04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
© Unsplash

GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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© Wirtschaftsagentur Wien | Karin Hackl

Wien hat sich längst einen Namen als pulsierende Kulturmetropole gemacht. Doch die Stadt kann mehr als historische Pracht und erstklassige Lebensqualität bieten: Mit der ViennaUP hat die Wirtschaftsagentur Wien über die letzten Jahre ein dynamisches, dezentrales Startup-Festival geschaffen, das junge Unternehmen aus aller Welt zusammenbringt und ihnen die Chance eröffnet, wertvolle Kontakte zu knüpfen. Letztes Jahr besuchten über 15.000 Teilnehmer:innen aus 90 Nationen das Startup-Festival (brutkasten berichtete).

ViennaUP setzt wieder auf Vielfalt

Die ViennaUP versteht sich als dezentrales Startup-Festival, das über mehrere Tage hinweg in ganz Wien stattfindet. Statt sich auf eine einzige Location zu beschränken, verteilen sich Pitches, Konferenzen, Workshops, Networking-Sessions und Panel-Diskussionen über unterschiedliche Veranstaltungsorte in der gesamten Stadt. Wer durch das bunte Programm streift, merkt schnell: Die Eventvielfalt ist groß – und genau darin liegt die besondere Stärke. Jede und jeder kann sich individuell das Passende aussuchen, um Kontakte zu knüpfen, sich inspirieren zu lassen oder schlicht neue Perspektiven zu gewinnen.

So unterschiedlich die Formate sind, so einheitlich ist das Ziel: Gründungsinteressierte, Startups, Investorinnen und Investoren, Talente sowie Kooperationspartner sollen zielgenau zusammenfinden und voneinander profitieren. Wien beweist damit einmal mehr, dass hier nicht nur Tradition, sondern vor allem ein kreatives, modernes Zukunftsdenken zu Hause ist.

„Minimist“ – KI-gestützte Effizienz für Secondhand-Shops

Ein Paradebeispiel für die internationale Anziehungskraft der ViennaUP ist Stephan Hofmann, Gründer des Wiener Startups Minimist. Geboren mit Wiener Wurzeln in Neuseeland, hat er bereits in Schweden und den USA gelebt, bevor er sich in Wien niederließ, um seine Geschäftsidee voranzutreiben. „Von Anfang an wollten wir nicht nur in Österreich präsent sein“, betont Hofmann im Gespräch mit brutkasten. „Wir haben internationale Kundinnen und Kunden im Blick und bauen ein global skalierbares Software-as-a-Service-Produkt auf.“

(c) Minimist

Doch was genau macht Minimist? Das Startup entwickelt eine KI-basierte Plattform, die besonders den Secondhand-Sektor revolutionieren will. Mithilfe intelligenter Bilderkennungstechnologie lassen sich Kleidungsstücke und andere Produkte automatisiert erkennen, kategorisieren und sogar textlich beschreiben. Dadurch sparen Verkäufer:innen – egal ob in Secondhand-Shops, Wohltätigkeitsorganisationen oder private Nutzer:innen auf Vinted & Co. – enorm viel Zeit (brutkasten berichtete).

Dass Wien hierfür eine solide Basis bietet, zeigten nicht zuletzt die Erfolge während seiner ersten Teilnahme an der ViennaUP. Gleich bei einem der Programmpunkte lernte Hofmann seinen ersten Business Angel, Sebastian Sessler, kennen, der gemeinsam mit weiteren Investor:innen in Minimist investierte. „Ich habe gepitcht, Leute waren interessiert, und plötzlich standen wir mitten in konkreten Gesprächen über eine Investition“, erinnert er sich.

Rückblick: Vom Entdecken zum Durchstarten

Der Grundstein dieser Erfolgsgeschichte wurde 2024 bei Events wie dem Inside-Out-Summit gelegt – einem der vielen Programmpunkte im Rahmen der ViennaUP. Dort hatte Minimist die Gelegenheit, sich zu präsentieren, während Investor:innen und Branchenexpert:innen gezielt nach vielversprechenden Ideen Ausschau hielten. Die „immer offene Tür“ ist laut Hofmann das größte Plus der ViennaUP. „Wenn man mit einer guten Geschichte anreist und bereit ist, mit möglichst vielen Menschen zu sprechen, entstehen fast immer spannende Gelegenheiten“, erklärt er.

Inzwischen ist Minimists Plattform live und verzeichnet erste Kund:innen, die damit ihre Artikel effizient online stellen. „Wir sind zwar ein österreichisches Unternehmen, aber wir denken von Tag eins global“, fasst Stephan zusammen. Erst Anfang April schloss sich zudem Uptraded-Founderin Anna Greil dem Startup als Co-Founderin an (brutkasten berichtete).

„Fermentful“ aus Lettland nutzte ViennaUP

Dass das Wiener Startup-Ökosystem längst nicht nur Wiener Startups begeistert, zeigt auch Anda Penka aus Riga, Co-Founderin von Fermentful. Das Unternehmen hat sich auf fermentierte Buchweizen-Drinks spezialisiert – eine gesunde, vegane und glutenfreie Alternative, die zugleich umweltfreundlich produziert wird. Ziel ist, das volle Potenzial der Buchweizenpflanze auszuschöpfen und ein nährstoffreiches Getränk zu kreieren, das in Lettland bereits sehr erfolgreich vertrieben wird. Mittlerweile ist Fermentful sogar in Billa-Plus-Filialen in ganz Österreich erhältlich – ein wichtiger Schritt, um den österreichischen Markt zu erschließen.

