11.05.2016

Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte

Ein Schutzaufsatz für Getränkedosen – das ist die Erfindung der 23-jährigen Thorid Schörkmayr. Bis zur Patenterteilung war es ein langer und kostenintensiver Weg, doch nun könnte ihre Idee zu einer Kooperation mit den Rolling Stones führen.
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(c) stockphoto-grafIngo: Erfindungen können über ein Patent geschützt werden

Ein Saison-Job in der Schweiz machte Thorid Schörkmayr zur Erfinderin. Dabei wollte sie als Barkeeperin einfach nur gutes Geld verdienen. Ihr fiel auf, dass Gäste ungern aus Dosen tranken und nicht selten ein Glas zu ihrem Red Bull bestellten. Und das aus gutem Grund: „Bedenkt man, wie die Dosen gelagert werden, und wie oft sie von allen möglichen Menschen angegriffen werden, dann will man nicht mehr so gerne daraus trinken“, erklärt die 23-Jährige. Es galt also einen Weg zu finden, das Trinken aus Dosen hygienischer zu machen. Schörkmayrs einfache aber praktische Idee: ein Schutzaufsatz, der einfach über die Dose gestülpt wird.

Diese Idee sollte ihr keiner wegnehmen. Direkt aus der Schweiz fuhr die gebürtige Kärntnerin nach München, wo sie einen Patentanwalt kannte. „Es war gar nicht so leicht, ihm etwas zu beschreiben, was es noch nicht gibt“, sagt Schörkmayr rückblickend. „Also bin ich ins Bastelgeschäft rein und hab aus allen möglichen Dingen einen Prototypen gebastelt.“

Patentmeldungen als langwieriger Prozess

Das alles ist zwei Jahre her, heute ist der Dosenaufsatz durch ein Patent geschützt. Bis es soweit war, war es ein langer Prozess. Zusammen mit ihrem Anwalt setzte Schörkmayr eine extrem detaillierte, achtseitige Patentschrift auf und meldete ihre Erfindung sowohl bei österreichischen als auch beim europäischen Patentamt an. Im Oktober 2014 erfolgte schließlich die Patenterteilung. „Das alles war eine sehr emotionale Sache“, erzählt die Erfinderin. „Die ganze Warterei, während das Amt prüft, ob es patentwürdig ist oder nicht, erfordert viel Geduld und starke Nerven. Immer wieder muss man etwas ausbessern oder nachreichen.“

Redaktionstipps

Tatsächlich ist eine Patentanmeldung relativ langwierig und nicht ganz unkompliziert. In der Patentschrift, muss der Erfinder sein Produkt so genau beschreiben, dass eine Fachkraft sie realisieren kann. Anschließend wird die Anmeldung formal, und die Erfindung sachlich geprüft. 18 Monate nach der Anmeldung wird die Anmeldeschrift dann veröffentlicht, ab diesem Zeitpunkt genießt der Erfinder bereits Schutz. Ist der Erteilungsbeschluss schließlich rechtskräftig, erfolgt die endgültige Patenterteilung.

Patentierter Rolling Stones Fan

Je nachdem ob man ein nationales, europäisches oder internationales Patent anmeldet, fallen Kosten zwischen 550 und 4300 Euro an – IMG_3451Anwaltskosten nicht inbegriffen. Hinzu kommt eine jährliche Gebühr, um das Patent aufrecht zu erhalten. „Es war wirklich sehr teuer, ohne finanzielle Hilfe von anderen hätte ich es nicht geschafft“, meint Schröcksmayr, die derzeit auf Investorensuche ist.

Ihre jüngste Geschäftsidee verspricht bereits Erfolg. „Es ist zwar ein Hygieneartikel, aber daraus kann man ja auch einen Gag machen“, dachte sie sich und entwarf einen Dosenaufsatz im Rolling Stones Design. Kurzentschlossen kontaktierte sie John Pasche, den Designer des berühmten „Lip and Tongue“-Logos. Der war von der Idee begeistert und schickte ein Bild des Prototypen an das Rolling-Stones-Office. Derzeit laufen Verhandlungen, ob der Aufsatz in Serie produziert und zum offiziellen Rolling Stones Fanartikel wird. „Das wäre einfach das Schönste“, sagt Schröcksmayr, ganz offensichtlich ein Fan der Band. Aber: „Ich bin für andere Kooperationen auch offen.“

