16.01.2017

Mitarbeiterbeteiligung: Win-Win Situation als Finanzierungsalternative

Powered by CMS Die Finanzierung ist zweifelsohne eine der größten Hürden jeder Unternehmensgründung. Gerade Startups verfügen am Anfang nur selten über ausreichend Kapital, um ihre Mitarbeiter mit hohen Vergütungen zu entlohnen. Rechtsanwältin Anna Wieser von CMS in Österreich wirft einen genauen Blick darauf, wie Mitarbeiterbeteiligungen auszugestalten sind, damit daraus tatsächlich eine Win-Win-Situation entsteht.
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Mitarbeiter zu beteiligen, entwickelt sich immer mehr zu einer beliebten Finanzierungsalternative.

Es bietet sich für Gründer an, die Arbeitsleistung zumindest teilweise über eine Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen zu finanzieren. Besonders populär ist dieses „work for equity“ Prinzip in den USA. Aber auch in Europa wie auch im Speziellen bei uns in Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch. Anstatt hohe Gehälter auszubezahlen, lassen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter lieber am Unternehmenserfolg teilhaben.

„In Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch.“

Fixkosten verringern, Anreiz schaffen

Durch eine derartige Beteiligung werden die Fixkosten des Unternehmens gesenkt und gleichzeitig das Eigenkapital, die Liquidität und die Ertragskraft gestärkt. Von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen profitiert aber nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Mitarbeiter. Mittlerweile stellt die Beteiligung und die damit einhergehende Möglichkeit – im Falle eines gewinnbringenden Exits – selbst „am Kuchen mitzunaschen“, einen großen Anreiz dar. Mitarbeiter bringen sich folglich stärker in das Startup ein und verhelfen diesem so zum Durchbruch. Mitarbeiter werden zu Mitunternehmern und ziehen am selben Strang wie die Gründer und Investoren. Außerdem kann das Unternehmen bereits in einem frühen Stadium Talente langfristig an sich zu binden.

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Mitarbeiterbeteiligungsmodell ≠ Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Für Startups stellt sich also die Frage, wie das Modell zu strukturieren ist. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. So kann die Beteiligung von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exits reichen. Freilich fällt die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform nicht immer leicht. Weshalb es sich lohnt, die unterschiedlichen Gestaltungsformen an dieser Stelle etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

1. Direkte Beteiligung

In der Praxis sind Startups oft als GmbH ausgestaltet. Bei der direkten Beteiligung wird der Mitarbeiter zum Gesellschafter und am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Ebenso erhalten diese Mitarbeiter Stimm-, Auskunfts- und Kontrollrechte, die den Gestaltungsprozess im Unternehmen verlangsamen und zur Preisgabe sensibler Kennzahlen und Strategien führen können. Außerdem ist die Übertragung von GmbH-Anteilen schwerfällig und unflexibel:

  • Übertragung ist notariatsaktpflichtig
  • Gesellschafter muss ins Firmenbuch eingetragen werden

Summa summarum sollte diese Form der Beteiligung nur besonders verdienten Mitarbeitern vorbehalten sein.

2. Virtuelle Beteiligung

Die soeben beschriebenen Nachteile können durch das Einräumen einer virtuellen, sprich künstlich nachgebildeten, Beteiligung (auch „phantom stock“ oder „phantom shares“ genannt) vermieden werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich im Regelfall nach der Dauer der Beschäftigung des jeweiligen Mitarbeiters. Üblicherweise werden auch sogenannte „good-leaver“ bzw. „bad-leaver“ Klauseln in den Vertrag aufgenommen. Durch die Verwendung derartiger Klauseln kann etwa sichergestellt werden, dass bei eigenem Verschulden am Ausscheiden aus der Gesellschaft Ansprüche zur Gänze verloren gehen.

