03.10.2023

Notariatskammer klagt Wiener Startup notarity

Nach Angaben des Startups nutzt ein Viertel der heimischen Notariatskanzleien das Online-Service von notarity.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: „Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen“

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. „Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können“, heißt es in einer Aussendung.

„Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist“

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. „Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen“, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. „Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können“.

notarity über Klage „verwundert“

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. „Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden“, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage „verwundert“ und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: „Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.“

„Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen“

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. „Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. „Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, „sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt“, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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