09.11.2021

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

Das Finanzministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf für die geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Der brutkasten hat Stellungnahmen aus der Branche eingeholt. Blockpit-CEO Florian Wimmer, Steuerberaterin Natalie Enzinger, Bitpanda-CLO Oliver Stauber, Matthias Reder von Coinfinity und Alexander Valtingojer von Coinpanion gaben uns ihre Einschätzungen bekannt.
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Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock

Überwiegend positiv, aber Nachbesserungsbedarf an der einen oder anderen Stelle – und auch einzelne kritische Punkte. So könnte man die Reaktionen aus der Kryptobranche auf den vom Finanzministerium veröffentlichten Entwurf zu den geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen zusammenfassen. Wie berichtet, sollen Kursgewinne aus Kryptoassets künftig mit 27,5 Kapitalertragssteuer (KESt) versteuert werden – unabhängig von ihrer Haltedauer.

„Unsere Einschätzung ist, dass es ein durchaus fairer Abtausch zur bestehenden Regulatorik ist und es Österreich auf einem globalen Level für die Zukunft extrem gut positioniert, weil wir Rechtssicherheit bekommen und dann eines der wenigen Länder sind, die ganz klare steuerliche Richtlinien haben“, sagt etwa Florian Wimmer, der CEO des auf die Versteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Linzer Startups Blockpit, gegenüber dem brutkasten.

Vor allem zwei Aspekte hält er für attraktiv: „Die wirklich großen Benefits sind, dass einerseits der Steuersatz für jeden, der sonst irgendein Einkommen hat, sinkt und andererseits dass der Tausch von Krypto zu Krypto nicht mehr steuerpflichtig ist“. Ein steuerpflichtiges Ereignis werde erst dann ausgelöst, wenn man in Euro zurücktausche. Als aktiver Trader könne man so seine Gewinne über Jahre mitnehmen und müsse erst zahlen, wenn man auscashe. Für Leute, die langfristig investieren, sei aber bitter, dass die Jahresfrist, nach der Kursgewinne bisher steuerfrei waren, fallen wird, sagt der Blockpit-Mitgründer.

Blockpit-CEO sieht auch noch einige offene Punkte

Wimmer sieht aber auch noch offene Fragen – etwa bei der genauen Definition eines Krypto-Assets oder wie mit Sonderfällen wie Hard Forks umgegangen werde. Kritisch beurteilt der Blockpit-CEO außerdem das Thema der Kapitalertragssteuerabfuhr. Diese soll inländische Finanzdienstleister verpflichten, die KEst für ihre Kundinnen und Kunden direkt ans Finanzamt abzuführen: „Das funktioniert gut, wenn die Leute beispielsweise nur auf Bitpanda traden und sonst nirgends, denn dann kennt Bitpanda die Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse. Wenn ich mich aber im DeFi-Space bewege oder auf anderen Börsen gekauft hab und meine Coins dann an Bitpanda sende, fehlen ihnen diese Informationen“, erläutert der Blockpit-CEO.

Diese müsste der Nutzer dann darlegen – „was natürlich ein massiver Organisationsaufwand ist“, wie Wimmer sagt. Auch für den Finanzdienstleister sei es ein hoher administrativer Aufwand. „Wenn Österreich das einzige Land ist, das dies vorschreibt, stellt sich die Frage, ob nicht inländische Dienstleister in dem Bereich überlegen auszuwandern, um dem administrativen Overhead zu entgehen“.

Enzinger: „Extremer Vorteil für österreichischen Standort“

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger begrüßt grundsätzlich, „dass der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fast überall zur Anwendung kommt“. Positiv beurteilt sie außerdem auch sie, dass Krypto-zu-Krypto-Trades keiner Besteuerung mehr unterliegen: „Das ist ein extremer Vorteil für den österreichischen Standort und da sind wir etwa verglichen mit Deutschland deutlich besser gestellt“. Österreich sei nun eines der wenigen Länder mit einer klaren Regelung.