Die drei Strukturen der virtuellen Beteiligung:

  • Stille Gesellschaft

Nach dem Grundmodell leistet ein „Stiller“ (Gesellschafter) – hier ein Mitarbeiter – eine Einlage, während der Unternehmer weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt und die Geschäftsführung wahrnimmt. Stille Gesellschafter haben kaum Mitwirkungsrechte und treten auch nicht nach außen hin in Erscheinung, erhalten aber eine Beteiligung am Gewinn (und je nach Ausgestaltung auch am Verlust).

  • Treuhandschaft

Der Mitarbeitereinfluss auf das Tagesgeschäft kann eingeschränkt werden, indem die Mitarbeiterbeteiligungen an einen Treuhänder übertragen werden. Die Mitarbeiter bleiben zwar am Gewinn und/oder Exit-Erlös beteiligt, treten aber ihre Beteiligung (samt Stimm- und Mitwirkungsrechten) an den Treuhänder ab. Zusätzlicher Vorteil: Im Firmenbuch scheint nur der Treuhänder als Gesellschafter auf – allfällige Änderungen beteiligter Mitarbeiter müssen in der Folge nicht mehr zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet werden.

  • Holdingstruktur

Bei einer großen Anzahl an direkt beteiligten Arbeitnehmern kann es hingegen sinnvoll sein, die Mitarbeiter-Anteile in einer Holding-Gesellschaft zu bündeln. Diese ist wiederum am Startup beteiligt. So können Arbeitnehmerinteressen zentralisiert und von einem gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden. Auch diese Konstruktion dient dazu, Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu beschleunigen.


TIPP: In der Praxis kann etwa eine GmbH oder eine KG als Holding fungieren. Die Ausgestaltung als GmbH kann sich jedoch als zu schwerfällig erweisen. Großer Vorteil der KG ist, dass die Arbeitnehmer lediglich mit ihrer Hafteinlage im Firmenbuch aufscheinen. Außerdem entfällt eine Notariatsaktpflicht bei der Anteilsübertragung.


Redaktionstipps

Achtung arbeitsrechtliche Schranken

Die Größe der Beteiligung hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitnehmereigenschaft und alle damit verbundenen Vorzüge. Der Entgeltbegriff ist im Arbeitsrecht sehr weit ausgelegt, deshalb zählen Beteiligungserträge selbst dann zum Arbeitsentgelt, wenn diese unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurden. Diese Qualifikation als Entgelt hat zur Folge, dass die aus der Beteiligung erzielten Erträge regelmäßig in die Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlungs- und Beendigungsansprüche miteinbezogen werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Ebenfalls wichtig ist, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Mitarbeiterbeteiligung beachtet werden muss. So dürfen bestimmte Arbeitnehmer nicht willkürlich ohne sachliche Rechtfertigung von Beteiligungsmodellen ausgenommen oder schlechter gestellt werden.


Tipp: Aus der Sicht des Arbeitgebers empfiehlt es sich, die Beteiligungsform der Arbeitnehmer ausdrücklich und klar in einer schriftlichen Vereinbarung zu erfassen. Je detaillierter und klarer der Vertrag ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Arbeitgeber im Streitfall das Nachsehen hat. Unklare Formulierungen zum Beispiel gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers gehen.


Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Das Finanzamt verdient mit

Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegt als Sachbezug dem progressiven Tarif der Lohnsteuer. Wird etwa ein mittlerweile sehr wertvoller GmbH-Anteil zu einem relativ späten Zeitpunkt, kurz vor dem Exit, stark verbilligt (z.B. nur zum Nominale) abgetreten, so ist mit hohem Steuerabrieb von bis zu 55% bei der Übertragung der Beteiligung zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter aber noch keinen Euro aus dem bevorstehenden Exit erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den Anteil direkt oder über einen Treuhänder erwirbt.


TIPP: Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter bereits in einem frühen Stadium am Unternehmen zu beteiligen. Kommt es zum gewinnbringenden Exit, muss anstelle der Lohnsteuer lediglich Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5% abgeführt werden. Bei einer virtuellen Beteiligung, wird die Steuer erst beim Exit, jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einräumung fällig.


