03.05.2018

Wie wird Washington entscheiden? Schicksalstag für Ethereum und Ripple

Am Montag stehen Ethereum und Ripple in den USA quasi vor Gericht. Sind diese Projekte als illegal in die Welt gesetzte Wertpapiere zu betrachten? Nein, sagt eine Gruppe von Investoren aus dem Silicon Valley.
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Zentrale des SEC in Washington
(c) Wikimedia - die Zentrale des SEC in Washington, wo über die Zukunft von Ripple und Ethereum entschieden wird

Es wird ernst. Am kommenden Montag, den 7. Mai, wird eine Arbeitsgruppe der US-Regulierungsbehörden SEC und CFTC über die Frage beraten, was Ethereum eigentlich ist. Ist es eine Kryptowährung wie Bitcoin, das von der CFTC bereits als Rohstoff klassifiziert wurde? Ist es ein Wertpapier („Security“), das wie Aktien reguliert werden muss? Oder ist Ethereum etwas gänzlich Neues, für das es auch neue Regeln braucht? Die Frage wird am Rande auch Ripple betreffen. Auch bei der Nummer drei im Markt sind diese Fragen offen.

Sollten Ethereum und/oder Ripple als Wertpapiere klassifiziert werden, droht dem Markt eine Korrektur. Die Folgen einer solchen Entscheidung sind zwar kaum abzuschätzen, positiv würden sie aber kaum ausfallen. Der ehemalige CFTC-Chef Gary Gensler hat die Debatte vor rund einer Woche angestoßen, als er sagte: „Es gibt ein starkes Argument dass ETH und/oder Ripple Wertpapiere darstellen, die gegen die Regeln verstoßen“. Denn wer ein Wertpapier herausgibt, muss das laut dem US-Gesetz bei der SEC anmelden und sich an diverse Transparenzvorgaben gegenüber Investoren halten.

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Sechs Milliarden Dollar über ICOs

Laut Wall Street Journal glauben einige der Regulatoren, dass Ethereum ein Wertpapier sei, weil es durch einen ICO in die Welt gekommen ist. Das könnte sogar illegal gewesen sein. Die Ethereum Stiftung im July 2016 rund 60 Millionen Ether verkauft und dabei rund 18.3 Millionen Dollar in Form von Bitcoin eingenommen. Seither ist Ethereum auch deswegen zur Nummer zwei im Markt aufgestiegen, weil die Blockchain selbst als Basis für ICOs dient. Alleine im vergangenen Jahr wurden via ICO angeblich rund sechs Milliarden Dollar eingenommen.

Ein weiterer entscheidender Punkt, den die Aufseher klären wollen, ist die Frage, ob die Gründer einer Coin besonderen Einfluss auf die Entwicklung des Preises haben, wie Manager und ihre Strategie es bei herkömmlichen Firmen haben. Diese Frage ist etwa für Ripple besonders heikel. Aber auch bei Ethereum ist die Rolle der Stiftung längst nicht geklärt. Diese vergibt zum Beispiel Gelder an Programmierer, die Bugs und Probleme im Code von Ethereum beheben.

Die Kryptomärkte steigen unbeeindruckt weiter

Die Kryptomärkte lassen sich in der Woche vor dem Treffen nicht beeindrucken und setzen ihre Erholung fort. Vielleicht gehen die Spekulanten davon aus, dass die US-Behörden sich am Montag nicht zu einem Schnellschuss hinreißen lassen. Auch darf man nicht vergessen, dass Anleger außerhalb der USA von einer Entscheidung nicht direkt betroffen wären.

Schon bisher haben die meisten ICOs aus Angst vor den Behörden Anleger aus Amerika von ihren Token-Sales ausgeschlossen. In jedem Fall befinden wir uns hier auf echtem juristischen Neuland. Jay Clayton, der Chef der SEC, hat bereits mehrmals gesagt, dass er davon ausgeht, dass tatsächlich alle Coins, die durch ICOs in die Welt gekommen sind, als Wertpapier klassifiziert werden sollten. Die SEC hat Dutzende Menschen aus der Industrie vorgeladen, um mehr über die konkrete Funktionsweise von Blockchain-Assets zu erfahren.

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Investoren aus Silicon Valley lobbyieren in Washington

Ethereum und der Kryptosektor haben in Washington aber auch einflussreiche Fürsprecher. Eine Gruppe an Tech-Investoren aus dem Silicon Valley hat sich unter der Führung von Andreessen Horowitz zusammen getan um in der Hauptsstadt Lobbying zu betreiben und allzu tiefe regulatorische Einschnitte zu verhindern. Die Gruppe nennt sich die „Venture Capital Working Group“ und hatte bereits mehrere Termine bei den Behörden. Ihr gehören die größten Venture Capital Firmen in der Krypto-Industrie an, darunter Andreessen Horowitz und Union Square Ventures.

Die Investoren argumentieren, dass Ethereum inzwischen so dezentral aufgebaut ist, dass man nicht mehr von einem Wertpapier sprechen könne. Krypto-Token könnten zwar anfänglich wie Wertpapiere wirken, heißt es. In späteren Ausbaustufen hätte der Erfinder aber oft keine Kontrolle mehr über das System und könne keine unilateralen Änderungen mehr vornehmen. Dann sei „volle Dezentralisierung“ erreicht, so die Gruppe.

Eine weitere Bedingung dafür sei erreicht, wenn die Token tatsächlich als Rohstoff in einem Computernetzwerk eingesetzt werden und nicht zu bloßen Spekulation. Man schlage deshalb die Einrichtung eines „safe harbor“ („sicherer Hafen“) für Coins vor, die als „utility token“ für ein später vollkommen dezentral organisiertes Netzwerk dienen – nicht aber als Wertpapiere.

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Der Sektor braucht Regeln – nur welche?

Es wird spannend: Zum ersten mal werden sich die US-Behörden am 7. Mai mit Details der Governance von Coins befassen. Ein Thema, das auch in der Community seit langer Zeit heiß debattiert wird. Wie überall auf der Welt, wo Regierungen sich des Themas annehmen, herrscht auch in Washington nervöse Anspannung. Es ist offensichtlich, dass der Sektor Regeln braucht, damit große Player wie Banken oder Fonds einsteigen können.

Gleichzeitig droht bei zu harschen Gesetzen die Abwanderung einer ganzen Industrie – was die Investoren aus dem Silicon Valley unbedingt verhindern wollen. On the other hand: Sollten die Behörden auch Ethereum als Rohstoff klassifizieren, würden sie dem weiteren Wachstum der Blockchain-Bubble quasi grünes Licht geben.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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