08.05.2018

Legal Limbo: Wann ist ein Coin in Österreich und den USA ein „Wertpapier“?

Gastbeitrag. Oliver Völkel und Bryan Hollmann von Stadler Völkel Rechtsanwälte beleuchten die rechtliche Situation von ICOs in Österreich und den USA. Die Unterschiede, wann ein Coin als "Wertpapier" eingestuft wird, sind dabei gravierend.
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Wann ist ein Coin ein Wertpapier?
(c) SVLAW: Oliver Völkel

Aus rechtlicher Sicht stellen ICOs eine große Herausforderung dar. Derzeit gibt es keine speziellen Regelungen für Kryptowährungen abgesehen von den Änderungen zu der 4. Geldwäscherichtlinie in der Europäischen Union. In den Vereinigten Staaten werden Ethereum und Ripple – die zweit- und drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung – dem Vernehmen nach einer genauen Überprüfung durch Aufsichtsbehörden unterzogen und stehen im Kreuzfeuer verärgerter Investoren. Um einen erfolgreichen ICO abzuhalten, müssen Startups ein komplexes juristisches Regelwerk mehrerer Staaten einhalten. Eine entscheidende Frage: Ist der ausgegebene Coin als „Wertpapier“ zu behandeln? Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über manche rechtlichen Aspekte, die bei der Vorbereitung eines ICOs zu berücksichtigen sind.

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Rechtliche Überlegungen in Österreich

Eine Legaldefinition des Begriffs „Wertpapier“ existiert nach österreichischem Kapitalmarktrecht nicht. Allerdings definiert die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente den Begriff der übertragbaren Wertpapiere weit, der traditionelle Wertpapiere wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikate für Aktien und Schuldverschreibungen umfasst. Vereinfacht gesagt: All jene Investments, die mit Aktien und Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sind Wertpapiere.

Wann ist ein Token ein „Wertpapier“?

Für die rechtliche Einordnung von Coins und Tokens als Wertpapiere muss die konkrete Ausgestaltung mit Aktien und Schuldverschreibungen verglichen werden. Dabei kommt es auf die spezifischen Rechte an, welche die Investoren durch den Erwerb eines Coins oder Tokens erhalten. Coins gewähren üblicherweise keine Rechte an Dritte und sind daher nicht als Wertpapiere im Sinne des österreichischen Kapitalmarktrechts anzusehen. Tokens auf der anderen Seite können Investoren Rechte gewähren, die mit jenen von Aktionären oder Inhabern von Schuldverschreibungen vergleichbar sind. In diesem Fall sind Token als Wertpapiere zu qualifizieren. Stimmrechte in Hauptversammlungen, Dividenden, Zinszahlungsansprüche oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende einer bestimmten Laufzeit sind Rechte, die auf das Vorliegen eines Wertpapieres hinweisen.

Die rechtliche Konsequenz der Einordnung eines Tokens als Wertpapier ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die Nichteinhaltung ist ein Vergehen, welches mit bis zu zweijähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

…und wann ist ein Token eine „Veranlagung“?

Tokens können unter Umständen auch als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) qualifiziert werden. Nur die Gewährung bestimmter Vermögensrechte sind von der Definition der Veranlagung umfasst, über die kein Wertpapier ausgestellt worden sein darf. Weiters muss das von verschiedenen Anlegern auf gemeinsame Rechnung und gemeinsame Gefahr investiert werden. Schließlich darf die Verwaltung des investierten Kapitals nicht durch die Anleger selbst erfolgen. Stellen Coins oder Tokens Veranlagungen dar, so ist ebenfalls ein Prospekt zu veröffentlichen.

Bei der Vorbereitung eines ICOs, kann es ebenso notwendig sein bestimmte Konzessionspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) oder Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) zu berücksichtigen, welches auf europäischer Ebene durch die Zahlungsdiensterichtlinie harmonisiert wurde. Diese Regelungen sind oft dann anwendbar, wenn Zahlungsdienste angeboten werden oder eine Währung erschaffen werden soll, die auch von Dritten akzeptiert wird.

