09.11.2021

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

Das Finanzministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf für die geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Der brutkasten hat Stellungnahmen aus der Branche eingeholt. Blockpit-CEO Florian Wimmer, Steuerberaterin Natalie Enzinger, Bitpanda-CLO Oliver Stauber, Matthias Reder von Coinfinity und Alexander Valtingojer von Coinpanion gaben uns ihre Einschätzungen bekannt.
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Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock

Überwiegend positiv, aber Nachbesserungsbedarf an der einen oder anderen Stelle – und auch einzelne kritische Punkte. So könnte man die Reaktionen aus der Kryptobranche auf den vom Finanzministerium veröffentlichten Entwurf zu den geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen zusammenfassen. Wie berichtet, sollen Kursgewinne aus Kryptoassets künftig mit 27,5 Kapitalertragssteuer (KESt) versteuert werden – unabhängig von ihrer Haltedauer.

„Unsere Einschätzung ist, dass es ein durchaus fairer Abtausch zur bestehenden Regulatorik ist und es Österreich auf einem globalen Level für die Zukunft extrem gut positioniert, weil wir Rechtssicherheit bekommen und dann eines der wenigen Länder sind, die ganz klare steuerliche Richtlinien haben“, sagt etwa Florian Wimmer, der CEO des auf die Versteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Linzer Startups Blockpit, gegenüber dem brutkasten.

Vor allem zwei Aspekte hält er für attraktiv: „Die wirklich großen Benefits sind, dass einerseits der Steuersatz für jeden, der sonst irgendein Einkommen hat, sinkt und andererseits dass der Tausch von Krypto zu Krypto nicht mehr steuerpflichtig ist“. Ein steuerpflichtiges Ereignis werde erst dann ausgelöst, wenn man in Euro zurücktausche. Als aktiver Trader könne man so seine Gewinne über Jahre mitnehmen und müsse erst zahlen, wenn man auscashe. Für Leute, die langfristig investieren, sei aber bitter, dass die Jahresfrist, nach der Kursgewinne bisher steuerfrei waren, fallen wird, sagt der Blockpit-Mitgründer.

Blockpit-CEO sieht auch noch einige offene Punkte

Wimmer sieht aber auch noch offene Fragen – etwa bei der genauen Definition eines Krypto-Assets oder wie mit Sonderfällen wie Hard Forks umgegangen werde. Kritisch beurteilt der Blockpit-CEO außerdem das Thema der Kapitalertragssteuerabfuhr. Diese soll inländische Finanzdienstleister verpflichten, die KEst für ihre Kundinnen und Kunden direkt ans Finanzamt abzuführen: „Das funktioniert gut, wenn die Leute beispielsweise nur auf Bitpanda traden und sonst nirgends, denn dann kennt Bitpanda die Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse. Wenn ich mich aber im DeFi-Space bewege oder auf anderen Börsen gekauft hab und meine Coins dann an Bitpanda sende, fehlen ihnen diese Informationen“, erläutert der Blockpit-CEO.

Diese müsste der Nutzer dann darlegen – „was natürlich ein massiver Organisationsaufwand ist“, wie Wimmer sagt. Auch für den Finanzdienstleister sei es ein hoher administrativer Aufwand. „Wenn Österreich das einzige Land ist, das dies vorschreibt, stellt sich die Frage, ob nicht inländische Dienstleister in dem Bereich überlegen auszuwandern, um dem administrativen Overhead zu entgehen“.

Enzinger: „Extremer Vorteil für österreichischen Standort“

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger begrüßt grundsätzlich, „dass der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fast überall zur Anwendung kommt“. Positiv beurteilt sie außerdem auch sie, dass Krypto-zu-Krypto-Trades keiner Besteuerung mehr unterliegen: „Das ist ein extremer Vorteil für den österreichischen Standort und da sind wir etwa verglichen mit Deutschland deutlich besser gestellt“. Österreich sei nun eines der wenigen Länder mit einer klaren Regelung.

Allerdings sieht Enzinger auch Kritikpunkte: Mit der Pflicht zum Abzug der KESt komme sehr viel Verwaltungsaufwand auf Unternehmen wie etwa Bitpanda oder Coinfinity zu. „Das betrifft nur österreichische Plattformen und hätte für diese im Vergleich zu anderen Ländern einen massiven Wettbewerbsnachteil“. Hier wäre es besser, die Entwicklungen auf europäischer Ebene – etwa bei der geplaten Richtline DAC8 – noch abzuwarten und einen KESt-Abzug erst dann einführen, meint Enzinger.

