03.10.2023

Notariatskammer klagt Wiener Startup notarity

Nach Angaben des Startups nutzt ein Viertel der heimischen Notariatskanzleien das Online-Service von notarity.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: „Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen“

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. „Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können“, heißt es in einer Aussendung.

„Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist“

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. „Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen“, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. „Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können“.

notarity über Klage „verwundert“

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. „Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden“, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage „verwundert“ und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: „Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.“

„Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen“

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. „Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. „Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, „sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt“, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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Mistral.
© LinkedIn/Canva - Arthur Mensch, Co-Founder und CEO Mistral AI.

Drei Milliarden Euro. Das ist die Summe, die der französische Anthropic- und OpenAI-Herausforderer Mistral in seiner heute verkündeten Series-D-Finanzierungsrunde aufnahm. Es ist die größte VC-Runde für ein Tech-Unternehmen in der europäischen Geschichte – und das für ein gerade einmal drei Jahre altes Unternehmen.

Den Lead in der Runde übernahm mit Samsung – wenig überraschend – ein außereuropäischer Player. Dazu kommen große US-Investoren wie PSG Equity als Co-Lead, a16z und Nvidia, aber auch eine ganze Reihe europäischer Kapitalgeber, darunter der Scaleup Europe Fund der schwedischen EQT als weiterer Co-Lead.

Keine normalen Umstände

Drei Milliarden Euro. Eine Bewertung von 21 Milliarden Euro. Das sollte unter normalen Umständen ein Garant für den großen Durchbruch sein. Zum Vergleich: Meta (damals Facebook) genügten vor seinem Börsengang insgesamt 2,27 Milliarden US-Dollar VC-Kapital, um sich im Social-Media-Wettlauf klar an die Spitze zu setzen und zum Tech-Giganten zu werden.

Doch die Umstände sind nicht normal. Der KI-Wettlauf hat die Volumina an VC-Kapital vor allem in den USA auf ein nie dagewesenes Level gehievt. Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, hat allein in seiner Series-H-Runde im Mai dieses Jahres 65 Milliarden US-Dollar aufgenommen und steht bei einer Bewertung von 965 Milliarden Dollar. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, hat diesen März in seiner Finanzierungsrunde sogar 122 Milliarden US-Dollar eingesammelt und steht bei einer Bewertung von 852 Milliarden Dollar.

Beim insgesamt aufgenommenen Kapital steht Mistral (ca. 6 Mrd. Euro inklusive Kredite) in einem Verhältnis von etwa 1:19 zu Anthropic (mindestens 130 Mrd. US-Dollar) und 1:26 zu OpenAI (mindestens 180 Mrd. US-Dollar). Das wird im beinharten internationalen Tech-Wettlauf vermutlich nicht ausreichen.

Digitale Souveränität als Verkaufsargument

Und das weiß man auch beim französischen Scaleup. Der größte Trumpf, den es in der Hand hat, ist, dass es aus Europa kommt. Punkten kann das Unternehmen vor allem bei den Themen Digitale Souveränität und Datensicherheit. Und das wiederum sind Fragen, die im B2B- und vor allem im öffentlichen Bereich deutlich schwerer wiegen als im B2C-Bereich, den aktuell Anthropic, OpenAI und Google dominieren.

„Während der ersten Welle der generativen KI lautete die zentrale Frage: Wer kann das leistungsstärkste Modell entwickeln? Unternehmen und Regierungen stellen sich nun eine andere Frage: „Wie können sie die Leistungsfähigkeit der KI für ihre geschäftskritischen Anforderungen nutzen, ohne die Kontrolle über die Infrastruktur und den Informationskreislauf abzugeben?“, heißt es von Mistral in der Presseaussendung zur aktuellen Kapitalrunde.

Die Frage will man freilich mit dem eigenen Produkt beantworten. „Die Nachfrage nach dieser Kombination aus Leistung, Kontrolle, Auswahlmöglichkeiten und Unabhängigkeit nimmt weltweit zu“, ist man sich sicher. Und Mistral sei das weltweit einzige KI-Unternehmen, das den gesamten Stack entwickle, der dafür erforderlich ist: „Open-Weight-Modelle, die Infrastruktur und die Rechenkapazität, auf der sie laufen, und die Produkte, mit denen sie in den Unternehmen wirksam werden“.

Ausstehender Beweis

Dass diese Argumente angesichts des europäischen Diskurses durchaus valide sind, liegt auf der Hand. Ob die Rechnung am Ende auch betriebswirtschaftlich aufgeht, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Mistral bekommt durch die Mega-Runde genug Luft, um sich innerhalb Europas weiterhin im öffentlichen und im Unternehmenssegment zu etablieren. Doch dass das ausreicht, um das eingesetzte Kapital (mehrfach) zurückzuspielen, muss erst bewiesen werden.

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