04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Guive Balooch (c) L'Oréal Groupe

Auf der VivaTech in Paris, Europas größter Tech- und Startup-Messe, hat L’Oréal Mitte Juni eine weitreichende KI-Kooperation mit OpenAI vorgestellt: Künftig sollen Konsument:innen Make-up-Looks direkt im ChatGPT-Umfeld ausprobieren, die Produktsuche der Marken von Lancôme bis Kérastase wird in den USA innerhalb von ChatGPT gestärkt, und im Forschungslabor kartiert der Konzern mithilfe eines spezialisierten OpenAI-Modells das Hautmikrobiom.

brutkasten war vor Ort und hat am Rande der Messe mit Guive Balooch gesprochen, der bei L’Oréal vor rund fünfzehn Jahren den Technologie-Inkubator aufgebaut hat und heute als Global Vice President für Tech und Open Innovation die Partnerschaften des Konzerns verantwortet. Im Gespräch erklärt er, wie der Weltkonzern seine Partner auswählt, wo überall KI zum Einsatz kommt und welche Rolle das übrige Innovationssetup spielt, von Corporate-Venture-Investments in Startups bis zur hauseigenen Forschung. Es geht also um die Frage, wie der weltgrößte Beauty-Konzern seine Beauty Tech vorantreibt.


L’Oréal hat im Rahmen der VivaTech 2026 die Kooperation mit OpenAI verkündet. Was eröffnet das für L’Oréal?

Zu unserer KI-Strategie gehört, dass wir – in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern – mit den jeweils Besten zusammenarbeiten wollen. Mit NVIDIA beispielsweise kooperieren wir über deren Plattform Alchemy, um Moleküle zehnmal schneller zu entwickeln, als wir das früher im Labor konnten. Mit Anthropic wiederum arbeiten wir an Enterprise-Lösungen. Und OpenAI ist für uns der richtige Partner, weil das Thema Conversation boomt: Menschen holen sich zunehmend über KI-Plattformen Rat. Wir haben über zehn Jahre einzigartige Services wie den Lancôme Skin Screen, den Lancôme Shade Finder oder L’Oréal Paris‘ Beauty Genius aufgebaut. So geben wir Konsument:innen die passgenaue Information zu ihrer Beauty-Routine an die Hand – und dies dank Partnern wie OpenAI so präzise wie möglich.

Sie nutzen die Modelle auch zur Erforschung des Hautmikrobioms. Was erhoffen Sie sich?

Dafür nutzen wir das Modell von NVIDIA. Wenn man im Labor ein neues Molekül entdecken will, muss man Tausende von ihnen nach dem Trial-and-Error-Prinzip testen, das dauert lange. Beim Mikrobiom haben Sie Milliarden Mikroben auf der Haut. Mit Alchemy beschleunigen wir diesen Prozess bei der Entdeckung neuer Inhaltsstoffe stark, das macht uns mehr als zehnmal schneller. Es geht nicht um Sekunden, es steckt weiter viel Wissenschaft dahinter. Aber für das Innovationstempo ist das ein Gamechanger.

Longevity war schon im Vorjahr ein Thema. Wie hat sich das Feld entwickelt?

Longevity wird Jahr für Jahr wichtiger – in Health, Wellness, Fitness und Beauty. Die Menschen wollen nicht nur länger leben, sondern besser. Das reicht bis in die Beauty: es geht vor allem um gesündere Haut, wir wollen so lange wie möglich jung aussehen. Vor zwei Monaten haben wir mit Lancôme unsere erste Produktreihe dazu gelauncht, Absolue Longevity MD. Das Herzstück jedes Produkts ist Mitopure – die einzige klinisch getestete Form von Urolithin A, welches die Mitochondrien, die Energiequellen unserer Zellen, verjüngt. Mitopure wurde von unserem Partner im Bereich Longevity, Timeline, entwickelt. Timeline verfügt über einen der weltweit besten Wirkstoffe zur Stimulierung der mitochondrialen Aktivität in Zellen.

Nach welchen Trends suchen Sie, wenn Sie über Ihren CVC-Arm investieren?

Wir investieren nur in Plattformen, mit denen wir langjährig Innovation aufbauen können. Longevity gehört klar dazu – dies wird den Anti-Aging-Markt zu einem neuen Well-Aging-Markt erweitern. Auch Supplements, also der Ansatz zwischen Nutrikosmetik und Topicals, sind ein spannendes Feld, ebenso Biotech-Inhaltsstoffe, die heute skalierbar werden, was sie vor zwanzig Jahren nicht waren. Und Tech: Wir haben in das führende chinesische Technologieunternehmen ZUVI investiert, woraus der Haartrockner AirLight Pro entstand; im Biotech-Bereich in ein Unternehmen aus San Diego um Pionierarbeit bei bioidentischen, nachhaltigen Inhaltsstoffen zu leisten;  im Longevity-Bereich in Timeline.

Ein großes Thema am VivaTech ist die technologische Souveränität Europas. Wie nehmen Sie das wahr?

Für uns bei L’Oréal bedeutet europäische Technologiesouveränität vor allem die große Chance, durch die einzigartige Verbindung von lokaler wissenschaftlicher Exzellenz, einem starken Startup-Ökosystem und globaler Open Innovation die Zukunft der personalisierten Beauty Tech selbstbestimmt und führend mitzugestalten. Unser Fokus liegt dabei ganz klar auf der konkreten Consumer Journey. Das Wichtigste sind für uns die Konsument:innen, die  anspruchsvoll sind und genau auf sie zugeschnittene Informationen brauchen. Wir werden alles tun, um ihnen diese auf die ethischste, präziseste und wissenschaftlich fundierteste Weise zu liefern – das geht sehr oft ohne KI, manchmal noch besser mit.

Kommen genügend Startups aus Europa in Ihren Deal Flow?

Absolut. Wir machen heute gleich viele Startup-Deals in Asien, Europa und den USA. Wir beobachten ein starkes Wachstum in den Bereichen Biotech, Longevity, Supplements und nachhaltige Produktentwicklung, und in allem steckt KI: Die meisten Startups, selbst im Biotech, sind ohne KI-Plattform nicht mehr wettbewerbsfähig. Meine Überzeugung als Wissenschaftler ist, dass geografische Grenzen immer weniger eine Rolle spielen. Am Ende setzen sich die besten Ideen durch.

Wie stark wächst Beauty Tech innerhalb von L’Oréal?

Wir investieren jährlich 1,3 Milliarden in R&I und 1,5 Milliarden in Tech, also nahezu gleich viel. Als ich das Team vor fünfzehn Jahren gegründet habe, ging es in erster Linie darum, Konsument:innen zu begeistern. Heute steckt Technologie in allem: in den Laboren, in der molekularen Forschung, in Marketing und Kreation. Das ermöglicht uns, schneller und besser zu liefern, was unsere Konsument:innen wollen.

Was werden wir nächstes Jahr hier sehen?

Ich wünschte, ich wäre Hellseher. Aber ich bin in einem Punkt sicher: Wir werden mehr Devices sehen, die uns Dinge ermöglichen, die unsere Hände nicht können, und wir werden mehr biologische Einblicke in die Haut haben. Zudem werden wir die ersten konkreten Erfolge unserer Kooperationen im Bereich der Conversational AI erleben – mit neuartigen Services, die unsere digitale Beratung auf ein neues Level heben.

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