08.05.2019

Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und „AG Light“

Die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) richtet sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Im Zentrum stehen vier bereits bekannte Forderungen. Wir haben sie mit den aktuellen Maßnahmen der Regierung abgeglichen.
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Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier - aaia investors Day 20
(c) Marcella Ruiz Cruz: Ein Bild aus alten Zeiten: Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier

Das Timing ist gewiss kein Zufall. Nachdem Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kürzlich ein neues Startup-Paket ankündigte, meldet sich nun die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) in einem „offenen Brief zum Status Quo des Innovations-Standortes Österreich“ zu Wort. Und ausgerechnet jetzt gab Schramböck weitere Einblicke in die geplante „Startup-Initiative“.

⇒ zu brutkasten-Video-Talk und Artikel zu den Details

aaia: Österreich „nicht fit die Zukunft“

Im Zentrum des offenen Briefs stehen vier bereits bekannte Forderungen. Umrahmt werden diese von einem kritischen Befund zum Innovations-Standort Österreich. „Der Titel dieses Beitrages lautet ‚Österreich, fit für die Zukunft?‘. Wir sind uns wohl alle einig: Aktuell sind wir es nicht. Noch können wir allerdings etwas daran ändern. Man muss allerdings nicht nur können, sondern auch wollen“, heißt es dort etwa. Es brauche einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmen, in dem unternehmerisches Denken und Handeln gefördert werde. Man wünsche sich daher von der österreichischen Bundesregierung „eine sinnvolle, langfristig orientierte, übergreifend gedachte Strategie für einen innovativen & unternehmerischen Wirtschaftsstandort“.

Wir haben die vier zentralen Forderungen der aaia mit dem Stand der Dinge bzw. den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung abgeglichen.

Forderung 1: Moderne Rechtsform für Unternehmen – „AG Light“

Weder GmbH noch AG seien optimale Rechtsformen für junge, schnell wachsende Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf, schreibt die aaia. Daher wünsche man sich eine neue Rechtsform, die die Vorteile von AG und GmbH verbinde. Die „AG Light“ (nachzulesen in diesem Positionspapier von aaia und der Kanzlei Herbst Kinsky) soll unter anderem eine einfache Überschreibung von Anteilen ermöglichen, etwa auch an Mitarbeiter.

Daran arbeitet die Regierung:

Zwar arbeitet man weiterhin an der Digitalisierung der GmbH-Gründung. Mit der Öffnung des „dritten Markts“ der Wiener Börse wurde auch eine neue Möglichkeit zum flexibleren Anteils-Handel für kleine Aktiengesellschaften geschaffen. Konkrete Pläne für eine „AG Light“ sind derzeit aber nicht bekannt. Gegenüber dem brutkasten heißt es von Margarete Schramböck, man arbeite an einer „Nachschärfung“ der Rechtsformen und evaluiere entsprechende Möglichkeiten. Es bestünden jedoch große regulatorische Herausforderungen.

Forderung 2: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Hier wird man seitens der aaia nicht besonders konkret. Um die besten Köpfe nach Österreich zu bringen und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, brauche es „effiziente Maßnahmen, die es heimischen Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter*innen aus dem [Nicht-]EU-Ausland zu rekrutieren – und das schnell, effizient und ohne zusätzliche bürokratische Hürden“, heißt es dort eher allgemein.

Daran arbeitet die Regierung:

Bereits im Februar diesen Jahres wurden seitens der Bundesregierung konkrete Pläne zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte präsentiert. Eckpunkte sind der Entfall der „ortsüblichen Unterkunft“, die Anpassung der Gehaltsgrenzen bei „sonstigen Schlüsselkräften“ sowie generelle Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen. ⇒ Details dazu hier

Forderung 3: Steuerliche Anreize für Angel Investments

Geht es nach der aaia, sollen Investments durch private Kapitalgeber steuerlich begünstigt werden – auch diese Forderung ist bereits hinlänglich bekannt. Konkret wünscht man sich dabei die Einführung eines Tax Incentive-Modells nach dem Vorbild Großbritanniens. Dazu arbeitete die aaia gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei ECOVIS ein Konzept aus. In diesem werden drei Möglichkeiten der Incentivierung für privates Risikokapital vorgestellt: Eine staatliche Prämie bzw. ein Zuschuss; eine Steuergutschrift für Investoren; bzw. ein Freibetrag.

Daran arbeitet die Regierung:

In der aktuellen Steuerreform sind keine konkreten Steuer-Incentives für private Risikokapital-Investoren enthalten. Die Risikokapitalprämie der Vorgänger-Regierung wurde bereits Anfang 2018 gestrichen. Damals wurde die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie angekündigt. Entsprechende Maßnahmen sind aber auch in der aktuellen Startup-Initiative nicht enthalten.

Forderung 4: Staatliche besicherter Dachfonds bzw. „Fund of Funds“

Gemeinsam mit der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) fordert die aaia die Einführung eines Dachfonds (Fund of Funds), der als „Ankerinvestor“ für private VC-Fonds dienen soll. Als Vorbild wird dabei seitens der AVCO unter anderem Dänemark genannt, wo bereits 1992 der Danish Growth Fund (⇒ Video-Talk mit dem Chief Investment Officer) gestartet wurde, der privatwirtschaftlich finanziert und teilweise staatlich besichert ist. Dieser vereint eine Vielzahl privater Fonds, wodurch ihm ein deutlich größeres Kapital für Investments und andere Kapital-Vehikel zu Verfügung steht. ⇒ Mehr Information hier

Daran arbeitet die Regierung:

Im Rahmen der aktuellen Initiative ist kein Dachfonds geplant. Allerdings kündigte Margarete Schramböck einen teilstaatlichen 100 Millionen Euro-Wachstumsfonds an. Dieser soll zur Hälfte aus staatlichen, zur Hälfte aus privaten Mitteln gespeist sein. Für den im aws angesiedelten Fonds werden aws Gründerfonds und aws Mittelstandsfonds zusammengelegt. Durch Co-Investments soll insgesamt ein Investitionsvolumen von 600 Millionen Euro erzielt werden. Im Gespräch mit dem brutkasten sagt Margarete Schramböck, die „große Diskussion“ über einen Dachfonds sei noch nicht abgeschlossen. Man wolle sich dem Thema stufenweise nähern.

⇒ Zum offenen Brief

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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