08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
/artikel/legal-limbo-ico-wertpapier-oesterreichisches-und-us-recht
Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

+++ Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple +++

Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel Rechtsanwälte

Deine ungelesenen Artikel:
27.05.2026

Cyclops: US-Stablecoin-Startup errichtet EU-Headquarter in Wien – Austro-Amerikaner als Gründer

Alex Wilson, in den USA geboren und mit einer Mutter aus Innsbruck aufgewachsen, baut mit Cyclops.io eine Stablecoin-Infrastruktur exklusiv für die Payments-Industrie. Wien wird neben Miami der einzige zweite Standort des US-Unternehmens weltweit – und zugleich das EU-Headquarter. Im brutkasten-Interview erklärt der Co-Founder und Co-CEO, warum die Wahl auf Österreich fiel.
/artikel/cyclops-us-stablecoin-startup-errichtet-eu-headquarter-in-wien
27.05.2026

Cyclops: US-Stablecoin-Startup errichtet EU-Headquarter in Wien – Austro-Amerikaner als Gründer

Alex Wilson, in den USA geboren und mit einer Mutter aus Innsbruck aufgewachsen, baut mit Cyclops.io eine Stablecoin-Infrastruktur exklusiv für die Payments-Industrie. Wien wird neben Miami der einzige zweite Standort des US-Unternehmens weltweit – und zugleich das EU-Headquarter. Im brutkasten-Interview erklärt der Co-Founder und Co-CEO, warum die Wahl auf Österreich fiel.
/artikel/cyclops-us-stablecoin-startup-errichtet-eu-headquarter-in-wien
Jonas Jünger (Managing Director, Cyclops Europe) und Alex Wilson | (c) Martin Pacher

Es ist eine Art Homecoming: Alex Wilson, Co-Founder und Co-CEO des US-Stablecoin-Startups Cyclops, wuchs in den USA mit zwei Sprachen und zwei Kulturen auf. Mit seinem Vater sprach er nur Englisch, mit seiner Mutter – einer Tirolerin aus Innsbruck – ausschließlich Deutsch. Die Sommerferien verbrachte er bei den Großeltern in Österreich, Weihnachten ging es zum Skifahren nach Kitzbühel. „Ich hatte das Glück, sozusagen mit zwei Heimatländern aufzuwachsen“, erzählt Wilson im brutkasten-Gespräch.

Jetzt kehrt der Austro-Amerikaner mit seinem aktuellen Unternehmen nach Wien zurück. Vergangene Woche eröffnete Cyclops.io seinen neuen Standort in der Bundeshauptstadt – das EU-Headquarter und gleichzeitig die einzige weitere Niederlassung neben dem Hauptsitz in Miami.

Repeat Founder: Von Giving Block zu Shift4 zu Cyclops

Wilson ist kein Newcomer. Gemeinsam mit seinen Mitgründern Pat Duffy und David Johnson startete er bereits 2018 das Krypto-Startup The Giving Block, eine Plattform, über die Non-Profit-Organisationen Krypto-Spenden entgegennehmen können. „2018 hat man uns angeschaut, als wären wir verrückt“, erinnert sich Wilson. „Aber wir sind dabeigeblieben.“ Das Unternehmen wurde 2022 an den börsennotierten US-Zahlungsdienstleister Shift4 verkauft. Wilson übernahm dort die Verantwortung als Head of Crypto und Head of Stablecoin – und sammelte über drei Jahre lang Erfahrung an der Schnittstelle von Krypto und traditionellem Payments-Business.

Genau diese Jahre wurden zum Ausgangspunkt für Cyclops. „Wir haben bei Shift4 Produkte für Pay-with-Crypto, Stablecoin-Settlement und Stablecoin-Payouts gebaut – mit einem Flickenteppich an bestehenden Lösungen. Es war viel schwieriger, als es hätte sein müssen“, so Wilson. Auf dem Markt habe es zwar viele Krypto-Infrastruktur-Anbieter gegeben, aber keiner sei wirklich auf die Payments-Branche spezialisiert gewesen: „Auf den Websites stand vielleicht: ‚Wir bedienen zehn Industrien, eine davon ist Payments.‘ Aber wenn man unter die Haube schaut, war das Produkt für eine Bank, einen Broker oder einen Payments-Anbieter identisch.“

Cyclops will diese Lücke schließen und fokussiert sich ausschließlich auf Zahlungsdienstleister (PSPs) – ein Hyperfokus, den die Gründer bereits bei The Giving Block (nur Non-Profits) verfolgt hatten. „Wir sind sehr B2B“, betont Wilson. Cyclops ist also keine Kryptobörse für Endkund:innen, sondern eine Infrastruktur-Plattform für Payments-Unternehmen, die ihren Händler-Kund:innen Krypto- und Stablecoin-Funktionalitäten anbieten wollen – ohne selbst zum Krypto-Unternehmen werden zu müssen.

Alex Wilson im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteur | brutkasten

Warum Wien? FMA, Bitpanda – und der Talent-Pool

Bei der Standortwahl in Europa habe man einen umfassenden Prozess durchlaufen, betont Wilson: „Wir haben uns Deutschland, Irland, Malta und andere Länder angesehen.“ Ausschlaggebend für Österreich sei am Ende der MiCA-Pfad der Finanzmarktaufsicht (FMA) gewesen: „Die FMA hat einen der klarsten Wege zur Lizenz aufgezeigt. Es gibt viele Länder, die zwar ein MiCA-Framework haben, aber bisher kaum Lizenzen vergeben haben.“

Wilson nennt explizit auch Bitpanda als wichtigen Faktor: „Bitpanda hat hier großartige Vorarbeit geleistet. Danach sind KuCoin, Bybit, Bitget und viele andere gekommen. Das hat eine Community aufgebaut und uns die Tür geöffnet.“

Hinzu komme der Talent-Pool: „Wien ist ein Hub für große Finanzdienstleister. Das ist genau das Profil, das wir für Compliance-, Legal- und Regulatory-Rollen brauchen.“ Die meisten lokalen Hires sollen aus diesen Bereichen kommen, während Vertrieb und Marketing eher remote organisiert werden.

