22.06.2022

Opus Novo: Grazer Startup holt Investment nach 2m2m-Enttäuschung

Das junge Grazer Startup Opus Novo hat mit Elly ein Pflegesystem entwickelt, das Stürze vermeiden soll und Hilfe holen kann.
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Opus Novo: Gründer Andreas Frankl mit Elly
Opus-Novo-Gründer Andreas Frankl mit Elly © Opus Novo

Einen Tag nachdem die TV-Investoren von 2 Minuten 2 Millionen Andreas Frankl mit dem digitalen Pflegehelfer Elly abblitzen ließen, kann das Startup doch noch einen Erfolg verkünden: Opus Novo, das Jungunternehmen hinter Elly, holt sich bei Investoren ein mittleres sechsstelliges Investment. Das frische Kapital kommt von den Business Angels Gernot Singer, Martin Grüll und Thomas Blaschke und der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG. Gründer Frankl gehören nach dem Deal nach wie vor 58 Prozent der Firmenanteile.

Mit dem Investment sollen die nächsten Wachstums- und Internationalisierungsschritte finanziert werden. Bei der Expansion gehe es zunächst um Deutschland und die Niederlande, wie das Startup bekannt gab. Produktseitig sollen Zusatzfunktionen implementiert und erste größere Chargen produziert werden. Das Startup ist derzeit im steirischen Inkubator Science Park Graz.

Bei 2 Minuten 2 Millionen: „zu früh“

Bei 2 Minuten 2 Millionen kam das Produkt zwar gut an, Deal gab es aber keinen. Die Forderung lag bei 120.000 Euro für 7,5 Prozent der Anteile. Für die Investoren war das Startup noch etwas zu früh dran, auch wenn sie großes Marktpotential bei diesem Thema erkennen konnten.

Entwickelt wurde Elly von Andreas Frankl, Anton Schnurrer und Jürgen Osterbrink, die sich von gemeinsamen Lichttechnik-Projekten kannten. Aus der Idee mit Lichttechnik Stürze zu vermeiden und das für die Pflege einzusetzen, entstand Elly. Frankl und Schnurrer gründeten das Startup Opus Novo 2020. Osterbrink ist Institutsvorstand der Pflegewissenschaften der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg und Berater des Jungunternehmens.

Das Team von Opus Novo © Opus Novo
Das Team von Opus Novo © Opus Novo

So funktioniert Elly von Opus Novo

Bei Elly erkennt ein Infrarotsensor, wenn die zu pflegende Person sich im Bett aufrichtet bzw. aufsteht. Das funktioniert nicht durch eine Kamera, sondern durch Körperwärme und Bewegung. Dann werden Lichtpunkte aktiv. Diese leuchten – je nach Einstellung – vom Bett zur Zimmertür. Dies soll den Weg dorthin erleichtern und Orientierung bieten, bis Unterstützung eintrifft. Es ist auch möglich, per App benachrichtigt zu werden, sobald jemand das Bett verlässt. Die Kerntechnologie hat das Startup mit einem Patent abgesichert. Neben allen anderen Funktionen kann der digitale Helfer auch als dauerhaft leuchtendes Nachtlicht verwendet werden.

„Das Älter werden bringt in allen Bereichen des Lebens Veränderung mit sich. Es gilt Trends und Entwicklungen aufzuspüren und die Chancen zu nutzen, die ein längeres und bewegtes Leben, sowie eine aktive Teilhabe ermöglichen. Bedürfnisse und Ansprüche verändern und wandeln sich, sind stetig in Bewegung und darauf werden sich Systeme, Organisationen und die Gesellschaft künftig optimaler ausrichten müssen. Elly ist ein erster Lichtblick in diese Richtung und wir sind von der Strahlkraft und dem Potential dieser Idee überzeugt und können mit unserem Beitrag im Bereich Venture Capital die Einlagen weiterer Investoren verdoppeln“, sagt SFG-Geschäftsführer Christoph Ludwig über das Investment.

So sieht Elly aus © Opus Novo
So sieht Elly aus © Opus Novo

Neue Felder: Betreuung von Kindern

Elly ist seit Mitte 2021 in rund hundert Testläufen im Einsatz gewesen und derzeit in Österreich erhältlich. „Dank unserer ersten Finanzierungsrunde können wir erste größere Schritte außerhalb Österreichs starten und darüber hinaus auch die Entwicklung neuer Produktfunktionen vorantreiben“, sagt Frankl. „Mittelfristig möchten wir unserer Distribution auf ganz Europa ausweiten und Elly auch in neuen Einsatzgebieten, wie zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern und Kleinkindern, zum Einsatz bringen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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