26.02.2019

Luke Roberts: Kein Kapital bei 2M2M, aber 500.000 Euro im Nachgang

Bei 2 Minuten 2 Millionen blieb dem Wiener Startup Luke Roberts ein Investment verwehrt. Kurze Zeit später verhandelte man dann doch mit Florian Gschwandtner und weiteren namhaften Investoren - erfolgreich. Wir sprachen dazu mit Luke Roberts-Founder Robert Kopka und Florian Gschwandtner.
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Luke Roberts, Florian Gschwandtner,, Startup, Trivago, 8eyes, 2 Minuten 2 Millionen, Puls 4,
(c) Luke Roberts - Die Gründer Lukas Pilat und Robert Kopka (mittlerweile nicht mehr dabei)

Genaue Beobachter konnten in der vierten Folge der aktuellen Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ nach dem Pitch der beiden Gründer des Wiener Startups  Luke Roberts, Robert Kopka und Lukas Pilat, durchaus erkennen, dass seitens der Investoren Interesse bestand. Zur Erklärung: Mittels App ist es bei der Lampe des Startups möglich, diverse Ausrichtungen des Lichts individuell und fokussiert einzustellen. Oder wie es Kopka nennt: Man kann damit „Licht zeichnen“. Doch wagte es, trotz intensiver Beschäftigung mit dem Produkt, keiner der Jury-Mitglieder vor laufender Kamera ins Startup einzusteigen. Manchen erschien wohl das Angebot von zehn Prozent für 600.000 Euro für einfach zu hoch.

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500.000 Euro Investment für Luke Roberts

Doch lange währte der Frust bei Luke Roberts nicht. Nun kann das Startup mit einer Erfolgsmeldung aufwarten. Denn bereits rund zwei Wochen nach Drehschluss (Herbst 2018) kam es mit ein paar interessierten Investoren zu Gesprächen. Ausgerechnet 2M2M-Jury-Mitglied Florian Gschwandtner zeigte neben Trivago-CEO Rolf Schrömgens sowie den beiden Gründer von Masterplan.com, Stefan Peukert und Daniel Schütt, an der smarten Designer-Lampe Interesse. Zusammen mit bestehenden Investoren wurden dann insgesamt 500.000 Euro in das Leucht-Startup investiert, wie nun bekanngegeben wurde. Über die genauen Beteiligungs-Details zeigt man sich seitens Luke Roberts etwas wortkarg. Bekannt ist, dass Gschwandtner und die Runtastic-Co-Founder mit der 8eyes GmbH, ebenso wie Schrömgens mit der RS Trust GmbH mit je rund 1,23 Prozent beteiligt sind. Schütt und Peukert halten nun jeweils rund 0,61 Prozent Firmenanteile.

Luke Roberts, Florian Gschwandtner,, Startup, Trivago, 8eyes, 2 Minuten 2 Millionen, Puls 4,
(c) Luke Roberts – Die smarte Lampe von Luke Roberts lässt sich per App beliebig steuern.

Zögerliche Investoren

Kopka, der nun international die „große Werbetrommel“ rühren möchte, erklärt sich das zögerliche Verhalten bei „2 Minuten 2 Millionen“ mit allgemein mangelndem Interesse an Apps. „Auch der Lampen-Preis von 700 Euro pro Stück erschien so manchem Investor etwas zuviel“, sagt er. Er selbst habe in der Show gemerkt, dass gutes Feedback bzw. große Neugier an seinem Unternehmen herrsche und auch viel Lob über blieb, aber der Hardware-Bereich selbst für wohlgesonnene Investoren im ersten Moment „zu schwer“ gewesen sei.

„Geldintensives working capital benötigt“

Der richtige Moment sollte gute zwei Wochen später kommen. Startup-Aushängeschild Florian Gschwandtner bestätigt gegenüber dem brutkasten Kopkas Aussage und begründet seine anfängliche Zurückhaltung mit dem Respekt vor Hardware. „Da bin ich generell vorsichtig, da ich durch Runtastic und Tractive weiß, das es ein ganz schwieriges Business ist und teilweise sehr geldintensives ‚working capital‘ benötigt“, erzählt er.

Was zusammengehört…

Auch wenn ihm die beiden Gründer sympathisch waren, durch die hohe Bewertung habe es noch Gespräche gebraucht, wie Gschwandtner sagt. Die Art der Wiener Gründer und ihre Kompetenz und Leidenschaft fürs Produkt habe schlussendlich dazu geführt, dass er mit 8eyes einen Deal mit Luke Roberts suchte – und fand.

„Im B2C und B2B möglich“

„Die Funktionen dieser smarten Lampe sind unglaublich vielfältig. Da sehe ich im klassischen B2C- und vor allem im B2B-Bereich ganz großes Potential“, so Gschwandtner weiter. Er denke dabei an Hotels oder öffentliche Einrichtungen.

Luke Roberts, Florian Gschwandtner,, Startup, Trivago, 8eyes, 2 Minuten 2 Millionen, Puls 4,
(c) Luke Roberts – Zielgerichtete Belichtung ist mit der smarten Lampe (und App-Steuerung) möglich.

Neue Lichtumgebungen erschaffen

„Wenn man 50 Luke Roberts Lampen nebeneinander platziert und sie dann intelligent steuert, wird es möglich sein, ganz neue Lichtumgebungen zu schaffen“, wagt der Runtastic-Founder einen Blick in die Zukunft.

Neue Designs, Farb-Palleten und Rückschläge, die keine sind

Für jene Zukunft formulieren Robert Kopka und sein Team aktuell das Vorhaben international durchzustarten, etwa auf Amazon USA oder der E-Commerce-Website „Touch of modern“. „Wir konzentrieren uns jetzt auf den Vertrieb. Zudem tüfteln wir an neuen Designs und einer erweiterten Farb-Palette für unser Produkt“, skizziert Kopka die nächsten Monate. Und beweist damit anderen Startups, dass auch ein kleiner Rückschlag, wie in der TV-Show, ein neuer Beginn sein kann.


⇒ Webpage des Lampen-Startups

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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