07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. “Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat”, heißt es hier: “Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.”

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. “Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes (“Lex Uber”) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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(c) Hannes Ametsreiter LinkedIn

Herkömmliche Verschlüsselungsverfahren, die auf mathematischen Berechnungen basieren, könnten künftig durch die enorm gesteigerte Rechenleistung von Quantencomputern gefährdet werden, da diese komplexe Verschlüsselungen schnell entschlüsseln könnten. Insbesondere für sensible Daten und digitale Infrastrukturen kann dies eine große Herausforderung darstellen.

Eine Lösung dafür entwickelt Wiener Startup Quantum Industries, das von den beiden österreichischen Physikern Rubert Ursin und Felix Tiefenbacher 2023 gründet wurde. Das Unternehmen wendet quantenphysikalische Prinzipien an, um in Zukunft eine abhörsichere und sichere Datenübertragung zu ermöglichen. Konkret erfolgt dies über den Einsatz von verschränkten Lichtteilchen, die den Datentransfer absichern.

Hannes Ametsreiter steigt ein

Das Unternehmen konnte nun Hannes Ametsreiter als Investor für sich gewinnen. Der ehemalige A1 und Vodafone Deutschland CEO machte am Dienstag seine Beteiligung an Quantum Industries über sein privates LinkedIn-Profil bekannt. “Europa braucht einen Quanten-Schutzschirm. Deshalb investiere ich in Quantum Industries GmbH”, so Ametsreiter. Und er merkt via LinkedIn an: “Die Chancen und Risiken von Quantentechnologie sind noch kaum vorstellbar. Deshalb müssen wir uns jetzt damit auseinandersetzen.” Zur Höhe seiner Investition machte Ametsreiter keine Angaben.

Größter Anteilseigner der Quantum Industries GmbH ist laut Firmenbuch aktuell Quantum Technologies Group, die wiederum zu jeweils 50 Prozent der alto concept GmbH und M4E-Asset GmbH gehört. Anteilseigner hinter der M4E-Asset GmbH sind Rupert Ursin sowie Christiane Ursin. Hinter der alto concept GmbH steht hingegen Thomas Scheidl, der 2017 Quantum Technology Labatories mitbegründet hat, das sich auf Quantenkommunikationslösungen für Freiraum- und Satellitenanwendungen spezialisiert hat.

Ametsreiters Nähe zur Startup-Szene

Ametsreiter selbst hatte in der Vergangenheit zahlreiche Überschneidungspunkrte zur heimischen Startup-Szene. 2015 eröffnete er, damals gerade noch noch als CEO der österreichischen A1, in Wien den A1 Startup Campus. Seine Frau Marie-Helene Ametsreiter ist Partnerin bei beim Wiener VC Speedinvest mit Sitz in Wien. Bereits 2022 gab Hannes Ametsreiter bekannt, sich nach seinem Ausscheiden bei Vodafone Deutschland als Investor im Telko-Berreich engagieren zu wollen (brutkasten berichtete).


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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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