10.02.2020

Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Das Bildungsministerium hatte im Herbst eine Untersuchung der umstrittenen Lehrerbewertungs-App Lernsieg des 18-jährigen Gründers Benjamin Hadrigan durch die Datenschutzbehörde beauftragt. Jetzt gab es einen Bescheid.
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Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan
(c) Lernsieg: Gründer Benjamin Hadrigan (Bildquelle: https://www.bettercademy.eu/lernsieg/wordpress/wp-content/themes/lernsieg/benn.jpg)

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Hauptargument der Kritiker: Die App mit der Lehrer namentlich und öffentlich beurteilt werden können, widerspreche dem Datenschutz.

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Datenschutzbehörde gibt grünes Licht für Lernsieg

Nach wenigen Tagen nahmen die Betreiber die App im November wieder offline, nachdem Gründer Hadrigan mit Hassnachrichten überschüttet worden war. Indessen gab die Lehrergewerkschaft ein Rechtsgutachen in Auftrag und das Bildungsministerium beauftragte die Datenschutzbehörde, die Lernsieg-App zu untersuchen. Während das Gutachten für die Gewerkschaft noch aussteht, lieferte die Datenschutzbehörde nun einen Bescheid und stellte ihr Verfahren ein, wie mehrere Tageszeitungen berichten: Es gibt grünes Licht für die App. Das komplette Gutachten wird erst diese Woche präsentiert, doch einige Inhalte sind bereits bekannt.

Bewertung der beruflichen Tätigkeit im Einklang mit DSGVO

Demnach stehe die Verarbeitung der Lehrerdaten im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem überwiegen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer, heißt es im Bescheid. Entscheidend ist dabei, dass die Lernsieg-Bewertung die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft. „Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen“, heißt es wörtlich. Leichte Bedenken seitens der Datenschutzbehörde gibt es jedoch paradoxerweise bezüglich der Daten der Schüler, die Lernsieg nutzen.

„Anonyme Nutzung ist dem Internet immanent“

Gesondert behandelt wurde auch der Kritikpunkt, dass User über die App prinzipiell jeden Lehrer beurteilen können, auch wenn sie niemals Unterreicht bei ihm hatten. Die anonyme Nutzung sei dem Internet Immanent, heißt es dazu von der Datenschutzbehörde – und unsachliche Beurteilungen seien auch auf jeder anderen Bewertungsplattform möglich. Diesbezüglich hebt die Behörde Lernsieg sogar positiv hervor: Die relativ komplexe Registrierung mit Verifizierung über die Telefonnummer und die Tatsache, dass in der App anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt wird, jedoch keine offene, also verbale, Beurteilung möglich ist, würden potenziellen Verunglimpfungen entgegenwirken.

Lernsieg vor „Re-Start“ – Lehrergewerkschaft gibt nicht auf

Schon bald könnte die App also wieder online gehen. „Derzeit treffen wir die Vorbereitungen für den Re-Start der App. Wir sind uns unserer Verantwortung, die wir gegenüber den Schüler und auch den Lehrer haben, bewusst“, heißt es von den Betreibern gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten. Doch das oben genannte Rechtsgutachten steht noch aus. Zudem sind Klagen durch Lehrer anhängig. Aufgeben will die Lehrergewerkschaft jedenfalls noch lange nicht, wie man der Presse mitteilt. Zunehmend nutzt man dabei das Datenschutz-Argument auf Schüler-Seite. Lernsieg sei „eine riesige Handynummernsammelaktion“, sagt Lehrer-Gewerkschaftschef Paul Kimberger der Presse.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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Lernsieg: Datenschutzbehörde lieferte Bescheid zu Lehrerbewertungs-App

Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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Die Aufregung und die öffentliche Diskussion waren im vergangenen November groß. Der 18-jährige Gründer Benjamin Hadrigan hatte mit seiner Schul- und Lehrerbewertungs-App Lernsieg eindeutig einen Nerv getroffen. Mehr als 70.000 Downloads auf der einen Seite standen massiver Kritik aus Lehrergewerkschaft, einigen Medien und Teilen der Öffentlichkeit entgegen. Das Bildungsministerium gab dazu im Herbst eine Untersuchung der App durch die Datenschutzbehörde in Auftrag. Jetzt gab es einen Bescheid.

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