07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. “Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat”, heißt es hier: “Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.”

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. “Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes (“Lex Uber”) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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David Teufel und Peter Augustin (c) Tigris Web3

Im März 2022 ist Tigris Web3 gestartet – als Österreichs erster registrierter, alternativer Investment-Fonds (AIF) für digitale Assets. Verwaltet wurde der Fonds von Venture-Capital-Gesellschaft Venionaire (brutkasten berichtete). Anleger:innen mit mindestens 100.000 Euro Kapital erhielten über den Fonds, die Möglichkeit, in Projekte aus den Bereichen DeFi (Decentralized Finance) und Web3 zu investieren.

Hinter dem Krypto-Investment-Fonds standen damals Berthold Baurek-Karlic und Peter Augustin. Im brutkasten-Studio sprachen Baurek-Karlic und Augustin über Details zur FMA-Genehmigung, über Ziele und die nächsten Entwicklungsschritte.

Neuer “Tigris Web3”-Fonds mit eigenem Fondsmanager

Nach zweieinhalb Jahren kündigt Tigris nun den nächsten Schritt an, nämlich die Auflage eines neuen Fonds – und zwar diesmal im Alleingang. Denn nun übernimmt Tigris Web3 selbst die Verwaltung des Fonds. Geleitet wird Tigris Web3 jetzt von Peter Augustin und David Teufel. Die beiden fungieren als Cornerstone-Investoren und stecken selbst 850.000 Euro in den Fonds. am Fonds, dessen erstes Fundraising-Ziel bei 10 Millionen Euro liegt.

Der Tigris Web3 Fonds soll in digitale Web3-Assets und damit in “ein dezentrales Internet des digitalen Eigentums” investieren, heißt es per Aussendung. Der Fokus des Fonds liegt auf verschiedenen, technologischen Ökosystemen wie Ethereum, Cosmos oder Solana.

Rund 80 Prozent der Investments sollen in liquide Assets fließen. Breite Diversifikation sei gewährleistet, die “nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende, junge Projekte umfasst”. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, “bis zu 20 Prozent in Seed-Phasen junger Projekte” zu investieren, bevor deren Produkte und damit deren Token öffentlich zugänglich seien.

Erträge über dem Niveau traditioneller Fonds angestrebt

Damit verfolgt Tigris Web3 große Ziele: Man will Erträge über dem Niveau traditioneller Venture-Capital-Fonds generieren. Dabei orientiere man sich an klassischen VC-Benchmarks – und zusätzlich an Bitcoin sowie dem BCI25-Index von Bitpanda. Dieser bildet die 25 größten Kryptowährungen gemessen an Marktkapitalisierung und Liquidität ab.

Ausstiegsoption nach fünf Jahren

Überdies will man mit dem eigenen Investment-Fonds-Manager (AIF) “signifikante Vorteile für Investoren” bringen. So werden das Senken der Kostenstruktur sowie eine höhere operative Flexibilität versprochen. Außerdem erwähnt Tigris Web3 per Aussendung, Investor:innen “nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine monatliche Ausstiegsoption” zu ermöglichen

Reguliert wird der Fonds auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Tigris Web3 richtet sich an “professionelle Investoren und qualifizierte Privatinvestoren, die am Wachstum der Web3-Innovationen partizipieren möchten”. Als Zielgruppen listet man Family Offices, High Net Worth Individuals (HNWIs), Business Angels und Fund of Funds.

Cornerstone Investoren sind Augustin und Teufel

Der Fonds versteht sich als “Evergreen-Fonds”, in den laufend neue Investitionen möglich seien – ab November 2024 sei der Fonds für ein Mindestinvestment von 100.000 Euro pro Ticket offen. Der Vertrieb erfolge über die Tigris AIFM FlexCo.

Die beiden Investoren befinden sich auch in der Führungs- und Expertenebene des neuen AIF. David Teufel ist als Mitgründer und Co-Geschäftsführer an der Seite von Peter Augustin, der die Bereiche Technologie, Innovation und Marktstrategie verantwortet. Teufel hingegen wird sich mit der Portfolio-Allokation, dem Risikomanagement, der Compliance sowie der Geldwäscheprävention widmen.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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