Nachschärfung zu Staking und Lending nötig

In anderen Bereichen sollte nach Ansicht der Steuerberaterin noch nachgeschärft werden. So werde im jetzigen Entwurf etwa unterschieden, ob der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden („Mining/Blockerstellung“, unabhängig vom jeweiligen Konsensalgorithmus), stattfindet oder ob die Leistung zur Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht („Staking“).

„Auf die Praxis umgelegt würde das bedeuten, dass jemand, der aktiv einen Node zur Blockerstellung betreibt, im Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards zu besteuern hat, aber jemand, der nur vorhandene Coins in seiner Wallet für das für Staking nutzt, eine Steuer erst zahlen muss, wenn er seine Rewards in Euro tauscht“, erläutert Enzinger. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es hingegen zu einer Steuerpflicht unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. „Hier stellt sich die Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung zwischen Mining, Staking und Lending gerechtfertigt ist. Da muss man meines Erachtens noch einmal nachfassen“, sagt Enzinger.

Daneben sieht die Steuerberaterin kritisch, dass die Regelung rückwirkend mit 28. Februar 2021 wirksam werden soll: „Ich hätte mich dafür ausgesprochen, dass die neue Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam wird. Um den Vertrauensschutz zu wahren, sollten nur jene Kryptowährungen unter die neue Regelung fallen, die ab dem Inkrafttreten, also ab dem 1. März 2022, neu erworben werden“, sagte Enzinger gegenüber dem brutkasten.

Bitpanda-CLO: Verpflichtender KESt-Abzug kann österreichische Anbieter benachteiligen

Einige positive Punkte bei der geplanten Reform sieht man bei Bitpanda, wie Chief Legal Officer (CLO) Oliver Stauber gegenüber dem brutkasten erläuterte: „Grundsätzlich begrüßen wir alles, was Rechtssicherheit und Vereinfachung schafft – insbesondere beim Steuerthema. Insofern halten wir die Neuregelung für positiv.“ Dass Kryptowährungen als eine aktienähnliche Assetklasse qualifiziert werden sollen, sei in Ordnung und auch dass damit die KESt zur Anwendung komme, sei OK. Dass Krypto-zu-Krypto-Transaktionen keine Steuer auslösen sollen, bezeichnet Stauber sogar als „sehr positiv“. Dies sei eine Empfehlung von Bitpanda gewesen. „Konsequent und richtig“ sei außerdem der Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei der tatsächlichen Umsetzung des geplanten Entwurfs seien aber noch einige Fragen offen – etwa wie Stablecoins behandelt würden.

Kritisch sieht man bei Bitpanda der verpflichtenden KESt-Abzug: Dieser könne das Unternehmen gegenüber internationalen Mitbewerbern auch benachteiligen. „Die österreichischen Kunden können defacto mit zwei Klicks zu einem Mitbewerber wechseln, der nicht in Österreich registriert ist. Dadurch, dass diese Regelung weltweit einzigartig ist, kann das einen deutlichen Standortnachteil für uns bedeuten, auch wenn es noch eine Übergangsfrist bis 2023 gibt“, erläutert der Bitpanda-CLO. Ebenfalls kritisch sieht er den Umgang mit dem Altbestand und die „aus unserer Sicht ungewöhnlich weit zurückwirkende Erfassung von Transaktionen“. Die Notwendigkeit für eine solch lange Rückwirkung erschließe sich für Bitpanda aktuell nicht.

Coinfinity: Steuerabführung mit „hohem manipulativen und finanziellen Aufwand verbunden“

Beide Aspekte – den verpflichtenden KESt-Abzug und den Stichtag in der Vergangenheit – sieht man auch bei Coinfinity kritisch. Grundsätzlich begrüßt das Unternehmen zwar „sämtliche Maßnahmen, auch steuerlich, welche für Endverbraucher und die Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen Rechtssicherheit und Klarheit bringen“, wie Matthias Reder von Österreichs ältestem Krypto-Broker sagt.

Die Pflicht zur KESt-Abfuhr ist aber auch für Coinfinity mit Nachteilen verbunden: „Wir als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen unseren Wechselprozess inklusiv der dann notwendigen Steuerabführung komplett ändern. Dies stellt einen sehr hohen manipulativen und finanziellen Aufwand für uns dar“, erläutert Reder.

Auch den Stichtag betrachtet Reder kritisch: „Womit wir nicht einverstanden sein können, ist die rückwirkende Änderung einer bisherigen steuerlichen Regelung hinsichtlich des Altbestandes von Kryptowerten à la Bitcoin & Co. – denn für alle Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021 wurde somit die Spekulationsfrist einfach gestrichen“. Bei Coinfinity hoffe man noch auf die eine oder andere Änderung des Gesetzgebers bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 6. Dezember.

