10.07.2019

Mitarbeitergespräch: Mehr „Status quo“ als Zukunftsplanung

Für die Art und Weise, wie ein Mitarbeitergespräch zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft geplant und umgesetzt wird, gibt es viele Empfehlungen. Wir haben Consulter Gerhard Flenreiss um einen Leitfaden gebeten.
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Mitarbeitergespräch
(c) fotolia / fizkes

Zumindest einmal im Jahr soll es stattfinden. Und dies in einer möglichst ungestörten Umgebung – vielleicht sogar außerhalb des regulären Arbeitsumfelds, in einem Café. Themen des allgemeinen Betriebs werden eher am Rande abgehandelt. Wohingegen das betriebliche Erleben des einzelnen Mitarbeiters – die persönlichen Erfolge und Problemstellungen, sowie die berufliche Weiterentwicklung – im Mittelpunkt stehen. Gehaltsverhandlungen seien tabu, das Stecken neuer Ziele könnte Teil des Ergebnisses sein. Das sind die allgemeinen Vorstellungen, die man von einem guten Mitarbeitergespräch hat.

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Der Wiener Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss stellt solche Ratschläge deutlich in Frage. Das Mitarbeitergespräch sei keineswegs zwingend eines, aus dem neue Ziele hervorgehen, sagt er: „Ein Zielvereinbarungsgespräch kann aber durchaus die Folge davon sein.“

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Das Mitarbeitergespräch als „Landkarte“ der beruflichen Beziehung

Das Mitarbeitergespräch selbst diene vor allem der gegenseitigen Orientierung, sagt Flenreiss. Das Interesse der Führungskraft sollte sein, eine Art „Landkarte“ zu zeichnen und Feedback zu geben: „Wo stehen der Mitarbeiter und das Unternehmen derzeit? Wo steht er innerhalb des Unternehmens – wohin entwickeln sich beide?“ Wenn die Sicht von Chef und Mitarbeiter darauf zu wenig kongruent sind, liegen die relevanten Gesprächsthemen bereits auf dem Tisch. Und daraus resultiere die Frage, wohin sich der Arbeitnehmer künftig orientieren möchte.

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Ein Tapetenwechsel hin zu einer neutraleren Umgebung ist für dieses Gespräch durchaus zweckdienlich. „Es muss aber nicht unbedingt ein Kaffeehaus sein“, wie Flenreiss meint. Denn dort bestehe die Gefahr, „ins Private abzugleiten“. Das professionelle Umfeld könne durchaus bis zu einem gewissen Grad aufgeweicht werden – „aber nie soweit, dass es belanglos wird“.

Ausweitung des Mitarbeitergesprächs

Wenn das Mitarbeitergespräch zugleich als Zielvereinbarungsgespräch geplant wird, ist das natürlich möglich. „Man endet dann aber rasch auch bei Gehaltsverhandlungen“, gibt der Berater zu bedenken. Immerhin gehe es dabei meist um die Übernahme neuer Aufgaben, steigende Verantwortung und den Erwerb zusätzlicher Skills. Da stelle sich zurecht die Frage, ob dies mit dem bestehenden Arbeitsvertrag vereinbar und mit dem aktuellen Gehalt abgedeckt ist.

Wichtig ist, für das Mitarbeitergespräch auch einen zeitlichen Rahmen zu definieren. Der ist natürlich nicht zu knapp anzusetzen. Jedoch sollte das Gespräch im Interesse beider Beteiligter auch nicht ausarten. Gerade aus Sicht des Vorgesetzten ist auch zu bedenken, dass dieselbe Zeit dann auch jedem weiteren Mitarbeiter gewidmet werden sollte.

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Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

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Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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