01.09.2020

Lexogen plant 36.000 Tests pro Tag durch Corona-Massenscreening

Das österreichisches Unternehmen Lexogen entwickelt ein Corona-Massenscreening, mit dem 36.000 Tests pro Tag und pro Labor ermöglicht werden sollen.
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Lexogen, Corona, Massenscreening
(c) BMDW/Hartberger Ministerin Schramböck und FFG-GF Henrietta Egerth setzen ihre Screening-Hoffnungen auf Lexogen und dessen Team.

Ein Vielfaches an Test zu einem Bruchteil der Kosten – das ist das Ziel von Lexogen mit Hauptsitz am Vienna Biocenter. Mit Mitteln aus dem „Corona Emergency Call“ der Bundesregierung entwickelt das Unternehmen nun ein Corona-Massenscreening: Mit Next Generation Sequencing (NGS) sollen 36.000 Corona-Tests pro Tag und pro Labor ermöglicht werden.

Forschung gegen Coronavirus

„Forschung ist das Wirksamste im Kampf gegen das Corona-Virus, und das innovative Lexogen-Team ein eindrückliches Beispiel für den starken Life Science-Standort Österreich“, so Bundesministerin Margarete Schramböck bei einem Besuch des Unternehmens gemeinsam mit Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die den „Corona Emergency Call“ abwickelt.

Lexogen: Verfahren soll ab Ende September Anwendung finden

Nach einem ersten Testlauf in Zusammenarbeit mit dem Pathologie-Labor in Zams und einer darauf basierenden weiteren Verbesserung des Tests sind derzeit Validierungen in weiteren Labors in Italien und Kanada in Vorbereitung, wie Lexogen-CSO Torsten Reda erklärt. Das neue Verfahren zum Massenscreening soll ab Ende September in vielen Analytiklabors angewendet werden können, so die Hoffnung.

FFG-Geschäftsführerin Egerth betont das „enorme Innovationspotenzial heimischer Unternehmen“, das auch im „Corona Emergency Call“ erneut bestätigt worden sei: „Wir bauen auf innovative Unternehmen wie Lexogen, um den Aufschwung durch Innovation zu meistern und dem Coronavirus mit konkreten Lösungsansätzen zu begegnen.“

Test günstiger als bisher

Das von der Lexogen in Entwicklung befindliche Massenscreening zeigt sich in der Anwendung günstiger als die linearen PCR-Tests und ermöglicht eigenen Angaben nach einen höheren Durchsatz, da durch ein schrittweises Indizieren und „Pooling“ eine sehr große Anzahl von Proben parallel gescreent werden kann.

Kapazitäten steigern

Damit können die Testkapazitäten deutlich gesteigert und auch Spitäler, Pflege- und Seniorenwohnheime regelmäßig gescreent werden. Das Verfahren benötigt generell weniger Reagenzien und vermeidet kritische Ressourcen, bei denen es am Weltmarkt zu Engpässen kommen kann (etwa bestimmte Marker). Zudem sind die Implementierungskosten gering: Bestehende Zentrallabore sollen mit relativ geringem Aufwand „aufgerüstet“ werden können.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Lexogen plant 36.000 Tests pro Tag durch Corona-Massenscreening

  • Ein Vielfaches an Test zu einem Bruchteil der Kosten – das ist das Ziel von Lexogen mit Hauptsitz am Vienna Biocenter.
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  • Das Verfahren benötigt generell weniger Reagenzien und vermeidet kritische Ressourcen, bei denen es am Weltmarkt zu Engpässen kommen kann.

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