07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
/artikel/ogh-uber-taxi
Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH.

+++Mehr über Mobility+++

Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. „Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat“, heißt es hier: „Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.“

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. „Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

Redaktionstipps

Deine ungelesenen Artikel:
14.10.2026

M&A jenseits der großen Deals: Wiener Unternehmen Exit51 bietet Exit-Beratung für Kleine

Nicht jeder Unternehmensverkauf ist ein Millionen-Deal. Doch auch kleinere Firmen brauchen Unterstützung bei der Suche nach Käufern und in den Verhandlungen. Das Wiener Unternehmen Exit51 hat sich auf genau solche Transaktionen spezialisiert und will mit Technologie und M&A-Erfahrung eine Lücke in der Verkaufsberatung schließen.
/artikel/ma-jenseits-der-grossen-deals-wiener-unternehmen-exit51-bietet-exit-beratung-fuer-kleine
14.10.2026

M&A jenseits der großen Deals: Wiener Unternehmen Exit51 bietet Exit-Beratung für Kleine

Nicht jeder Unternehmensverkauf ist ein Millionen-Deal. Doch auch kleinere Firmen brauchen Unterstützung bei der Suche nach Käufern und in den Verhandlungen. Das Wiener Unternehmen Exit51 hat sich auf genau solche Transaktionen spezialisiert und will mit Technologie und M&A-Erfahrung eine Lücke in der Verkaufsberatung schließen.
/artikel/ma-jenseits-der-grossen-deals-wiener-unternehmen-exit51-bietet-exit-beratung-fuer-kleine
Exit51
© Exit51 - Michael Jiresch, Gründer Exit51.

Mit der Entwicklung der österreichischen Startup-Szene wächst auch die Zahl profitabler Unternehmen, die sich mit einem möglichen Verkauf auseinandersetzen. Klassische M&A-Berater konzentrieren sich häufig auf größere Transaktionen, wodurch kleinere Unternehmen bei der Suche nach geeigneter Beratung vor Herausforderungen stehen, meint Exit51-Gründer Michael Jiresch. Deshalb richtet er sein Angebot gezielt auf dieses Marktsegment aus.

Exit51: Exit-Strategie und diskrete Käufersuche

Das Unternehmen aus Wien begleitet Unternehmer:innen beim Verkauf profitabler Unternehmen, die für klassische M&A-Berater häufig zu klein sind – von der Exit-Strategie über die diskrete Käufersuche bis zu Verhandlung und Closing. Typischerweise liegen die begleiteten Unternehmen bei einem EBIT von etwa 250.000 bis 1 Mio. Euro und einem Jahresumsatz bis rund 10 Mio. Euro, heißt es per Aussendung. Im Fokus stehen unter anderem SaaS, E-Commerce, Ed-Tech, digitale Gesundheitsangebote sowie Agenturen und technologiegetriebene Geschäftsmodelle.

„Für einen Unternehmer kann der Verkauf eines Unternehmens mit 250.000 oder 500.000 Euro EBIT eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen seines Lebens sein. Für viele klassische M&A-Berater ist eine solche Transaktion dagegen zu klein. Genau diese Lücke wollen wir schließen“, sagt Jiresch.

Sell-Side-Beratung

Der Gründer verfügt über 15 Jahre Buy-Side-M&A-Erfahrung auf Konzernebene. Diese umfasst die Suche nach geeigneten Unternehmen, Due Diligence, Verhandlungen sowie die anschließende operative Führung übernommener Unternehmen. Seit 2024 begleitet er gemeinsam mit seinen Partnern auch Unternehmer:innen bei Unternehmensverkäufen. Mit Exit51 liegt der Fokus nun auf der Sell-Side-Beratung und der Begleitung von Unternehmer:innen beim Unternehmensverkauf.

Ein schlankes Setup und der Einsatz von KI für Recherche, Marktanalyse, Käufer-Matching und Due Diligence sollen eine effiziente und professionelle Begleitung auch bei kleineren Transaktionen ermöglichen. Exit51 setzt dabei auf die Kombination aus Technologie und persönlicher Erfahrung: KI übernimmt dort, wo sie Prozesse schneller und effizienter machen könne – etwa bei Recherche, Marktanalyse oder Käufer-Screening. In den entscheidenden Phasen des Verkaufsprozesses bleibe der persönliche Kontakt zentral, heißt es.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.