05.04.2024
KEHRTWENDE

Nach „klärendem Gespräch“: Oekoreich sieht Neoh nun als „nachhaltigen Vorreiter“

Ende Februar erhob die Initiative Oekoreich rund um Sebastian Bohrn-Mena umfassende Vorfürfe gegen das Wiener Food-Scaleup Neoh. Nach einem persönlichen Gespräch sieht man die Sache nun aber gänzlich anders.
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Oekoreich-Gründer Sebastian Bohrn-Mena und Neoh-Gründer Manuel Zeller hatten eine Aussprache
Oekoreich-Gründer Sebastian Bohrn-Mena und Neoh-Gründer Manuel Zeller hatten eine Aussprache | (c) Sascha Osaka via Wikimedia Commons / Neoh

Kaum Auskünfte, „ominöser Zuckerersatz“ und „intransparenter als Milka und Co“, wenn es um die Herkunft der Inhaltsstoffe gehe – so schrieb die Initiative Oekoreich Ende Februar über das Wiener Food-Scaleup Neoh, wie brutkasten berichtete. Der darauf folgende Schlagabtausch schien kurze Zeit später zu eskalieren – sogar rechtliche Schritte wurden in den Raum gestellt. Doch nun heißt es von Oekoreich über Neoh in einer Aussendung, das Unternehmen habe sich „als nachhaltiger Vorreiter entpuppt“. Man könne Neoh eindeutig zu den „Guten“ zählen, wird Initiativen-Gründer Sebastian Bohrn-Mena zitiert.

Neoh nun für Oekoreich „wahrer Vorzeige-Betrieb im Nachhaltigkeitsbereich“

Wie kam es zu dieser doch sehr überraschenden Kehrtwende in der Kommunikation? Man habe in einem persönlichen Gespräch zwischen Bohrn-Mena und den Neoh Co-Gründern Manuel Zeller und Raphael Gänsdorfer Missverständnisse ausgeräumt, heißt es in der Aussendung. Eine „wahre Transparenz-Offensive“ von Neoh lasse die Dinge nun in einem anderen Licht erscheinen. Das Scaleup sei ein „wahrer Vorzeige-Betrieb im Nachhaltigkeitsbereich“, heißt es in einem vertiefenden Bericht auf der Oekoreich-Seite.

Bohrn-Mena: „Es war nichts falsches an dem, was wir gesagt haben.“

Bedeutet das, dass sich die Initiative vor einigen Wochen beim Erheben der Vorwürfe ordentlich im Ton vergriffen hat? „Nein“, meint Sebastian Bohrn-Mena im Gespräch mit brutkasten. „Es war nichts falsches an dem, was wir gesagt haben.“ Denn man sei initial tatsächlich mit großer Intransparenz konfrontiert gewesen. „Wenn man uns solche Antworten gibt, müssen wir davon ausgehen, dass die Befragten nicht antworten wollen“, sagt der Initiativen-Gründer. „Wir wollen niemanden bashen, aber wenn jemand keine Antworten gibt, ist das seltsam.“

Man schicke jede Woche derartige Anfragen an Unternehmen – große und kleine – aus. „Meistens werden die Fragen befriedigend beantwortet. In 90 Prozent der Fälle kommt es zu keiner Veröffentlichung von unserer Seite“, so Bohrn-Mena. Neoh sei auch nicht der erste Fall, in dem Oekoreich zunächst kritisch berichtet habe und die Geschichte später positiv aufgelöst werden konnte.

„Wir konnten uns selber davon überzeugen, dass die Aktivitäten von Neoh einwandfrei sind“

Konkret habe Oekoreich in der Zwischenzeit Einblick in die von Neoh beauftragte Studie zum Zuckerersatzstoff erhalten. Zudem habe das Scaleup Zertifikate vorgelegt sowie Auskünfte zur Herkunft der Inhaltsstoffe gegeben. „Wir konnten uns selber davon überzeugen, dass die Aktivitäten von Neoh einwandfrei sind“, sagt Bohrn-Mena. Die Studie sei „sehr sorgfältig“ umgesetzt.

„Neoh steht etwa in den Bereichen Verpackung und kurze Transportwege deutlich besser da, als die großen Konzerne“, so der Oekoreich-Gründer. Das Unternehmen sei auch bemüht, seine Lieferketten zu monitoren. „Für sie als kleiner Player ist es aber viel schwieriger, hier Einfluss zu nehmen“, räumt Bohrn-Mena nun ein. Die größeren Herausforderungen für Startups in diesem Zusammenhang seien eine wichtige Erkenntnis für ihn im Gespräch gewesen.

Ökoreich-Gründer hofft auf „pädagogischen Effekt“ gegen „Kopf-in-den-Sand-Strategie“

Bei Neoh sei man extrem vorsichtig in der Kommunikation gewesen und habe auf den Zuckerersatz fokussieren wollen, habe nun aber verstanden, wie groß das Bedürfnis nach Transparenz in der Öffentlichkeit sei – beispielsweise bei der Frage, woher die Milch kommt. Vielleicht habe die Geschichte nun auch einen „pädagogischen Effekt“ auf andere Unternehmen, hofft Bohrn-Mena: „Die ‚Kopf-in-den-Sand-Strategie‘ kann keine Strategie sein.“

Nach dem persönlichen Gespräch habe er nun „viel Wertschätzung“ für Neoh, sagt der Initiativen-Gründer. „Ich finde es gut, dass sie sich mit uns hingesetzt haben. Sie haben sich Zeit genommen, der Sache nachzugehen“. Der offene Dialog sei eine Auszeichnung für das Gründerteam. „Das kenne ich von Konzernen ganz anders. Dort sind wir mit Unterlassungsaufforderungen und Klagen konfrontiert“, so Bohrn-Mena, der ergänzt: „Wir haben noch nie verloren. Ich scheue keinen rechtlichen Konflikt, aber viel lieber ist mir der Dialog.“

„In der Kommunikation heiß oder kalt, aber nicht lauwarm“ – kein Problem mit „Öko-Boulevard-Zuschreibung

Bei all dem Lob, hat der Oekoreich-Gründer nun kein schlechtes Gewissen, für so viel negative Publicity für Neoh gesorgt zu haben? „Ich bereue in keiner Weise, dass wir das gemacht haben“, sagt er. „Die scharfen Formulierungen sind unser Stil. Wir sind ein Konsumentschutzmagazin, das mit einer gewissen Lautstärke in den raum geht, um den Menschen und ihren Anliegen Raum zu verschaffen“.

Man sei den Leser:innen und den Unterzeichner:innen des Tierschutzvolksbegehrens verpflichtet. Oekoreich gehöre zu 100 Prozent einer gemeinnützigen Stiftung, die den Auftrag habe, Position zu beziehen und Veränderung hervorzurufen. „Wir sind ideologisch“, sagt Bohrn-Mena. „Und in der Kommunikation sind wir heiß oder kalt, aber nicht lauwarm. Wenn wir etwas gut finden, schreien wir ‚Hurra!‘, wenn wir etwas schlecht finden ‚Skandal!‘. Viele sagen daher, Oekoreich sei Öko-Boulevard. Das stört mich überhaupt nicht. Bobo-Berichterstattung im Öko-Bereich haben wir schon genug. Wir arbeiten für die breite Masse.“

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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