Win-Win-Situation

Anna Wieser von CMS Österreich.

Mitarbeiterbeteiligungen stellen eine äußerst spannende Ergänzung zu den klassischen Vergütungsmodellen dar. Richtig strukturiert können sie dem Unternehmer zusätzlichen finanziellen Spielraum verschaffen und Fixkosten reduzieren. Gleichzeitig sind sie für Mitarbeiter reizvoll, um sich aktiv mit neuen Ideen einzubringen und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Damit beide Seiten profitieren, müssen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch unter Berücksichtigung vieler Aspekte geplant und ebenso gut umgesetzt werden.


Autorin: Anna Wieser ist Rechtsanwältin bei CMS in Österreich, [email protected]

Allgemeine Rückfragen: Gregor Famira, Partner und Ansprechpartner für Startups bei CMS in Österreich, [email protected]


 

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Erfolgreiche Skalierung ist das Ziel jedes Startups. Bekanntlich schaffen das bei weitem nicht alle, doch auch hierzulande wird die Gruppe jener, denen der Sprung zum starken Wachstum gelungen ist, immer größer – und das auch unter bekanntlich teils widrigen Bedingungen.

Auch dieses Jahr schafften wieder einige heimische Unternehmen den Schritt vom Startup zum Scaleup und legten beeindruckende Wachstumsstorys vor. Und einige bereits etablierte Scaleups zeigten eindrücklich, dass ihre Wachstumsambition ungebrochen ist.

Zehn davon holen wir als Nominierte für den Innovator of the Year in der Kategorie Scaleups vor den Vorhang. Der Preis wird heuer zum 6. Mal vergeben. Am 5. November findet die feierliche Award Ceremony im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum im Wiener Palais Berg statt. Neben der Kategorie Scaleups wird der Award dieses Jahr in den Kategorien Startups und Corporate Innovation vergeben. Als Preis in allen drei Kategorien winkt jeweils ein brutkasten-Medienpaket im Wert von 4.100 Euro.


Die „Innovator of the Year“-Kategorie Scaleups wird durch Polestar unterstützt.


Publikumsvoting zum Innovator of the Year | Kategorie „Scaleups“

Nun ist, wie jedes Jahr, deine Stimme gefragt. Bis zum 1. November (23:59 Uhr) kannst du für deine:n Favorit:in abstimmen! Jede:r User:in hat pro Tag und Kategorie genau eine Stimme – es lohnt sich also, die eigene Community zu aktivieren.

(Hinweis: Bei mehrfacher Stimmabgabe pro Tag erfolgt zwar keine gesonderte Fehlermeldung im Voting-Tool, Mehrfachvotes werden vom System jedoch automatisiert erkannt und ausgefiltert).

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Emerald Horizon

Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Auffallen ist gewiss eine der Stärken des Grazer Scaleups Emerald Horizon – sei es mit ausgerechnet diesem Produkt, Small Modular Reactors, im traditionell extrem atomkraftkritischen Österreich, mit Personalentscheidungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer oder mit dem dieses Jahr erfolgten ungewöhnlich frühen Börsengang. An der Wiener Börse wird das Unternehmen jedenfalls mittlerweile seit Monaten jenseits der Milliarden-Euro-Grenze bewertet und kann damit – je nach Definition – als Österreichs jüngstes Unicorn gesehen werden. Für die Entwicklung des Unternehmens gewiss noch entscheidender: Im August verkündete man, gemeinsam mit dem niederländischen Partner VDL Groep in die nächste Entwicklungsstufe des Small Modular Reactors zu gehen.