Rechtliche Überlegungen in den Vereinigten Staaten

Amerikanisches Wertpapierrecht sollte bei der Planung eines ICOs berücksichtigt werden. Wenn ein Coin oder Token ein Wertpapier nach amerikanischem Recht darstellt, kann das Angebot oder der Verkauf in den Vereinigten Staaten oder an Amerikaner (z.B. Amerikanische Staatsbürger oder Einwohner) strafrechtlich verfolgt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), die amerikanische Finanzmarktaufsicht, hat in den letzten Monaten die Entwicklung in der Krypto-Szene aufmerksam beobachtet und schon einige Verfahren gegen Startups eingeleitet, die ungemeldet ICOs abgehalten haben.

Vier Kriterien zum „Wertpapier“

Kryptowährungen sind nach amerikanischem Recht dann als Wertpapiere einzustufen, wenn sie die Kriterien des Howey-Tests erfüllen, welcher nach dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshof in den USA, SEC v W. J. Howey Co benannt ist. Der Test enthält vier Elemente (gelegentlich werden die letzten beiden als ein Kriterium zusammengefasst):

1. Eine Investition von Geld

2. in ein Unternehmen

3. mit einer angemessenen Gewinnerwartung

4. welche sich aus den unternehmerischen Bemühungen anderer ableitet.

Das erste Element – die Investition von Geld – ist ziemlich unumstritten. Geld ist nicht gleichzusetzen mit Bargeld; auch eine Investition von Bitcoin, Ether oder jeder andere „Austausch von Werten“ ist ausreichend. Geradezu jeder ICO enthält eine Investition von Geld. Die restlichen Elemente sind weniger klar. Die Unsicherheit ergibt sich auch daraus, dass Coins oder Tokens unterschiedliche Eigenschaften haben, was die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Einordnung erschwert. Ob ein bestimmter Coin oder Token ein Wertpapier darstellt, kann nur durch eine Analyse auf Einzelfallbasis beurteilt werden. Es gibt keinen einheitlichen Ansatz, der alle Aspekte berücksichtigt.

„Jeder bisherige ICO ist ein Wertpapier“

Der derzeitige SEC Vorsitzende, Jay Clayton, hat in einem U.S. Senate Hearing am 6. Februar 2018 angemerkt, dass seiner Meinung nach „jeder bisherige ICO ein Wertpapier“ darstellt. Bis die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Kryptowährungen klären, sollten Personen, die einen ICO planen, ihre Coins oder Tokens als Wertpapiere betrachten und das amerikanische Wertpapierrecht einhalten.

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Anton Osika, Gründer und CEO von Lovable, bei der Slush 2025 in Helsinki | (c) brutkasten / Martin Pacher

Lovable hat am Mittwoch eine Series C über 400 Mio. US-Dollar bekanntgegeben. Die Bewertung des schwedischen Unternehmens liegt damit bei 13,3 Mrd. US-Dollar. Lead-Investor ist Menlo Ventures, co-angeführt wird die Runde vom Scaleup Europe Fund, der von EQT gemanagt wird.

Neu an Bord kommen laut Aussendung Balderton Capital und Carmignac aus Europa, Kaszek Ventures und LTS Growth aus Lateinamerika, Tencent und World Innovation Lab aus Asien sowie Regent aus den USA. Von den bestehenden Investoren gehen unter anderem Accel, Antler, CapitalG, DST Global, Evantic Capital, HubSpot Ventures und Salesforce Ventures mit.

60 Millionen Projekte seit dem Start

Lovable lässt Nutzer:innen Software per Chat bauen, ohne Programmierkenntnisse. Seit dem Start im November 2024 wurden nach Unternehmensangaben mehr als 60 Millionen Projekte angelegt. Die damit gebauten Apps kommen demnach zusammen auf über 900 Millionen Besuche pro Monat.

Innerhalb des ersten Jahres erreichte Lovable eigenen Angaben zufolge Mitarbeiter:innen bei der Hälfte der Fortune-500-Konzerne, mittlerweile seien es knapp zwei Drittel. Als Referenzkund:innen nennt das Unternehmen unter anderem Adidas, Nvidia und die Deutsche Telekom sowie Zendesk, Handshake und Checkr.

Laut einer Nutzer:innenbefragung, auf die sich Lovable beruft, bauen fast acht von zehn Nutzer:innen ein Unternehmen oder ein Nebenprojekt, das sie monetarisieren wollen. Mehr als ein Drittel davon erwirtschafte bereits Umsatz.

