03.10.2023

Notariatskammer klagt Wiener Startup notarity

Nach Angaben des Startups nutzt ein Viertel der heimischen Notariatskanzleien das Online-Service von notarity.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: „Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen“

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. „Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können“, heißt es in einer Aussendung.

„Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist“

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. „Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen“, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. „Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können“.

notarity über Klage „verwundert“

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. „Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden“, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage „verwundert“ und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: „Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.“

„Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen“

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. „Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. „Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, „sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt“, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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Lebensstimmen
Der Fabertar | © Lebensstimmen/Screenshot

Vor rund einem Monat gab das Grazer Startup Lebensstimmen den Einstieg von Motorsportlegende Helmut Marko als Investor bekannt – brutkasten berichtete. Nun präsentierte man seine KI-basierte Plattform und hat dabei weitere prominente Unterstützung.

Lebensstimmen als Vorsorge

Das von Markus Pinter, Philipp Berkessy und Lukas Stern gegründete Startup versteht sich als ein Vorsorgeprodukt, das zu Lebzeiten abgeschlossen wird und für den Tod und darüber hinaus wirkt. Menschen können zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können.

Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“.

Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell. Die rechtliche Architektur der Plattform wurde gemeinsam mit Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte entwickelt. Technologiepartner ist BLCKs AI.

Fabertar schenkt Worte her

Neben Marko unterstützt nun auch Dompfarrer von St. Stephan, Toni Faber, Lebensstimmen in Fragen von Trauer und Abschied mit einem neuartigen Angebot. Mit dem „Fabertar“ präsentiert das Startup einen gemeinsam mit ihm entwickelten und klar als KI gekennzeichneten Trauerredner. Dieser soll keine Seelsorge ersetzen, sondern Worte schenken, wo sie gewünscht werden oder wo kein Redner verfügbar ist.

„Ich begleite viele Menschen im Abschied. Oft ist das, was ungesagt bleibt, am schwersten. Wenn Technik hilft, liebevolle Worte zu bewahren, dient sie dem Menschen und dem Trost. Genau das ist der Gedanke hinter dem ‚Fabertar‘. Er soll niemanden ersetzen“, sagt Faber.

Marktstart Anfang 2027

Und Lebensstimmen-Geschäftsführer Berkessy ergänzt: „Jeder Mensch hat Worte, die bleiben sollen. Mit Lebensstimmen machen wir Vorsorge erstmals persönlich, digital und rechtssicher. Heute beginnt eine neue Abschiedskultur, und sie beginnt in Österreich.“

Nach der offiziellen Vorstellung der Plattform, der dazugehörigen Lebensstimmen-Produkte und dem aktuellen Launch der Website erfolgt in einem nächsten Schritt. Der Marktstart ist für Q1 2027 geplant und soll sowohl österreichweit als auch global erfolgen.

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