Coinpanion: KESt-Besteuerung „Zeichen, dass Krypto-Industrie ernst genommen wird“

Weniger stark betroffen von der der Pflicht, die die KESt für Kundinnen und Kunden abzuführen, sieht sich Coinpanion. „In unserem Case ist es weniger ein Problem, weil bei unserer Asset-Management-Lösung der Kunde am liebsten alles für ihn geregelt hat“, sagt Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer gegenüber dem brutkasten. Aus User-Perspektive sei der automatisch Steuerabzug positiv, er mache es einfacher. Trading werde durch die Neuregelung ein bisschen interessanter und es sei leichter nachzuvollziehen, welche Steuern anfallen, sagt der Coinpanion-CEO weiter.

Generell beurteilt er die Reform positiv: „Dass Kryptowährungen künftig unter die Kapitalertragssteuer fallen werden, hat sich abgezeichnet und ist eine logische Entwicklung“. Für HODLer, die ihre Assets über ein Jahr halten, sei die Neuregelung nicht mehr ideal – aber auch dies sei bereits absehbar gewesen.

Valtingojer misst der Neuregelung außerdem eine gewisse Symbolwirkung bei: „Die KESt-Besteuerung ist auch ein Zeichen, dass die Krypto-Industrie ernst genommen wird und nicht mehr nur als reine Spekulation gesehen wird.“ Valtingojer erwartet, dass ähnliche Schritte nach und nach in der gesamten EU erfolgen werden: „Es macht einfach Sinn, dass Krypto-Assets steuerlich an Aktien und andere Finanzinstrumente angeglichen werden“, sagt der Coinpanion-CEO.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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CleanLoop
Österreichs Nationalteam-Goalie Alexander Schlager (r.) und Geschäftspartner Roman Hörantner .

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager war von Anfang an beim Unternehmen als Investor und Co-Founder dabei, wie brutkasten berichtete.

CleanLoop mit Fokus au Deutschland

Nach der Etablierung in Österreich richtet CleanLoop den Blick nun auf Deutschland. Auch wenn der Markt als stark fragmentiert und preissensibel gilt, biete er die idealen Voraussetzungen für ein Modell, das Kostenersparnis und Nachhaltigkeit verbindet, heißt es per Aussendung.

„Mit unserem Ansatz ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und diesen Schritt auch erleichtern“, erklärt Unternehmensgründer Roman Hörantner. Neben den ökologischen Vorteilen biete laut dem Gründer der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand auch wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Reinigungsmittel ungenutzt in Abstellräumen oder Kellern von Betrieben verbleiben, und sie können gleichzeitig zusätzliche Einnahmen erzielen. Käufer:innen profitieren indes davon, dass sie diese Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben können als vergleichbare Neuware, so der Claim.

Wachstumspotenzial

Das Ziel des Re-Use-Geschäftsmodells ist es, die Umwelt zu schonen und dabei Unternehmen zu helfen, Geld zu sparen. Nach dem Markstart in Österreich kann die CleanLoop-App nun auch in Deutschland genutzt werden.

Dort lag der Umsatz laut der Statistik-Plattform Statista im Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelmarkt 2025 bei rund 15,7 Milliarden Euro. Insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche und nachhaltige Produkte zeige der Markt ein großes Wachstumspotenzial. Aber, so der Clean-Loop-Founder, der Reinigungsbedarf hinterlasse einen nicht unwesentlichen ökologischen Fußabdruck. Denn Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und Energie.

Demgegenüber stehe die deutsche Reinigungsbranche durch steigende Kosten und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen unter massivem Druck. Hier möchte CleanLoop mit seinem Re-Use-Modell ansetzen.

Schlager: „Smarter Umgang mit Ressourcen“

„In vielen Betrieben lagern Produkte, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Lieferantenwechsel, Überbestellungen oder geänderte Anforderungen. Diese Ressourcen machen wir nutzbar“, sagt Hörantner. Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche. „Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch oder Lieferantenwechsel meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären. Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch umweltfreundlich, solche Produkte halb voll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Second-Hand-Geräte setzen.

Für Investor und Goalie Schlager ist das CleanLoop-Modell mehr als nur ein Geschäftsansatz: „Im Leistungssport lernst du schnell: Erfolg entsteht nicht nur durch mehr Einsatz, sondern durch den smarteren Umgang mit Ressourcen“, sagt er. „Und genau dieses Prinzip überträgt CleanLoop auf eine ganze Branche. Das ist ein klares 1:0 für die Umwelt.“

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