Enpulsion

Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion
Enpulsion-Gründer und -CEO Alexander Reissner | (c) Enpulsion

Das niederösterreichische SpaceTech-Scaleup Enpulsion rund um Gründer Alexander Reissner liefert Antriebssysteme für Nano- und Mikrosatelliten. Zu Jahresbeginn sicherte sich das Unternehmen eine 22,5 Millionen Euro schwere Series-B-Finanzierung, um die Produktionskapazitäten am Standort Wiener Neustadt deutlich zu erhöhen. Im August 2026 verkündete Enpulsion zudem die geplante strategische Übernahme der britischen Lift Me Off Ltd, um das eigene Produkt-Portfolio um chemische Antriebe für besonders agiles Manövrieren im Weltraum zu erweitern. Zusätzlich steht für diesen Herbst ein zentraler Meilenstein an: ein Orbit-Test der neuartigen Antriebstechnik an Bord des heimischen Satelliten AT-Astra.

fiskaly

fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly
fiskaly – das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly

Das 2019 gegründete Wiener Unternehmen fiskaly von Johannes Ferner, Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz macht Kassentransaktionen cloudbasiert und gesetzeskonform. Die Zahlen sprechen für sich: 60 Prozent Wachstum im vergangenen Geschäftsjahr, profitabel, mehr als 150 Mitarbeitende, rund 1.900 B2B-Kund:innen mit über einer Million POS-Systemen in acht EU-Ländern und Marktführerschaft in Deutschland. Im September folgte der nächste Schritt vom Scaleup zum Infrastrukturanbieter: Mit David Feichter holte fiskaly den Ex-CEO von orderbird als Co-CEO an Bord, ausgerechnet jenen Mann, der 2019 als allererster Kunde den Deal mit Ferner verhandelt hatte. Feichter verantwortet den operativen Betrieb, Ferner konzentriert sich auf Partnerschaften und weitere Akquisitionen in Europa.

Flinn AI

Das Founder-Team von Flinn | © Flinn
Das Founder-Team von Flinn | © Flinn

Das 2023 gegründete Scaleup von Gründer Markus Müller entwickelt eine KI-gestützte Software, die regulatorische und qualitative Prozesse für MedTech- und Pharmaunternehmen automatisiert. Im Februar 2026 sorgte das Unternehmen mit einem Series-A-Investment von 20 Millionen Dollar für Aufsehen. Mit dem frischen Kapital treibt das Scaleup in diesem Jahr die gezielte Expansion auf dem US-Markt voran, um sich weltweit als Standard für regulatorische KI-Prüfungen im Gesundheitsbereich zu etablieren. Zudem plant man eine erste eigene Kund:innenkonferenz, die über 200 internationale MedTech-Entscheider:innen nach Wien bringen soll.

fonio.ai

fonio.ai-Co-Founder Daniel Keinrath (CEO, l.) und Matthias Gruber (CTO) | (c) fonio.ai

Wenn bei einem KMU niemand ans Telefon geht, übernimmt fonio.ai: Die KI-Agenten des erst 2024 gegründeten Wiener Startups von Daniel Keinrath und Matthias Gruber führen inzwischen rund zwei Millionen Anrufe pro Monat für über 7.000 Kund:innen. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab, angeführt vom Londoner Fonds 20VC bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro, ohne offiziellen Fundraise und ohne Pitch Deck. Im August knackte fonio.ai die Marke von zehn Millionen Dollar ARR – später folgte im Oktober die Marke von 15 Millionen Dollar. Mehr als die Hälfte des Umsatzes kommt laut Keinrath inzwischen von außerhalb der DACH-Region, im September eröffnete das Startup unter anderem sein Büro in Barcelona als Hub für Südeuropa.

Helferline

v.l.: Die Helferline-Gründer Clemens Schmidgruber und Alexander Niederhofer mit CTO Janko Glavić | (c) Helferline

Es ist eine Geschichte, wie sie nur die Startup-Welt schreiben kann: Vor mehr als zehn Jahren gegründet, konnte Helferline über lange Zeit zwar eine ganze Zahl namhafter Referenzen vorweisen, der wirtschaftliche Durchbruch blieb aber aus. Das änderte sich im Laufe der vergangenen Monate drastisch: Vor etwas mehr als einem Jahr stieg Hansi Hansmann als Investor ein. Seitdem holte man Großaufträge vom deutschen Telekom-Riesen O2, von Asus, von Starlink und weiteren. Aktuell befindet sich das Wiener Scaleup auf einem steilen Wachstumskurs und macht nach eigenen Angaben monatliche sechsstellige Gewinne.

