-Initiativen leitete. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Skalierung mobiler Technologieplattformen und Innovationen im Umfeld stark regulierter, marktübergreifender Finanzdienstleistungen, heißt es von N26.

„Mit ihrer umfassenden Expertise werden sie entscheidend zum nächsten Kapitel operativer Reife und europäischer Skalierung von N26 beitragen. Dieser Meilenstein markiert zugleich einen Moment des Wandels für N26“, kommentiert CEO Mike Dargan die beiden Neubesetzungen. „Mit diesem gestärkten Führungsteam ist N26 ideal aufgestellt, um in all unseren Märkten ein resilientes und vertrauenswürdiges Bankerlebnis als Hauptbank zu bieten.“

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