20.03.2021

Lernsieg: sechsstellige Anwaltskosten – „Gewerkschaft will uns finanziell abschlachten“

Zahlreiche von der Lehrergewerkschaft unterstützte Klagen drängen das umstrittene Wiener Startup Lernsieg finanziell in die Ecke. Nun startete es einen Spendenaufruf.
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Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka
Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan | (c) Katharina Wocelka

Der Launch der Lehrerbewertungs-App Lernsieg ließ im Herbst 2019 in Österreich die Emotionen hochgehen. Vor allem von der Lehrergewerkschaft gab es heftige Kritik am Startup des damals 17-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan. Ins Treffen geführt wurden dabei vor allem Datenschutzbedenken. Das Bildungsministerium veranlasste daraufhin eine Untersuchung durch die Datenschutzbehörde. Auch eine zivilrechtliche Klage von einem Lehrer, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, wurde mit Unterstützung der Gewerkschaft gegen Lernsieg eingebracht. Die App ging deswegen damals kurz nach dem Start wieder offline.

Aktueller Video-Talk mit Lernsieg-Gründer Hadrigan

Doch die Datenschutzbehörde lieferte bereits Anfang 2020 einen positiven Bescheid für die App und gab in Sachen DSGVO grünes Licht. Lernsieg ging daraufhin ein zweites Mal mit Rekord-Downloadzahlen online. Die zivilrechtliche Klage wurde nach coronabedingter Verzögerung schließlich Anfang 2021 in erster Instanz abgewiesen.

Anwaltskosten: Ende der App als „realistische Gefahr“

Die Rechtsstreitigkeiten rund um die App sind damit aber nicht vorbei. Im Gegenteil: „Inzwischen sind es insgesamt vier Zivilklagen und 35 Datenschutzverfahren“, sagt Gründer Hadrigan dem brutkasten. Auch beim erwähnten ersten Verfahren ging der Kläger in Berufung. „Die Strategie der Gewerkschaft ist es, uns finanziell abzuschlachten. Und das gelingt ihnen auch, weil die Klagen und die Datenschutzverfahren wahnsinnig viel Geld kosten. Wir sind bei den Anwaltskosten schon im sechsstelligen Bereich. Das ist extrem viel Geld für ein Startup“. Weil es auch coronabedingte Umsatzeinbußen bei Werbung in der App gebe, sei die finanzielle Situation inzwischen schwierig. Eine mögliches Ende der App wegen der hohen Gerichtskosten sieht Hadrigan als „realistische Gefahr“.

Er sei zudem auch bei jeder einzelnen Klage auch privat verklagt worden. „Auch wenn wir als Unternehmen ein Insolvenzverfahren durchführen würden, müsste ich in den folgenden Jahren weiter privat vor Gericht stehen und das auch privat bezahlen“, sagt Hadrigan. Vor allem dieses Vorgehen empfinde er als „unter der Gürtellinie“.

Bei all dem ist für den Gründer klar: „Das Geld, das wir jetzt für Anwälte ausgegeben haben, hätten wir zum Beispiel für die technische Weiterentwicklung und unser Monetarisierungskonzept verwenden können“. Mit hunderttausenden Downloads und fast einer Million Bewertungen in der App habe man eigentlich eine gute Basis für weiteres Wachstum geschaffen. Nun gehe es aber darum, überhaupt die Kosten decken zu können.

Spendenaufruf für Lernsieg gestartet

„Deswegen haben wir jetzt die Spendenkampagne gestartet, wo man auf der Website lernsieg.at spenden kann. Wir machen das, um die Anwälte weiterhin bezahlen zu können und auch, um Corona zu überleben“, so Hadrigan. Bislang habe man alles aus privaten Mitteln finanziert. „Ich habe auch selber in die Firma investiert, natürlich gab es auch Investoren. Zumindest für uns ist es aber momentan wegen Corona schwieriger am Investorenmarkt. Unsere Überlegung war nun: Wir haben ja viel Reichweite und viel Zuspruch, von Leuten, denen die App wichtig ist. Wenn wir einen Euro von jedem Download bekommen würden, hätten wir genug Geld, um weiter zu kämpfen“, meint der Gründer.

Expansion weiterhin geplant

Denn ans Aufgeben denkt er nicht. Auch 18 der 35 Datenschutzverfahren seien bereits zur Gänze abgewiesen worden. „Wir werden auch die anderen Klagen gewinnen und am Ende den Kostenersatz bekommen, aber wirklich erst ganz am Ende. Bis dahin brauchen wir Geld“, sagt Hadrigan. Natürlich sei man dabei auch für Investment-Angebote offen. Denn die schon vor der Coronakrise gehegten Expansionspläne habe man weiterhin. Allerdings stellt Hadrigan klar: „Wir wollen zunächst am Testmarkt Österreich monetarisieren und dann gleich mit einem starken funktionierenden Geschäftsmodell expandieren“.

Gewerkschaftschef Paul Kimberger habe er übrigens wiederholt kontaktiert und gefragt, ob er an einem Tisch diskutieren wolle, sagt der Lernsieg-Gründer: „Er will das nicht“. Und Hadrigan richtet Kimberger aus: „Die Mitgliedsbeiträge für unsinnige Klagen mit hohen Anwaltskosten auszugeben, anstatt sich etwa um Masken für Lehrer zu kümmern – das finde ich verantwortungslos“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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