11.05.2016

Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte

Ein Schutzaufsatz für Getränkedosen – das ist die Erfindung der 23-jährigen Thorid Schörkmayr. Bis zur Patenterteilung war es ein langer und kostenintensiver Weg, doch nun könnte ihre Idee zu einer Kooperation mit den Rolling Stones führen.
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(c) stockphoto-grafIngo: Erfindungen können über ein Patent geschützt werden

Ein Saison-Job in der Schweiz machte Thorid Schörkmayr zur Erfinderin. Dabei wollte sie als Barkeeperin einfach nur gutes Geld verdienen. Ihr fiel auf, dass Gäste ungern aus Dosen tranken und nicht selten ein Glas zu ihrem Red Bull bestellten. Und das aus gutem Grund: „Bedenkt man, wie die Dosen gelagert werden, und wie oft sie von allen möglichen Menschen angegriffen werden, dann will man nicht mehr so gerne daraus trinken“, erklärt die 23-Jährige. Es galt also einen Weg zu finden, das Trinken aus Dosen hygienischer zu machen. Schörkmayrs einfache aber praktische Idee: ein Schutzaufsatz, der einfach über die Dose gestülpt wird.

Diese Idee sollte ihr keiner wegnehmen. Direkt aus der Schweiz fuhr die gebürtige Kärntnerin nach München, wo sie einen Patentanwalt kannte. „Es war gar nicht so leicht, ihm etwas zu beschreiben, was es noch nicht gibt“, sagt Schörkmayr rückblickend. „Also bin ich ins Bastelgeschäft rein und hab aus allen möglichen Dingen einen Prototypen gebastelt.“

Patentmeldungen als langwieriger Prozess

Das alles ist zwei Jahre her, heute ist der Dosenaufsatz durch ein Patent geschützt. Bis es soweit war, war es ein langer Prozess. Zusammen mit ihrem Anwalt setzte Schörkmayr eine extrem detaillierte, achtseitige Patentschrift auf und meldete ihre Erfindung sowohl bei österreichischen als auch beim europäischen Patentamt an. Im Oktober 2014 erfolgte schließlich die Patenterteilung. „Das alles war eine sehr emotionale Sache“, erzählt die Erfinderin. „Die ganze Warterei, während das Amt prüft, ob es patentwürdig ist oder nicht, erfordert viel Geduld und starke Nerven. Immer wieder muss man etwas ausbessern oder nachreichen.“

Redaktionstipps

Tatsächlich ist eine Patentanmeldung relativ langwierig und nicht ganz unkompliziert. In der Patentschrift, muss der Erfinder sein Produkt so genau beschreiben, dass eine Fachkraft sie realisieren kann. Anschließend wird die Anmeldung formal, und die Erfindung sachlich geprüft. 18 Monate nach der Anmeldung wird die Anmeldeschrift dann veröffentlicht, ab diesem Zeitpunkt genießt der Erfinder bereits Schutz. Ist der Erteilungsbeschluss schließlich rechtskräftig, erfolgt die endgültige Patenterteilung.

Patentierter Rolling Stones Fan

Je nachdem ob man ein nationales, europäisches oder internationales Patent anmeldet, fallen Kosten zwischen 550 und 4300 Euro an – IMG_3451Anwaltskosten nicht inbegriffen. Hinzu kommt eine jährliche Gebühr, um das Patent aufrecht zu erhalten. „Es war wirklich sehr teuer, ohne finanzielle Hilfe von anderen hätte ich es nicht geschafft“, meint Schröcksmayr, die derzeit auf Investorensuche ist.

Ihre jüngste Geschäftsidee verspricht bereits Erfolg. „Es ist zwar ein Hygieneartikel, aber daraus kann man ja auch einen Gag machen“, dachte sie sich und entwarf einen Dosenaufsatz im Rolling Stones Design. Kurzentschlossen kontaktierte sie John Pasche, den Designer des berühmten „Lip and Tongue“-Logos. Der war von der Idee begeistert und schickte ein Bild des Prototypen an das Rolling-Stones-Office. Derzeit laufen Verhandlungen, ob der Aufsatz in Serie produziert und zum offiziellen Rolling Stones Fanartikel wird. „Das wäre einfach das Schönste“, sagt Schröcksmayr, ganz offensichtlich ein Fan der Band. Aber: „Ich bin für andere Kooperationen auch offen.“

Was man über Patentanmeldungen wissen sollte:

  • Patente schützen neue technische Lösungen, die auf erfinderischen Leistungen beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Ein Patent stellt eine zeitlich und territorial begrenztes Ausschließungsrecht dar.
  • Der Patentinhaber ist berechtigt, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.
  • Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf der Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr patentierbar.
  • In der Patentschrift muss die Erfindung so genau erklärt werden, dass eine Fachkraft sie „nachbauen“ kann.
  • Nach mindestens 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldeschrift. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erfindung geschützt.
  • Die Maximaldauer für ein Patent beträgt 20 Jahre. Danach erlischt es automatisch.
  • Zur Aufrechterhaltung des Patents muss eine jährliche Gebühr bezahlt werden.
  • Dritte haben die Möglichkeit, das erteilte Patent anzufechten.
  • Wird das Patent verletzt, kann am Handelsgericht gegen die Verletzung geklagt werden.
  • Die Kosten für die Anmeldung betragen je nach Art des Patents zwischen 550 und 4300 Euro.
  • Es ist sinnvoll, einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen.
  • Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Spielregeln und Geschäftsmethoden sind nicht patentierbar.
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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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