Allerdings sieht Enzinger auch Kritikpunkte: Mit der Pflicht zum Abzug der KESt komme sehr viel Verwaltungsaufwand auf Unternehmen wie etwa Bitpanda oder Coinfinity zu. „Das betrifft nur österreichische Plattformen und hätte für diese im Vergleich zu anderen Ländern einen massiven Wettbewerbsnachteil“. Hier wäre es besser, die Entwicklungen auf europäischer Ebene – etwa bei der geplaten Richtline DAC8 – noch abzuwarten und einen KESt-Abzug erst dann einführen, meint Enzinger.

Nachschärfung zu Staking und Lending nötig

In anderen Bereichen sollte nach Ansicht der Steuerberaterin noch nachgeschärft werden. So werde im jetzigen Entwurf etwa unterschieden, ob der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden („Mining/Blockerstellung“, unabhängig vom jeweiligen Konsensalgorithmus), stattfindet oder ob die Leistung zur Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht („Staking“).

„Auf die Praxis umgelegt würde das bedeuten, dass jemand, der aktiv einen Node zur Blockerstellung betreibt, im Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards zu besteuern hat, aber jemand, der nur vorhandene Coins in seiner Wallet für das für Staking nutzt, eine Steuer erst zahlen muss, wenn er seine Rewards in Euro tauscht“, erläutert Enzinger. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es hingegen zu einer Steuerpflicht unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. „Hier stellt sich die Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung zwischen Mining, Staking und Lending gerechtfertigt ist. Da muss man meines Erachtens noch einmal nachfassen“, sagt Enzinger.

Daneben sieht die Steuerberaterin kritisch, dass die Regelung rückwirkend mit 28. Februar 2021 wirksam werden soll: „Ich hätte mich dafür ausgesprochen, dass die neue Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam wird. Um den Vertrauensschutz zu wahren, sollten nur jene Kryptowährungen unter die neue Regelung fallen, die ab dem Inkrafttreten, also ab dem 1. März 2022, neu erworben werden“, sagte Enzinger gegenüber dem brutkasten.

Bitpanda-CLO: Verpflichtender KESt-Abzug kann österreichische Anbieter benachteiligen

Einige positive Punkte bei der geplanten Reform sieht man bei Bitpanda, wie Chief Legal Officer (CLO) Oliver Stauber gegenüber dem brutkasten erläuterte: „Grundsätzlich begrüßen wir alles, was Rechtssicherheit und Vereinfachung schafft – insbesondere beim Steuerthema. Insofern halten wir die Neuregelung für positiv.“ Dass Kryptowährungen als eine aktienähnliche Assetklasse qualifiziert werden sollen, sei in Ordnung und auch dass damit die KESt zur Anwendung komme, sei OK. Dass Krypto-zu-Krypto-Transaktionen keine Steuer auslösen sollen, bezeichnet Stauber sogar als „sehr positiv“. Dies sei eine Empfehlung von Bitpanda gewesen. „Konsequent und richtig“ sei außerdem der Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei der tatsächlichen Umsetzung des geplanten Entwurfs seien aber noch einige Fragen offen – etwa wie Stablecoins behandelt würden.

Kritisch sieht man bei Bitpanda der verpflichtenden KESt-Abzug: Dieser könne das Unternehmen gegenüber internationalen Mitbewerbern auch benachteiligen. „Die österreichischen Kunden können defacto mit zwei Klicks zu einem Mitbewerber wechseln, der nicht in Österreich registriert ist. Dadurch, dass diese Regelung weltweit einzigartig ist, kann das einen deutlichen Standortnachteil für uns bedeuten, auch wenn es noch eine Übergangsfrist bis 2023 gibt“, erläutert der Bitpanda-CLO. Ebenfalls kritisch sieht er den Umgang mit dem Altbestand und die „aus unserer Sicht ungewöhnlich weit zurückwirkende Erfassung von Transaktionen“. Die Notwendigkeit für eine solch lange Rückwirkung erschließe sich für Bitpanda aktuell nicht.