Was man über Patentanmeldungen wissen sollte:

  • Patente schützen neue technische Lösungen, die auf erfinderischen Leistungen beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Ein Patent stellt eine zeitlich und territorial begrenztes Ausschließungsrecht dar.
  • Der Patentinhaber ist berechtigt, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.
  • Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf der Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr patentierbar.
  • In der Patentschrift muss die Erfindung so genau erklärt werden, dass eine Fachkraft sie “nachbauen” kann.
  • Nach mindestens 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldeschrift. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erfindung geschützt.
  • Die Maximaldauer für ein Patent beträgt 20 Jahre. Danach erlischt es automatisch.
  • Zur Aufrechterhaltung des Patents muss eine jährliche Gebühr bezahlt werden.
  • Dritte haben die Möglichkeit, das erteilte Patent anzufechten.
  • Wird das Patent verletzt, kann am Handelsgericht gegen die Verletzung geklagt werden.
  • Die Kosten für die Anmeldung betragen je nach Art des Patents zwischen 550 und 4300 Euro.
  • Es ist sinnvoll, einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen.
  • Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Spielregeln und Geschäftsmethoden sind nicht patentierbar.
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Die Fahne der EU (c) Adobe Stock

Im Gegensatz zu SaaS- oder E-Commerce-Unternehmen, deren Produkte schnell skaliert werden können, sind DeepTech-Innovationen in der Regel meist kapital- und zeitintensiv. Viele europäische Investoren bevorzugen jedoch eher risikoärmere und kurzfristige Renditemöglichkeiten. Dadurch bleiben DeepTech-Startups oft unterfinanziert und verlieren somit an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Startups in den USA oder Asien.

In Europa zielt der European Innovation Council (EIC) darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen. In der Vergangenheit wurden auch österreichische Startups über den EIC Accelerator des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe mit Fördergeldern unterstützt (brutkasten berichtete).

Zusätzliche Mittel für 2025

Wie die Europäische Union nun bekannt gab, möchte der EIC als Teil des EU-Programms Horizon Europe im nächsten Jahr insgesamt 1,4 Milliarden Euro für Forschung und DeepTech-Startups bereitstellen. Ein entsprechendes Arbeitsprogramm für 2025 des EIC wurde von der Europäischen Kommission diese Woche angenommen. Im Vergleich zu 2024 stehen somit 200 Millionen Euro mehr im Budgettopf zur Verfügung.

“Im Jahr 2025 wird der technologieintensive Bereich in der EU mit noch mehr Mitteln gefördert, die sich auf 1,4 Mrd. Euro aus unserem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa belaufen”, so Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.

Die drei Hauptfelder des EIC-Arbeitsprogramms

Das EIC-Arbeitsprogramm 2025 der Europäischen Kommission besteht aus drei Förderbereichen. Der erste Bereich, EIC Pathfinder, unterstützt Forschungsteams, die an innovativen und zukunftsweisenden Technologien arbeiten, mit einem Budget von 262 Millionen Euro. Einzelne Projekte können dabei bis zu vier Millionen Euro erhalten.

Der zweite Bereich, EIC Transition, zielt darauf ab, Forschungsergebnisse in neue, nutzbare Innovationen umzuwandeln. Hierfür stehen 98 Millionen Euro zur Verfügung, wobei einzelne Projekte Zuschüsse von bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten können

Das größte Budget von 634 Millionen Euro fließt in den dritten Bereich, den EIC Accelerator. Dieses Programm richtet sich an Startups und fördert sie darin, ihre Innovationen zu entwickeln, auf den Markt zu bringen und zu skalieren. Die Förderungen in diesem Bereich betragen bis zu 2,5 Millionen Euro.

Scaleup Programm des EIC

Darüber hinaus werden über das Scaleup-Programm des EIC, der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP), rund 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Mit diesem Programm werden je Unternehmen Investitionen in Höhe von zehn bis 30 Millionen Euro bereitgestellt. Im Fokus stehen Technologien, die Europas Souveränität künftig stärken sollen – angefangen von Künstlicher Intelligenz bis hin zur Biotechnologie.


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