28.01.2026
SEED+SPEED III

Neuer 90-Mio.-Euro-Maschmeyer-Fonds setzt voll auf KI

Die deutschen Investoren Carsten Maschmeyer und Alexander Kölpin setzen mit ihrer Gesellschaft seed+speed Ventures bereits den dritten Fonds auf. Ziel sind Investments in europäische B2B-Startups mit KI-Bezug in der Pre-Seed und Seed-Phase.
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(vl.) Carsten Maschmeyer und Alexander Kölpin sind die Managing Partner von seed+speed Ventures | (c) Thomas von Aagh / seed+speed Ventures
(vl.) Carsten Maschmeyer und Alexander Kölpin sind die Managing Partner von seed+speed Ventures | (c) Thomas von Aagh / seed+speed Ventures

„Künstliche Intelligenz ist nicht mehr Zusatz, sondern Fundament“, sagte der deutsche Investor Carsten Maschmeyer im vergangenen Herbst im brutkasten-Interview anlässlich der „Tech Week“ in San Francisco. Das im selben Interview von ihm ausgegebene Motto „AI or bye bye“ beherzigt er auch bei seiner Investment-Tätigkeit.

Mehrere österreichische Startups in Maschmeyers Portfolio

In Österreich ist Maschmeyer unter anderem bei Prewave, TeamEcho und zuletzt Optimuse beteiligt. Alle drei Startups setzen stark auf Künstliche Intelligenz. Das trifft auch auf zahlreiche internationale Portfolio-Unternehmen des Investors zu, der durch die Show „Die Höhle der Löwen“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist.

Dritter Fonds für seed+speed Ventures drei mal so groß wie geplant

Zusammen mit Alexander Kölpin betreibt Maschmeyer seit Jahren von Berlin aus auch seed+speed Ventures. Die Gesellschaft setzte nun ihren dritten und bislang größten Fonds auf. Nicht weniger als 90 Millionen Euro kamen beim Fundraising herein. Dabei habe die ursprüngliche Zielgröße nur 30 Millionen Euro betragen, heißt es von den Investoren: „Der Hard Cap wurde mit Zustimmung der Investoren zweimal erhöht“.

Sieben bis neun neue Startups pro Jahr

Zu diesen Investoren (Limited Partners) gehören laut Fonds „institutionelle Investoren wie Banken und Stiftungen, Mediengruppen, Family Offices, Industrie Holdings, Professionals aus dem Legal- und Tax-Bereich, Real Estate Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen“. Ihr Geld soll nun in europäische B2B-Startups in der Pre-Seed und SeedPhase investiert werden. Die initialen Investments sollen dabei zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Euro liegen, „wobei für jedes Startup mehrere Millionen an Folgekapital bereitgestellt werden können“. Pro Jahr plane man Investments in sieben bis neun neue Startups.

Weiterer geografischer, engerer thematischer Fokus

Neu sind bei seed+speed III nicht nur größere Einstiegstickets und eine Erweiterung des geografischen Zielgebiets: Statt wie bisher nur in der DACH-Region, soll die dritte Auflage in ganz Europa investieren. Thematisch erfolgt gleichzeitig ein noch gezielterer Fokus auf Künstliche Intelligenz. Man wolle sich „auf die sichere Einführung und Verwendung von KI im Unternehmensalltag konzentrieren – von Security, Datenschutz und Governance bis hin zu Qualität, Kostenkontrolle und messbarer Produktivität“.

Support-Team für Gründer:innen

„Wir investieren in Pre-Seed- und Seed-Teams, die KI als Kerntechnologie entwickeln oder in Unternehmen, die Tools liefern, um KI sicher und wirksam zu nutzen“, präzisiert Manging Partner Alexander Kölpin in einer Aussendung. „Wir investieren bewusst früh in Gründerteams und helfen beim weiteren Fundraising, beim Go-to-Market und beim Skalieren durch Sales.“ So stelle man den Gründer:innen ein dediziertes Support-Team für Vertrieb, PR, Marketing sowie Social Media zur Seite, heißt es vom Fonds.

Maschmeyer: „Glauben fest an KI aus Europa“

„Wir glauben fest an KI aus Europa. Es gibt hier starke, innovative Gründer:innen mit Erfindergeist und Technologie auf Weltklasse-Niveau. Was leider oft fehlt, ist die Power, daraus große Unternehmen zu bauen und dabei helfen wir“, kommentiert Maschmeyer. Mehrere erfolgreiche Gründer:innen aus den ersten beiden seed+speed-Fonds hätten sich nach ihren Exits mittlerweile als Investoren beteiligt, so der Investor: „Das ist ein starkes Vertrauenssignal.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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