Neoh

v.l.n.r.:  Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh
v.l.n.r.: Die Neoh-Gründer Adel Hafizovic, Manuel Zeller und Patrick Kolomaznik | (c) Neoh

Das Wiener Scaleup von Manuel Zeller konnte mit Süßigkeiten, die auf dem selbst entwickelten, kalorienarmen Zuckerersatzstoff Zero+ basieren, mittlerweile eine große Fangemeinde aufbauen, die auch über die Grenzen Österreichs hinausgeht. Auch machte, Stand April 2026, das B2B-Geschäft bereits rund 15 Prozent des Gesamtumsatzes aus, mit steigender Tendenz, wie Zeller erklärte. Dies und auch die Entwicklung einer gelungenen Bueno-Alternative sorgten dafür, dass eine Investmentgesellschaft aus Luxemburg namens Teseo Capital ins Scaleup einstieg. Dahinter steht die italienische Familie Ferrero, die mit Marken wie Nutella, Kinder und Ferrero Rocher den Süßigkeitenmarkt dominiert.

ParityQC

Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

Das Innsbrucker Quantenunternehmen ParityQC von Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser hat allein im heurigen Jahr einen 35-Mio.-Deal für den Bau eines mobilen Quantencomputers für das deutsche Verteidigungsministerium ergattert und im Rahmen der „EUREKA-Ausschreibung Deutschland-Israel“ eine Kooperation mit dem israelischen Quantensoftware-Spezialisten Classiq gestartet. Zudem lieferte es im April einen deutlichen Beleg dafür, dass europäisches Quantencomputing den Sprung aus dem Labor in die Industrie geschafft hat. Gemeinsam mit IBM stellte man einen neuen Weltrekord bei der Quanten-Fourier-Transformation (QFT) auf. Konkret wurde dabei die bislang größte jemals gemessene QFT auf einem IBM-Quantum-Heron-Prozessor realisiert, mit 52 supraleitenden Qubits statt der bisherigen 27 Ionenfallen-Qubits.

Reploid

Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Kein anderes heimisches Scaleup schaffte es dieses Jahr, in einer derartigen Regelmäßigkeit für Schlagzeilen zu sorgen. Das seit 2025 an der Wiener Börse gelistete Welser Insektenzucht-Unternehmen baute seine Führungsebene aus, eröffnete neue Expansionsmärkte, präsentierte neue Kund:innen, verkündete eine Übernahme und holte sich einen achtstelligen Wachstumskredit. Wiewohl die Geschäftszahlen bei genauerer Betrachtung etwas komplexer sind, als vom Scaleup dargestellt, steht fest: Reploid ist weiter voll auf Wachstumskurs. 

waterdrop

Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop
Die waterdrop-Gründer v.l.n.r: Christoph Hermann, Martin Murray, Henry Murray | (c) waterdrop

Das Wiener Scaleup waterdrop von Henry Murray, Martin Murray und Christoph Hermann holte sich im Mai ein 100-Millionen-Euro-Investment. Zu den Investor:innen dieser Runde zählten Aspeya, Atlantic Grupa und der alpine Ski-Weltcup-Champion Aleksander Aamodt Kilde. Schon im Jänner dieses Jahres verkündete das Scaleup seine Profitabilität. Zudem übernahm Jristian Cruz Limsico die Rolle des Global Creative Director, der seit 2017 die visuelle Identität des Modehauses Karl Lagerfeld prägte. Er verantwortet nun die weltweite Markenidentität des Unternehmens.

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