Coinfinity: Steuerabführung mit „hohem manipulativen und finanziellen Aufwand verbunden“

Beide Aspekte – den verpflichtenden KESt-Abzug und den Stichtag in der Vergangenheit – sieht man auch bei Coinfinity kritisch. Grundsätzlich begrüßt das Unternehmen zwar „sämtliche Maßnahmen, auch steuerlich, welche für Endverbraucher und die Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen Rechtssicherheit und Klarheit bringen“, wie Matthias Reder von Österreichs ältestem Krypto-Broker sagt.

Die Pflicht zur KESt-Abfuhr ist aber auch für Coinfinity mit Nachteilen verbunden: „Wir als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen unseren Wechselprozess inklusiv der dann notwendigen Steuerabführung komplett ändern. Dies stellt einen sehr hohen manipulativen und finanziellen Aufwand für uns dar“, erläutert Reder.

Auch den Stichtag betrachtet Reder kritisch: „Womit wir nicht einverstanden sein können, ist die rückwirkende Änderung einer bisherigen steuerlichen Regelung hinsichtlich des Altbestandes von Kryptowerten à la Bitcoin & Co. – denn für alle Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021 wurde somit die Spekulationsfrist einfach gestrichen“. Bei Coinfinity hoffe man noch auf die eine oder andere Änderung des Gesetzgebers bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 6. Dezember.

Coinpanion: KESt-Besteuerung „Zeichen, dass Krypto-Industrie ernst genommen wird“

Weniger stark betroffen von der der Pflicht, die die KESt für Kundinnen und Kunden abzuführen, sieht sich Coinpanion. „In unserem Case ist es weniger ein Problem, weil bei unserer Asset-Management-Lösung der Kunde am liebsten alles für ihn geregelt hat“, sagt Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer gegenüber dem brutkasten. Aus User-Perspektive sei der automatisch Steuerabzug positiv, er mache es einfacher. Trading werde durch die Neuregelung ein bisschen interessanter und es sei leichter nachzuvollziehen, welche Steuern anfallen, sagt der Coinpanion-CEO weiter.

Generell beurteilt er die Reform positiv: „Dass Kryptowährungen künftig unter die Kapitalertragssteuer fallen werden, hat sich abgezeichnet und ist eine logische Entwicklung“. Für HODLer, die ihre Assets über ein Jahr halten, sei die Neuregelung nicht mehr ideal – aber auch dies sei bereits absehbar gewesen.

Valtingojer misst der Neuregelung außerdem eine gewisse Symbolwirkung bei: „Die KESt-Besteuerung ist auch ein Zeichen, dass die Krypto-Industrie ernst genommen wird und nicht mehr nur als reine Spekulation gesehen wird.“ Valtingojer erwartet, dass ähnliche Schritte nach und nach in der gesamten EU erfolgen werden: „Es macht einfach Sinn, dass Krypto-Assets steuerlich an Aktien und andere Finanzinstrumente angeglichen werden“, sagt der Coinpanion-CEO.

Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Startup-Coach Florian Kandler rät Gründer:innen, schon vor dem fertigen Produkt zu verkaufen | Foto: Bianca Perfahl

Florian Kandlers Startup Report erscheint heuer in elfter Ausgabe und wurde im Mai gemeinsam mit KPMG präsentiert. Er ist bewusst kein Datenwerk und kein politisches Papier: Die Zahlen bekomme man ohnehin auf Knopfdruck, so Kandler. Stattdessen befragt er jene Gründer:innen, die bereits Funding eingesammelt haben, nach ihren konkretesten Learnings. Kandler hat seit seiner Rückkehr aus dem Silicon Valley über 3.000 Gründer:innen begleitet, die zusammen mehr als eine Milliarde Euro aufgenommen haben, und ist bereits im achten Jahr offizieller Startup-Coach bei „2 Minuten 2 Millionen“.

Aus den Antworten lässt sich heuer eines klar herauslesen: Der Druck Richtung Traction steigt. Kapital konzentriert sich auf wenige Segmente, die Abstände zwischen den Runden werden länger, und Investor:innen wollen Proof from the Market sehen, nicht bloß eine gute Geschichte. Lukas Lauder von Repark bringt es im Report auf den Punkt: „Investors don’t invest in your product, they invest in momentum.“

Daraus ergibt sich ein Dilemma, das gerade First-Time-Founder kennen: Wie baut man Traction auf, wenn das Kapital dafür noch fehlt? Kandlers Antwort ist ein Mindset-Shift, den er „Sales before the product“ nennt.

