25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Marie-Therese Barth und Florian Moosbeckhofer | (c) We Are Unicorns
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„Wir wollen Lust auf Zukunft machen, zeigen, dass KMU bereit sind für die Transformation und sie dabei an der Hand nehmen“, sagt Florian Moosbeckhofer im brutkasten-Talk. Gemeinsam mit Marie-Therese Barth hat er nun in Wien das Unternehmen We Are Unicorns gegründet. Die beiden arbeiteten zuvor knapp sieben Jahre lang in der Wirtschaftskammer zusammen – unter anderem an der „Innovation Map“. Aus dieser gemeinsamen Zeit kenne man die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen genau, sagt Barth.

„Ziellosigkeit“ als Ausgangslage

Und heimische Betriebe würden aktuell massiv unter Druck stehen. Die Energiewende, der Fachkräftemangel und die rasche Digitalisierung würden den Geschäftsalltag tiefgreifend verändern. Den Unternehmen fehlt dabei für weitreichende Strategieprozesse nach Erfahrung von Barth oft schlichtweg die Zeit. „Viele KMU suchen nach Wegen zur Zukunftsgestaltung und stehen dabei häufig vor einer gewissen Ziellosigkeit“, erklärt die Co-Gründerin. „Sie wissen, sie müssen etwas tun, wissen aber nicht, wie sie anfangen sollen“.

„Innovationsabteilung as a Service“

Genau diese Lücke möchte We Are Unicorns mit dem sogenannten Future Radar schließen, dessen Oberfläche optisch an die genannte „Innovation Map“ erinnert. Das kostenfreie digitale Werkzeug soll den Betrieben 55 handfeste Chancen für den eigenen unternehmerischen Erfolg aufzeigen. „Es ist ein Zukunftsradar, das sehr klar und greifbar konkrete Chancen zeigt, die KMU direkt ergreifen können“, betont Moosbeckhofer. Ein eigens entwickelter KI-Assistent ergänzt das Programm. Dieser Helfer ordnet relevante Themen ein und leitet daraus konkrete nächste Schritte für das jeweilige Unternehmen ab. Das Gründerteam versteht sich dabei als unmittelbare, zusätzliche Ressource für die Betriebe. „Wir fungieren ein bisschen als Innovationsabteilung as a Service“, beschreibt Barth den Ansatz. „Wir kommen in den Betrieb und arbeiten gemeinsam mit dem Team, denn jedes Unternehmen ist selbst Experte in der eigenen Branche“.

Verbindung mit Startups als wichtiger Baustein

Besondere Gelegenheiten für derartige Innovationen entstehen nach Beobachtung des Gründer:innen-Duos bei Betriebsübergaben. Tausende Familienunternehmen stehen in den kommenden Jahren vor einer solchen Nachfolgesituation. „Das sind oft Fenster, die sich im betrieblichen Ablauf öffnen, um Dinge neu zu denken“, schildert Moosbeckhofer seine Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Das Team sieht hier hohes Potenzial in einer gezielten Zusammenarbeit mit Startups. Junge Technologieunternehmen bringen nach Überzeugung von Moosbeckhofer häufig völlig neue Lösungen mit. Die etablierten Betriebe bieten den Startups im Gegenzug Verbindlichkeit und Marktzugang. „Für Startups sind KMU extrem gut, weil sie Traktion am Markt und eine hohe Verbindlichkeit haben“, führt Moosbeckhofer aus.

„Wieder positive Narrative nach vorne holen“

Dieser Weg in die Zukunft gelingt für alle Akteur:innen nach Ansicht der Gründer:innen am besten mit einer positiven Grundeinstellung. „Destruktives Jammern“ löse eine negative Spirale aus und bremse die Gestaltungskraft, meint Barth. Sie verweist dabei auf Erkenntnisse aus der Hirnforschung, wonach Jammern einen ähnlichen Effekt im Gehirn auslöse wie eine Sucht. „Wir müssen schauen, dass wir wieder positive Narrative nach vorne holen“, fordert sie daher. Es brauche einen bewussten Perspektivenwechsel. „Unsere Zukunft ist positiv und wir können stolz darauf sein“.

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