21.11.2023

notarity führt ID Austria ein – Notariatskammer warnt in E-Mail vor Nutzung

Das Wiener Startup notarity bietet nun das neue staatliche Identifikationsverfahren ID Austria an. Bei einem Pressetermin dazu ging CEO Jakobus Schuster abermals auf den Konflikt mit der Notariatskammer (ÖNK) ein.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Ein Unternehmen komplett online in weniger als zehn Minuten gründen – das ist das aktuelle Produktversprechen des Wiener Startups notarity, über dessen Lösung Notartermine online erledigt werden können. Bei einer GmbH-Gründung könne es dann doch etwas länger dauern, weil der Gesellschaftsvertrag von der Notarin bzw. dem Notar verlesen werden muss, räumt Jakobus Schuster, Co-Founder und CEO des Startups ein.

ID Austria bei notarity als neue Alternative zur Videoidentifikation

Zuletzt wurde der Prozess der Identifikation noch einmal beschleunigt. Bislang war ein etwa zehnminütiges Videoidentifikationsverfahren für Online-Notartermine notwendig. Nun bietet notarity zusätzlich auch die Identifikation über das neue staatliche System ID Austria an. Damit betreibt das Startup eine von aktuell 63 Anwendungen in Österreich, die in der Pilotphase dabei sind. „Es ist ein zweistufiges Identifikationsverfahren. Die erste Stufe ist technisch, wo wir jetzt die neue Möglichkeit haben. Die zweite Stufe passiert durch den/die Notar:in im Termin, so, wie es das Gesetz vorsieht“, so Schuster.

„Kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran“

Mit der ID Austria, die unter der Ägide des Finanzministeriums vom Bundesrechenzentrum (BRZ) umgesetzt wurde, folgt Österreich einer EU-Verordnung (eIDAS-VO). „Das neue System kommt deutlich näher an einen digitalen Ausweis heran, als die bisherige Handy-Signatur. Neben dem Namen sind weitere Daten wie das Geburtsdatum, das offizielles Pass-Foto, wie im Reisepass oder Personalausweis, die E-Card, die Meldeadresse und Angaben, welche Gesellschaften ich vertreten darf, digital hinterlegt“, erklärt der notarity-CEO.

Letztlich bestätigt wird die Identität biometrisch – also über Face-ID oder Fingerabdruck – via der App „Digitales Amt“. Im Online-Notariatstermin bedeutet das: Wenn es zur Unterschrift kommt, bekommt der/die Nutzer:in eine Push-Benachrichtigung und kann mittles biometrischer Erkennung den Vorgang abschließen.

E-Mail an Notariate – „Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen“

„Es geht noch wesentlich schneller und bequemer, als über das Videoidentifikationsverfahren. Die User Experience ist deutlich besser“, ist Jakobus Schuster überzeugt. Bei der Notariatskammer (ÖNK) sieht man das neue staatliche Verfahren kritisch. Zuletzt erging laut dem notarity-Gründer eine warnende Mail an alle Notar:innen, dass dieses nicht zulässig sei, weil „kein Lichtbild involviert sei“. Für Schuster ist das nicht nachvollziehbar: „Es ist ja ein Foto in der ID Austria hinterlegt. Ich denke, die Kammer versucht hier, alle möglichen Zweifel zu streuen.“

Auch Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky habe bereits einen Notar-Termin mit der ID Austria abgewickelt. Die IT-Tochter der Notariatskammer, die ebenfalls eine Plattform für Online-Notariatstermine betreibt, habe die Implementierung dagegen „wohl verschlafen“, schätzt der Gründer.

Weitere Statements zum Streit zwischen notarity und der ÖNK

Schuster spricht damit auch indirekt auf den laufenden (Rechts-)Streit zwischen ÖNK und notarity an. Die Kammer hatte im Oktober in mehreren Punkten geklagt. Inzwischen hat das Startup ein Rechtsgutachten zu seinen Gunsten vorgelegt und dieses kommentiert, wie brutkasten berichtete. Im Februar soll die erste Verhandlung stattfinden.

Der Gründer gibt sich weiterhin optimistisch. „Sie haben auch keine einstweilige Verfügung veranlasst, die uns zur Pause gezwungen hätte. Das spricht für uns dafür, dass sie sich in ihren Punkten nicht ganz sicher sind, denn das könnte später zu hohen Schadenersatzforderungen führen“, merkt Schuster an.

Nur ein Partner-Notar nach Klage abgesprungen

Bei der reinen Nutzung des Tools für Online-Notartermine habe man weiterhin rund ein Viertel der heimischen Notar:innen als Kund:innen. Davon ausgehend, dass mehr als die Hälfte der Notar:innen noch gar keine Online-Termine anbiete, liege der Marktanteil sogar bei mehr als 50 Prozent. Im deutlich kleineren Bereich der Vermittlung von notariellen Dienstleistungen sei nach der Klage ein Partner-Notar abgesprungen. „Wir haben in der Zwischenzeit bereits bestimmte Prozesse angepasst, um für unsere Partner:innen überhaupt keine Zweifel offen zu lassen“, sagt der Gründer, betont aber, dass dies aus seiner Sicht rechtlich nicht notwendig gewesen wäre.

notarity-Gründer: „Haben auch einen Plan B, C und D“

Selbst sollte sich die ÖNK vor Gericht durchsetzen, bleibt Schuster übrigens insgesamt optimistisch. Die Expansion nach Deutschland ist bereits in Gange, wie brutkasten berichtete. „Ich glaube nicht, dass Österreich der Riesen-Wachstumscase ist, wir wollen von Österreich unabhängig werden“, sagt der notarity-Gründer. „Wir sind natürlich emotional an unsere Heimat gebunden. Es wäre schade, wenn es hier nicht klappt. Aber wir haben auch einen Plan B, C und D“.

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© refurbed

Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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