07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. „Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat“, heißt es hier: „Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.“

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. „Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Berthold Baurek-Karlic, Stiftungsvorstand der World Venture Forum Stiftung | (c) Wilke

„Gemeinnützigkeit“ und „non-profit“ – das sind Begriffe, die man ad hoc nicht mit dem Venture-Capital-Bereich assoziiert. Doch die vor rund einem Jahr gestartete World Venture Forum Stiftung (brutkasten berichtete) will genau das zusammenbringen. Das Ziel: die langfristige Stärkung des Wissenschafts-, Technologie- und Wirtschaftsstandorts Österreich über Bildungsinitiativen und internationale Vernetzung.

„Community für Persönlichkeiten, die unsere gemeinnützige Mission nicht nur unterstützen, sondern aktiv mit Leben füllen“

Nun startete die Stiftung mit dem World Venture Leaders Club eine neue Community, die Scaleup-Unternehmer:innen, Investor:innen und Führungskräfte über Ländergrenzen hinweg vernetzen und Ökosystementwicklungsprojekte unterstützen soll.

„Mit der World Venture Forum Foundation haben wir vor einem Jahr eine Plattform geschaffen, die Unternehmertum, Innovation und Bildung durch internationale Zusammenarbeit stärken soll. Der World Venture Leaders Club ist nun der nächste konsequente Schritt: Wir schaffen eine Community für Persönlichkeiten, die unsere gemeinnützige Mission nicht nur unterstützen, sondern aktiv mit Leben füllen“, kommentiert Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic, Vorstand der World Venture Forum Stiftung.

„Weder als kommerzielle Transaktionsplattform noch als Deal- oder Investment-Club konzipiert“

Der World Venture Leaders Club verstehe sich ausdrücklich als Non-Profit-Community und internationales Netzwerk. Er sei weder als kommerzielle Transaktionsplattform noch als Deal- oder Investment-Club konzipiert, heißt es von der Initiative. „Im Vordergrund stehen persönliches Engagement, vertrauensvoller Austausch und das gemeinsame Ziel, Unternehmertum und Innovation über nationale Grenzen hinweg zu fördern.“

Alexander Rapatz, ebenfalls Vorstand der World Venture Forum Stiftung, führt aus: „Die besten unternehmerischen Ökosysteme entstehen dort, wo Menschen bereit sind, Wissen, Erfahrungen und internationale Verbindungen miteinander zu teilen. Genau diese Kultur der Zusammenarbeit wollen wir mit dem World Venture Leaders Club weiter ausbauen.“

Und wer kommt in den Club? „Unterstützer und Förderer der World Venture Forum Foundation werden automatisch zur Teilnahme am World Venture Leaders Club eingeladen“, heißt es dazu von der Initiative. Sie können dann diverse Community-Formate nutzen, darunter ein jährliches Treffen im Rahmen des World Venture Forum in Kitzbühel, Bildungsprogramme des Business Angel Institute (ebenfalls Teil der Stiftung) und gemeinsame Reisen zu internationalen Startup- und Investor:innen-Events.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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