Vom App-Baukasten zur Betriebssoftware

Die Positionierung verschiebt sich mit der Runde: Lovable will nicht mehr nur das Werkzeug sein, mit dem Software entsteht, sondern jenes, mit dem Unternehmen laufen. Seit der Series B im Dezember 2025 hat das Unternehmen Payment-Funktionen, SEO- und AI-Search-Tools sowie Integrationen zu Google Workspace, Microsoft 365, Salesforce, Stripe und ElevenLabs ergänzt. Dazu kamen automatisierte Security-Scans, Governance-Funktionen und die AIUC-1-Zertifizierung für KI-Agenten.

Drei Prioritäten nennt Lovable für die kommenden Monate. Erstens soll das Produkt proaktiver werden und Aufgaben erkennen und übernehmen, ohne dass Nutzer:innen sie anstoßen müssen. Zweitens will das Unternehmen sein System darauf trainieren, welche Bauentscheidungen zu erfolgreichen Produkten führen, gemessen an Umsatz, verbesserten Workflows und Unternehmenswachstum. Modellseitig bleibt Lovable bei einem Multi-Model-Ansatz und will weiter offene Modelle nachtrainieren. Drittens soll das Team heuer auf rund 450 Personen wachsen, vor allem in Machine Learning, Produkt, Infrastruktur und Security. Der Hauptsitz bleibt Stockholm, ausgebaut wird in London, Boston, San Francisco und New York.

Wie weit der Anspruch reicht, zeigt ein Kundenbeispiel aus der Aussendung: Beim US-Unternehmen Nursa baute ein Produktverantwortlicher ein neues Enterprise-Produkt an einem Wochenende, danach wurde Lovable auf über 200 Mitarbeiter:innen ausgerollt. Aktuell ersetze das Unternehmen zehn SaaS-Systeme durch selbst gebaute Tools.

Testfall für den europäischen Wachstumsfonds

Für Europa ist vor allem der Co-Lead relevant. Der Scaleup Europe Fund wurde von der Europäischen Kommission gemeinsam mit europäischen Investoren aufgesetzt und im Juni beim European Innovation Council Summit in Brüssel präsentiert. Der Fonds hat ein Zielvolumen von fünf Milliarden Euro, wird von EQT unabhängig und marktbasiert gemanagt und soll die Lücke bei großvolumigen Wachstumsfinanzierungen schließen, wegen der europäische Tech-Unternehmen bislang häufig auf US-Kapital angewiesen waren. Zu den Zielbranchen zählen neben Quanten- und Halbleitertechnologien, Robotik, Energie- und Weltraumtechnologien auch Künstliche Intelligenz.

Bemerkenswert ist das Tempo. Bei der Präsentation im Juni hieß es noch, die ersten Investments seien für Herbst 2026 geplant. Lovable zählt laut Aussendung nun zu den ersten Beteiligungen des Fonds, das allererste Investment war es allerdings nicht.

Victor Englesson, Partner bei EQT und Co-Head des Scaleup Europe Fund, verweist in der Aussendung darauf, dass Anton Osika, Fabian Hedin und ihr Team eines der ambitioniertesten und am schnellsten wachsenden KI-Unternehmen aufgebaut hätten. Genau dafür sei der Fonds geschaffen worden. Matt Murphy, Partner bei Menlo Ventures, argumentiert, Lovable adressiere jene Milliarden Menschen, die Ideen hätten, aber bislang an der technischen Umsetzung scheiterten.

Osika selbst hatte diese Europa-Perspektive bereits im vergangenen November auf der Slush in Helsinki betont. „Europa ist in vielerlei Hinsicht ein besserer Ort, um ein KI- oder Tech-Unternehmen aufzubauen“, sagte er dort auf der Hauptbühne.

Bemerkenswert bleibt dabei ein Detail der Investorenliste: Mit Tencent steigt zeitgleich ein chinesischer Konzern ein. Der Anspruch, ein europäisches Tech-Unternehmen mit europäischem Kapital zu skalieren, trifft damit in derselben Runde auf globale Beteiligungsstrukturen.

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