Der persönliche Bezug habe geholfen, sei aber nicht der Hauptgrund gewesen: „Wir hätten Österreich nicht gewählt, wenn die Rahmenbedingungen nicht gepasst hätten.“

Zehn Mitarbeiter:innen bis Jahresende, MiCA-Lizenz erwartet

Aktuell beschäftigt Cyclops weltweit rund 30 Mitarbeiter:innen, das lokale Team in Wien startet in kleiner Besetzung. Bis Ende 2026 soll der Wiener Standort auf rund zehn Mitarbeiter:innen wachsen. Geleitet wird das Büro von Managing Director Jonas Jünger, dazu wurden bereits ein MLRO und ein Deputy MLRO eingestellt – beides regulatorisch verpflichtende Compliance-Funktionen. Die MiCA-Lizenz selbst erwartet Wilson „hoffentlich bis Ende des Jahres“.

Damit reiht sich Cyclops in eine wachsende Liste internationaler Krypto-Unternehmen ein, die Österreich als Tor zum europäischen Markt wählen. Nach Bitpanda, Bybit, KuCoin, Cryptonow und 21bitcoin geht das nächste Unternehmen den MiCA-Lizenzweg über die FMA – mit dem Unterschied, dass es sich bei Cyclops nicht um eine Kryptobörse handelt.

Funding: Acht Millionen im Rücken – und mehr in Vorbereitung

Bereits im Oktober 2025 schloss Cyclops eine Finanzierungsrunde über acht Millionen US-Dollar ab, öffentlich kommuniziert wurde sie aber erst Anfang März 2026 – zeitgleich mit dem Stealth-Launch. Investoren waren Castle Island Ventures, F-Prime sowie strategisch Shift4 Payments selbst – also der ehemalige Arbeitgeber, der nun gleichzeitig Anchor-Kunde des Startups ist.

Im brutkasten-Interview bestätigt Wilson, dass aktuell eine weitere strategische Runde über zehn Millionen US-Dollar von Payments-Unternehmen geschlossen wird – noch vor einer formellen Series A, die im kommenden Jahr angepeilt wird. „Wir hatten gar nicht geplant, jetzt zu fundraisen“, so Wilson. „Aber nach dem Stealth-Launch im März waren wir überwältigt vom Inbound – von Kunden, Partnern, aber auch Investoren. Das hat unseren Zeitplan nach vorne gezogen.“

Zu den ersten Kunden zählen unter anderem Blue Origin – wer ein Ticket für einen Weltraumflug des Jeff-Bezos-Unternehmens kaufen möchte, kann die Zahlung über Cyclops in Krypto abwickeln – sowie der New Yorker Helikopter-Service Blade.

EU einfacher als USA – aber Mindset-Frage in Österreich

Wilson, der den US-Lizenzprozess parallel durchläuft, sieht in der EU-weiten MiCA-Regulierung einen klaren Vorteil gegenüber dem US-System: „In den USA brauchen wir Money-Transmitter-Lizenzen in rund 50 Bundesstaaten. In Europa ist es eine hohe Mauer statt 50 kleinen – aber dafür ein einheitlicher Ansatz.“

Kritischer äußert sich der Co-Founder zum unternehmerischen Klima in Österreich und der EU: „Man denkt bei Österreich nicht automatisch an Entrepreneurship. In den USA verbindet man Startup mit Hustle, Silicon Valley. Hier gibt es viele bürokratische Hürden – beim Firmen-Setup, beim Office-Lease, bei den Papier-Anforderungen.“ Es brauche aber nicht nur Vereinfachung der Prozesse, sondern auch einen kulturellen Wandel: „Wenn du wirklich ein Startup-Hub sein willst, musst du in der Schule anfangen, Unternehmertum zu vermitteln. Du musst Risikobereitschaft fördern.“

Gleichzeitig sieht Wilson Chancen in der europäischen Souveränitäts-Debatte: „Wenn man Innovation wie Stablecoins und Blockchain richtig nutzt, kann man digitale Souveränität tatsächlich neu denken – Wallets, Private Keys, alles lässt sich anders organisieren als im traditionellen System.“

Ausblick: B2B-Stablecoins und Agentic Payments

Für 2026 und 2027 erwartet Wilson, dass sich der Stablecoin-Markt primär im B2B-Segment entwickelt – konkret bei der Abwicklung von Merchant-Settlements: „Statt Wire Transfer oder SEPA werden Payments-Unternehmen zunehmend in USDC oder EURC abrechnen. Sieben Tage die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das modernisiert Treasury-Prozesse, gerade für global agierende Unternehmen.“

Zum Hype-Thema Agentic Payments – also KI-gestützte, automatisierte Zahlungen – äußert sich Wilson zurückhaltend, aber überzeugt: „Das ist das Buzzword des Jahres, aber es steckt etwas Echtes dahinter. Wir bauen AI-first, weil wir glauben, dass die Welt dort hingeht. Ob das in einem, zwei, fünf oder zehn Jahren wirklich skaliert – wir müssen bereit sein.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?