08.10.2020

Marinomed Biotech AG entwickelt neues Medikament zur Behandlung der Autoimmungastritis

Das biopharmazeutisches Unternehmen Marinomed mit Sitz in Wien entwickelt gemeinsam mit der Universität Wien eine neue Behandlungsform für Autoimmungastritis – einer chronischen Entzündung des Magens. Schätzungen zufolge leiden rund zwei bis acht Prozent der Gesamtbevölkerung an der Erkrankung.
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Marinomed IPO - INiTS-Alumnus an der Wiener Börse
(c) Marinomed: Der Vorstand vlnr.: CFO Pascal Schmidt, CEO Andreas Grassauer, CSO Eva Prieschl-Grassauer

Die Marinomed Biotech AG entwickelt gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien neue Behandlungsformen für die Autoimmungastritis, das gab das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Dabei wird laut dem Unternehmen auf Basis der Marinosolv Plattform erstmals die Entzündungsreaktion behandelt und nicht nur die Symptome und Mangelerscheinungen.

Marinomed-CEO Andreas Grassauer über die neue Behandlungsform: „Bisher war es nicht möglich die Entzündungsreaktion bei Autoimmungastritis zu therapieren. Wir werden das gemeinsam ändern. Das Expertenteam verfügt über umfangreiches Wissen über die Krankheit, wir über das wichtige technologische Know-how.“

Autoimmungastritis: chronische Entzündung des Magens

Daten über die Erkrankungshäufigkeit sind laut Marinomed nur eingeschränkt vorhanden, da die Krankheit lange asymptomatisch und dadurch unerkannt verläuft. Schätzungen sprechen von einer Fallzahl zwischen zwei bis acht Prozent der Gesamtbevölkerung.

Bei Autoimmungastritis kommt es zu einer chronischen Entzündung des Magens mit einhergehendem Verlust der sogenannten „Parietalzellen“, die für die Säureproduktion im Magen verantwortlich sind. Der Körper kann in Folge Vitamin B12 nur mehr vermindert aufnehmen, was zu Blutarmut sowie neurologischen Symptomen führen kann.

Marinomed: „Behandlung der Krankheit“

Zusätzlich kommt es laut Marinomed bei der Krankheit durch Eisenmangel zu typischen Symptomen wie Haarausfall, Müdigkeit und verminderter Leistungsfähigkeit. Der Mangel an Magensäure resultiert anschließend in Beschwerden wie Blähungen und Völlegefühl. Im Laufe von Jahren steigt auch das Risiko für Magenkarzinome und neuroendokrinen Tumoren.

Bisherige Therapien haben sich ausschließlich auf die Behandlung der Mangelerscheinungen beschränkt und nicht auf die Behandlung der Krankheit selbst, so Marinomed in einer Aussendung.

Marinomed arbeitet mit MedUni-Wien zusammen

Gemeinsam mit einem Forscherteam der Medizinischen Universität Wien arbeitet die Marinomed Biotech AG nun an einer Therapie, die sich laut dem Unternehmen erstmalig auf die Behandlung der Entzündungsreaktionen konzentriert.

Basis für die Therapie ist, die von Marinomed entwickelte und patentierte Technologieplattform, Marinosolv. Zum Einsatz sollen laut dem Unternehmen entzündungshemmende Medikamente kommen, die hauptsächlich lokal im Magen in den betroffenen Bereichen wirken. Die systemische Wirkung und damit potenzielle Nebenwirkungen werden dadurch reduziert, die Entzündungsreaktion ausgelöst durch Autoantikörper wird gestoppt und die Magenschleimhaut kann sich in weiterer Folge normalisieren.

Wie es abschließend in der Aussendung heißt, wird die Marinosolv Technologieplattform durch die neue Behandlungsform, um ein Anwendungsgebiet im Magen-Darm-Bereich erweitert. Das Unternehmen übernimmt künftig die kommerzielle Vermarktung der neuentwickelten Therapieform. Die Universität hat dafür die entsprechende Patentschrift an die Marinomed Biotech AG übertragen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Marinomed Biotech AG entwickelt neues Medikament zur Behandlung der Autoimmungastritis

  • Die Marinomed Biotech AG entwickelt gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien neue Behandlungsformen für die Autoimmungastritis, das gab das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.
  • Dabei wird laut dem Unternehmen auf Basis der Marinosolv® Plattform erstmals die Entzündungsreaktion behandelt und nicht nur die Symptome und Mangelerscheinungen.
  • Bei Autoimmungastritis kommt es zu einer chronischen Entzündung des Magens mit einhergehendem Verlust der sogenannten „Parietalzellen“, die für die Säureproduktion im Magen verantwortlich sind.
  • Marinomed: „Behandlung der Krankheit“ Zusätzlich kommt es laut Marinomed bei der Krankheit durch Eisenmangel zu typischen Symptomen wie Haarausfall, Müdigkeit und verminderter Leistungsfähigkeit.
  • Basis für die Therapie ist, die von Marinomed entwickelte und patentierte Technologieplattform, Marinosolv® Zum Einsatz sollen laut dem Unternehmen entzündungshemmende Medikamente kommen, die hauptsächlich lokal im Magen in den betroffenen Bereichen wirken.
  • Die Marinomed Biotech AG verbreitert mit diesem Schritt die Marinosolv® Technologieplattform um ein Anwendungsgebiet im Magen-Darm-Bereich.

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