02.11.2017

Harald Mahrer ist klar für eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern

„Startup-Minister” Harald Mahrer wurde am Donnerstag vom ÖVP-Wirtschaftsbund einstimmig zum Nachfolger von Christoph Leitl gekürt. Nun ist mit dem selben Wechsel an der Spitze der Wirtschaftskammer zu rechnen. Das umstrittene Thema Kammer-Pflichtmitgliedschaft steht jedenfalls auf Mahrers Agenda.
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Mahrer, Nationalbank, OeNB, Präsident
(c) Marek Knopp - WKO-Chef Harald Mahrer wird neuer OeNB-Präsident.

Schon am Mittwoch hatte es im Nominierungskomitee des Wirtschaftsbundes eine Dreiviertel-Mehrheit für den amtierenden Wirtschaftsminister Harald Mahrer gegeben. Heute Donnerstag erfolgte die einstimmige Kür im Präsidium, die im Dezember von der Generalversammlung des Wirtschaftsbundes bestätigt werden muss. Ein genauer Zeitplan für die Nachfolge durch Mahrer war zu Beginn der heutigen Pressekonferenz vorerst noch offen.

+++ Harald Mahrer folgt Christoph Leitl als Wirtschaftskammer-Präsident+++

Erste Wahl

Durch seine Fachkompetenz, Person und seinen Charakter ist Mahrer für den Wirtschaftsbund-Obmann und WKÖ-Präsident Leitl die erste Wahl, wie er im gemeinsamen Pressegespräch verkündete. Im Zuge dessen erklärte Mahrer jedenfalls bereits, dass er „ganz klar für die Pflichtmitgliedschaft” sei. Parteichef des möglichen, zukünftigen Koalitionspartners FPÖ, Heinz-Christian Strache, hatte sich im Wahlkampf wiederholt für die Abschaffung des „Kammerzwangs“ ausgesprochen. Und auch ÖVP- Innenminister Wolfgang Sobotka hat vor zwei Wochen, mit einem entsprechenden Statement, die Tür für Befragungen zur Pflichtmitgliedschaft in den Kammern geöffnet. Spitzenvertreter von Arbeiter- und Wirtschaftskammer reagierten ablehnend auf seinen Vorstoß.

Abstimmung zur Pflichtmitgliedschaft denkbar

Offen steht Mahrer allerdings einer Befragung unter den eigenen Mitgliedern gegenüber. Mitgliederbefragungen oder Urabstimmungen gelten innerhalb der ÖVP als möglicher Kompromiss in dieser Frage. Gegenüber einer Volksabstimmung zum Thema Kammer-Pflichtmitgliedschaft sei er dagegen „sehr sehr skeptisch” eingestellt. Er selbst sei allerdings „glühender“ Verfechter der Selbstverwaltung, die Freiheit von staatlicher Aufsicht und staatlichem Zwang bedeuten würde, so Mahrer und verweist auf das erste Handelskammergesetzt von 1848.

Redaktionstipps

Positive Reaktionen

Rund um die Entscheidung für Mahrer als Leitl-Nachfolger gab es zahlreiche positive Reaktionen und vorerst nur eine kritische Stimme. ÖVP-Chef Sebastian Kurz gratulierte Mahrer „herzlich zur bevorstehenden Aufgabe als designierter Präsident“ des Wirtschaftsflügels der Volkspartei. Auch für ÖVP-Bauernbund-Präsident Georg Strasser sei er der „richtige Kandidaten für diese Position”. Von Seiten des Handelsverbands gab es Glückwünsche an Harald Mahrer und Danksagungen an Christoph Leitl. Eher zurückhaltend reagierte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn auf den heute bekannt gegebenen Wechsel an der Spitze des Wirtschaftsbundes: „Sebastian Kurz bringt nun schrittweise die ÖVP-Vorfeldorganisationen auf Kurs und platziert Vertraute an den wichtigen Schnittstellen. Es wird sich zeigen, ob die ÖVP tatsächlich an einem zukunftsorientierten Umdenken interessiert ist, oder weiterhin alle Versuche, die Wirtschaftskammer ins 21. Jahrhundert zu holen, blockiert”, bemerkte er kritisch.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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