07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. “Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat”, heißt es hier: “Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.”

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. “Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes (“Lex Uber”) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Das Klimaschutzministerium (BMK) zeichnete am Montag, den 21. Oktober 2024, im Rahmen des fünften DECA Energieeffizienzkongresses 15 heimische Betriebe und 4 Beratungsunternehmen für ihr außerordentliches Engagement in Sachen Klimaschutz aus.
BMK Sektionschef Jürgen Schneider (BMK) und FEBA CEO Eva Kleiner (c) Peter Griesser, klimaaktiv

Bestattungen und Einäscherungen gehören zu den ältesten Gewerben. Während in anderen Industrien bereits Schritte zur Dekarbonisierung unternommen wurden, fehlt es in der Bestattungsbranche jedoch in der Regel an gezielten Maßnahmen. Anders möchte es das 2018 gegründete Unternehmen FEBA-Feuerbestattungen machen, das bewusst auf Energieeffizienz und CO2-Reduktion setzt.

Die Motivation dahinter liegt vor allem an Gründerin Eva Kleiner und ihrem Studium der Agrarwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien. Sie hat das Krematorium im niederösterreichischen Neustift-Innermanzing gegründet – zusammen mit ihrem Vater Stefan Kleiner, der langjährige Erfahrung als beamteter Umweltanalytiker mit sich bringt. Letzte Woche erhielt das Unternehmen für ihr Engagement in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz eine Auszeichnung des Klimaschutzministeriums.

Nachhaltige Ziele

Mit der Auszeichnung als Vorzeigebetrieb des Klimaschutzministeriums, ging FEBA nun eine Partnerschaft mit Klimaaktiv ein. “Mithilfe des Monitoring-Tools von Klimaaktiv versuchen wir nun gemeinsam unsere Ziele zu erreichen. Besonders in Bezug auf unsere Energieeffizienz”, sagt Eva Kleiner. Sie orientiert ihr Unternehmen energiepolitisch an den Klimaschutzzielen 2030 – im ihrem Fall auf die Optimierung im Energieverbrauch.

“Österreichweit sind wir die Ersten die auf alternative Brennstoffe wie Wasserstoff umsteigen können”, sagt Kleiner. Um für die Wasserstofftechnologie gerüstet zu sein, habe man zusätzlich 300.000 Euro investiert. “Allerdings ist dessen Produktion noch nicht klimaschonend, weshalb wir aktuell darauf verzichten”, so Kleiner.

Erst im August dieses Jahres wurde im Krematorium ein zweiter Ofen in Betrieb genommen, für welchen die Familie 1,7 Millionen Euro investierte. Bei knapp 15 Einäscherungen pro Ofen täglich kommt der Betrieb nun auf fünf statt 30 Kubikmeter Gas. “Wenn wir in Zukunft im Schichtbetrieb fahren, würden wir theoretisch überhaupt kein zusätzliches Gas mehr verbrauchen, da dann beiden Öfen konstant ausreichend Wärme speichern”, meint Kleiner, “je mehr wir also Einäschern, umso weniger Gas brauchen wir.”

Zudem hat der Betrieb die Nachbrennungstemperatur von 850 auf 750 Grad gesenkt, wodurch laut Kleiner bis zu 50 Prozent des Gasverbrauchs eingespart werden – das wirkt sich auch auf die CO2 Emissionen aus.

Kleiner erwartet sich durch weitere Energieeffizienz nicht nur Kosteneinsparungen, sie hofft, mit ihrem Wirken auch weitere Betriebe zum nachhaltigen Wirtschaften motivieren zu können.

Familienunternehmen mit junger Geschichte

“Ein Unternehmen, also frisch gegründet in der Familie gibt es eigentlich nicht so oft. Die meisten Familienunternehmen sind bereits 100 Jahre alt”, meint Eva Kleiner. Sie ist neben ihrer Tätigkeit als Prokuristin gewerberechtliche Leiterin des Krematoriums, sowie sie die Kundenaquise und Betreuung betreibt. Zuletzt wuchs das Familienunternehmen mit Einstieg ihres Bruders.

In Österreich habe man laut Kleiner aktuell eine Einäscherungsrate von rund 30 Prozent. Je nach Bundesland variiert dieser jedoch stark. Für Kleiner ist ein eindeutiger Anstieg spürbar. Ihr Betrieb kommt jährlich auf rund 4.500 Einäscherungen, wobei sie sich 2025 über 5.000 erwartet.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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