18.06.2024
FOODTECH

Neoh-Founder Zeller: „Snickers ist seit jeher mein Lieblingsriegel“

Er habe Snickers früher verschlungen. Nun bringt er eine Alternative auf den Markt: Der neue Riegel des Startups Neoh rund um Manuel Zeller gewann als Nasch-Ersatz erst kürzlich einen Award.
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NEOH, Ferrero, Riegel,
Gründer und Geschäftsführer Manuel Zeller (c) NEOH

Das FoodTech Neoh will bekanntlich gegen zu hohen Zuckerkonsum vorgehen. Dafür erntete das Wiener Jungunternehmen seit seiner Gründung 2017 Lob wie Kritik – so unter anderem Vorwürfe der Intransparenz vonseiten der Initiative Oekoreich im vergangenen Februar.

Nach rechtlichen Schritten und klärenden Gesprächen entpuppte sich das FoodTech auch in den Augen des Vorwurfs-Initiators Sebastian Bohrn-Mena als „nachhaltiger Vorreiter“. Brutkasten verfolgte den Sachverhalt.

Zuckerersatz und neue Sorten

Abseits von Transparenz rund um Zutaten und Co sieht sich Neoh als Produzent und Vermarkter alternativer Süßwaren: Ursprünglich schmückte sich das FoodTech mit einem Sortiment aus ausgewählten Schokoriegel-Alternativen ohne zugesetzten Zucker – namentlich in den Sorten Himbeere, Schoko und Kokos.

Nach und nach kam es zur Sortimentserweiterung: So erschienen etwa im Oktober 2023 Waffeln im Kleinformat in den Süßwarenregalen heimischer Lebensmittelhändler. Gesüßt wird mit der eigens entwickelten Zuckerersatz-Formel ENSO.

Seit April gibt es diese auch über den Online-Shop des FoodTechs zu erwerben. Der Marktfokus liege im B2B-Geschäft: Der Zuckerersatz soll primär an Unternehmen verkauft werden. So kam zuletzt ein Neoh-Donut bei der Traditionsbäckerei Anker auf den Markt. Auch auf Endverbraucher:innen-Seite sehe man mit der 250-Gramm-Packung des Zuckerersatzstoffes Potenzial.

Snickers-Alternative gewann Auszeichnung

Die Newskurve rund um das in Wien sitzende FoodTech-Startup flachte über die Jahre nicht ab. Erst kürzlich brachte Neoh einen neuen Riegel auf den Markt – in der Geschmacksrichtung Peanut (Erdnuss). Der Riegel sei nach Angaben des Startups vegan, palmölfrei und ohne zugesetzten Zucker hergestellt – und mittlerweile österreichweit bei Billa und im Onlineshop des Startups verfügbar.

Neoh feierte allerdings nicht nur den Markteintritt seines neuen Produktes: Die eigens betitelte Snickers-Alternative des Startups gewann erst kürzlich im Rahmen des Sweetie Awards 2024 in der Kategorie Riegel – und wurde von einer Fachjury zum „Top-Snack des Jahres 2024“ gekürt.

Zeller: Snickers „früher geradezu verschlungen“

Der gezielte Vergleich mit dem Traditionsriegel Snickers fiel indes von Neoh-Founder und -Geschäftsführer Manuel Zeller: „Snickers ist seit jeher mein Lieblingsriegel, den ich früher geradezu verschlungen habe.“

Mit seinem Peanut-Riegel, der den Zuckerersatz ZERO+ enthält, und damit weniger Auswirkungen auf die Blutzuckerkurve als mit Industriezucker gesüsste Riegel haben soll, wollte man eine Alternative zum Traditionssnack schaffen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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