25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus “Altbeständen”, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die “Krypto-Steuer” eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Das Klimaschutzministerium (BMK) zeichnete am Montag, den 21. Oktober 2024, im Rahmen des fünften DECA Energieeffizienzkongresses 15 heimische Betriebe und 4 Beratungsunternehmen für ihr außerordentliches Engagement in Sachen Klimaschutz aus.
BMK Sektionschef Jürgen Schneider (BMK) und FEBA CEO Eva Kleiner (c) Peter Griesser, klimaaktiv

Bestattungen und Einäscherungen gehören zu den ältesten Gewerben. Während in anderen Industrien bereits Schritte zur Dekarbonisierung unternommen wurden, fehlt es in der Bestattungsbranche jedoch in der Regel an gezielten Maßnahmen. Anders möchte es das 2018 gegründete Unternehmen FEBA-Feuerbestattungen machen, das bewusst auf Energieeffizienz und CO2-Reduktion setzt.

Die Motivation dahinter liegt vor allem an Gründerin Eva Kleiner und ihrem Studium der Agrarwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien. Sie hat das Krematorium im niederösterreichischen Neustift-Innermanzing gegründet – zusammen mit ihrem Vater Stefan Kleiner, der langjährige Erfahrung als beamteter Umweltanalytiker mit sich bringt. Letzte Woche erhielt das Unternehmen für ihr Engagement in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz eine Auszeichnung des Klimaschutzministeriums.

Nachhaltige Ziele

Mit der Auszeichnung als Vorzeigebetrieb des Klimaschutzministeriums, ging FEBA nun eine Partnerschaft mit Klimaaktiv ein. “Mithilfe des Monitoring-Tools von Klimaaktiv versuchen wir nun gemeinsam unsere Ziele zu erreichen. Besonders in Bezug auf unsere Energieeffizienz”, sagt Eva Kleiner. Sie orientiert ihr Unternehmen energiepolitisch an den Klimaschutzzielen 2030 – im ihrem Fall auf die Optimierung im Energieverbrauch.

“Österreichweit sind wir die Ersten die auf alternative Brennstoffe wie Wasserstoff umsteigen können”, sagt Kleiner. Um für die Wasserstofftechnologie gerüstet zu sein, habe man zusätzlich 300.000 Euro investiert. “Allerdings ist dessen Produktion noch nicht klimaschonend, weshalb wir aktuell darauf verzichten”, so Kleiner.

Erst im August dieses Jahres wurde im Krematorium ein zweiter Ofen in Betrieb genommen, für welchen die Familie 1,7 Millionen Euro investierte. Bei knapp 15 Einäscherungen pro Ofen täglich kommt der Betrieb nun auf fünf statt 30 Kubikmeter Gas. “Wenn wir in Zukunft im Schichtbetrieb fahren, würden wir theoretisch überhaupt kein zusätzliches Gas mehr verbrauchen, da dann beiden Öfen konstant ausreichend Wärme speichern”, meint Kleiner, “je mehr wir also Einäschern, umso weniger Gas brauchen wir.”

Zudem hat der Betrieb die Nachbrennungstemperatur von 850 auf 750 Grad gesenkt, wodurch laut Kleiner bis zu 50 Prozent des Gasverbrauchs eingespart werden – das wirkt sich auch auf die CO2 Emissionen aus.

Kleiner erwartet sich durch weitere Energieeffizienz nicht nur Kosteneinsparungen, sie hofft, mit ihrem Wirken auch weitere Betriebe zum nachhaltigen Wirtschaften motivieren zu können.

Familienunternehmen mit junger Geschichte

“Ein Unternehmen, also frisch gegründet in der Familie gibt es eigentlich nicht so oft. Die meisten Familienunternehmen sind bereits 100 Jahre alt”, meint Eva Kleiner. Sie ist neben ihrer Tätigkeit als Prokuristin gewerberechtliche Leiterin des Krematoriums, sowie sie die Kundenaquise und Betreuung betreibt. Zuletzt wuchs das Familienunternehmen mit Einstieg ihres Bruders.

In Österreich habe man laut Kleiner aktuell eine Einäscherungsrate von rund 30 Prozent. Je nach Bundesland variiert dieser jedoch stark. Für Kleiner ist ein eindeutiger Anstieg spürbar. Ihr Betrieb kommt jährlich auf rund 4.500 Einäscherungen, wobei sie sich 2025 über 5.000 erwartet.

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