(c) Fermentful

Penka war Teil des Vienna Startup Package 2024 und nutzte diesen Aufenthalt, um das riesige Ökosystem kennenzulernen. „Letztes Jahr habe ich bei Impact Days in der Hofburg, den Coffee House Sessions, dem Connect Day sowie bei Lead Today. Shape Tomorrow mitgemacht. Es war toll, gleich an mehreren Orten und Formaten teilzunehmen.“ Dieses Jahr legt sie noch eine Schippe drauf: „Wir planen, beim INSIDE OUT Summit, dem CEE Innovation Forum und ‚Venture Built by HiQ Connect‘ dabei zu sein.

(c) Fermentful

Außerdem gibt es am Karlsplatz, der ViennaUP-Homebase, eine Fermentful-Präsentation und Verkostung. Diese findet am 12. Mai von 18 bis 20 Uhr statt. „Wir freuen uns, unsere Produkte diesmal in Wien vorzustellen und die großartige FoodTech-Community kennenzulernen“, erklärt Penka.


Tipp der Redaktion:

Die Homebase am Karlsplatz ist der zentrale Meeting-Spot von ViennaUP und bietet dir inmitten des pulsierenden Stadtlebens eine entspannte Networking-Oase. Unter schattigen Bäumen mit Blick auf die imposante Karlskirche kannst du hier neue Kontakte knüpfen und die Wiener Lebensart hautnah erleben. Zudem wird es in diesem Jahr auch wieder die beliebten Coffee House Session geben. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

© Wirtschaftsagentur Wien | Philipp Lipiarski

Der Vienna Planet Fund Brunch

Nach dem erfolgreichen Debüt 2024 ist Minimist bei der ViennaUP 2025 nun als Role Model mit an Bord. Insbesondere beim Vienna Planet Fund Brunch – einem Programmteil, der von der Wirtschaftsagentur Wien initiiert wird – soll gezeigt werden, wie Startups mit Nachhaltigkeitsfokus erfolgreich agieren können. „Wir sprechen auf Panels darüber, wie sich Impact-Initiativen finanzieren lassen und welche Hürden es bei zirkulären Geschäftsmodellen gibt“, so Hofmann. „Wien ist dafür ideal: Die Stadt hat ein klares Bekenntnis zu nachhaltiger Innovation.“

Netzwerken leicht gemacht: So kann man die ViennaUP für sich nutzen

Sowohl Hofmann als auch Penka heben das dezentrale Konzept der ViennaUP als großen Vorteil hervor. „Man entdeckt dabei nicht nur die verschiedenen Schauplätze, sondern vor allem eine beeindruckende Vielfalt an Formaten“, sagt Penka. „Von Pitches über Workshops bis hin zu abendlichen Get-togethers ist für jede Phase eines jungen Unternehmens etwas dabei. Wer offen ist, sich einzubringen und mit möglichst vielen Leuten ins Gespräch zu kommen, kann enorm profitieren.“

Hofmann empfiehlt insbesondere, sich einen gut strukturierten Event-Kalender zu erstellen: „Vorab planen, wo man pitchen oder ausstellen will, und gezielt auf potenzielle Investor:innen oder Kooperationspartner:innen zugehen. Und noch ein Tipp vom Gründer: Eine Live-Demo – selbst eine kurze – kann den Unterschied machen. Was man visuell zeigt, bleibt länger in Erinnerung.“

Internationales Mindset trifft Wiener Charme

Als dezentrales, aber dennoch lockeres Festival bietet die ViennaUP eine Plattform, auf der Hightech- und Impact-Initiativen, AI-Startups, FoodTech-Unternehmen, Investoren und Corporates ohne steife Messestimmung zusammenkommen können. „Das ist nicht vergleichbar mit den riesigen Konferenzen wie Slush“, meint Stephan. „Die ViennaUP ist familärer, verteilt sich über mehrere Tage und mehrere Locations. Das hat den Vorteil, dass man nicht komplett erschöpft wird wie bei einer gigantischen Messe.“

Für Gründer:innen, die mit dem Gedanken spielen, Wien näher kennenzulernen, ist die ViennaUP ein idealer Einstieg. „Man spürt den Tatendrang förmlich in der Luft“, so Penka. „Ich freue mich vor allem darauf, unser Netzwerk zu festigen und neue Impulse für unsere Produktentwicklung einzusammeln.“

Jetzt über ViennaUP informieren und rechtzeitig Teilnahme planen

Egal, ob du gerade auf der Suche nach Investments, Business Angels, KooperationspartnerInnen oder einfach nach inspirierendem Austausch bist – die ViennaUP ist ein absolutes Must-Go-Event im europäischen Startup-Kalender. Plane jetzt rechtzeitig deine Teilnahme. Alle Infos dazu findest du hier.

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