Du machst den Report seit elf Jahren. Welcher Trend sticht heuer am stärksten heraus?

Die starke Verschiebung hin zu Traction. Die Leute wollen immer mehr Momentum und Proof from the Market sehen, nicht nur den Beweis, dass jemand eine gute Geschichte erzählen kann oder dass theoretisch Potenzial da ist. Stefan Steiner von Don’t Call it Deo sagt es so: nicht nur auf die Idee fokussieren, sondern auf Market Traction. Storytelling ist für Pitch Competitions oder Community Pitches nett, aber wenn du mit Investor:innen sprichst, musst du in einen anderen Gang schalten. Da zählt Groove.

Zieht sich das durch alle Phasen?

Durch alle Fundingphasen, von den ganz Kleinen bis zu den Großen. Nur bedeutet Traction in jeder Phase etwas anderes, und es verschiebt sich, was dort durchschnittlich und was überdurchschnittlich ist. Was sich nicht verschiebt: Es muss heute einfach mehr an Traction da sein als noch vor einigen Jahren. Eine Idee und eine tolle Vision allein, und dann kommt das Geld, das funktioniert nicht mehr.

Das klingt nach einem Dilemma: Ohne Kapital ist Traction schwer aufzubauen.

Das ist einer der großen Denkfehler, die ich bei jungen Gründer:innen immer wieder sehe. Viele kommen mit: „Ich hatte vor Jahren die Idee, habe daran gebastelt, das Potenzial ist riesig, und jetzt suche ich einen strategischen Investor, der mich bei Marketing und Vertrieb unterstützt.“ Bastler mit Idee, null Market Validation. Oder: „Ich kann ja nichts verkaufen, ich habe das Produkt noch nicht.“ Das ist grundfalsch. In der Sekunde, in der du die Idee hast, überlegst du: Wer ist die ideale Zielgruppe? Du baust deine Hypothese darum, gehst raus und sprichst mit diesen Leuten, auch wenn dein Produkt erst in drei Jahren fertig ist. Die Traction, die du aufbaust, ist das Interesse, das du dort erzeugst.

Hast du ein Beispiel?

Ich betreue gerade einen Gründer, der schon jetzt Pre-Orders schreibt und pro Kunde 10.000 Euro kassiert, damit sich diese das Recht sichern, die ersten Pilotkunden werden zu dürfen. Das Produkt ist noch lange nicht fertig, er hat aber ganz klar einen Nutzen bei den Kunden identifiziert und mit smartem Verkauf FOMO erzeugt. So konnte er schon Aufträge erhalten, bevor das Produkt fertig ist. Das ist Traction.

Und im Consumer-Bereich?

Da sage ich den Leuten bei „2 Minuten 2 Millionen“: Der Pitch ist so gut, wie er sein kann. Aber bis du in sechs Wochen im Studio bist, mach eine einzige Sache. Geh raus in alle Mom-and-Pop-Shops, die dein Produkt brauchen können, verkauf es ihnen, gib es ihnen auf Kommission, erzeug Traction. Wenn das Produkt noch nicht fertig ist, hol dir zumindest ein Stück Papier, etwa eine unterzeichnete Absichtserklärung, das zeigt: Die Leute wollen das. Erst letzte Woche hat ein Gründer aus Tirol, der sich gerade auf seinen großen Auftritt im Studio vorbereitet, genau das umgesetzt. Fünf Tage später schickte er mir eine aufgeregte WhatsApp-Nachricht, dass er über sein altes berufliches Netzwerk bereits zwei Vorbestellungen gewinnen konnte.

Was braucht es, damit das gelingt?

Zwei Dinge. Erstens ein Produkt, das wirklich mit dem Markt resoniert. Wenn du das nicht hast, hast du ohnehin kein Anrecht auf Kapital. Und zweitens die Fähigkeit und die Bereitschaft, rauszugehen. Die fehlt vielen, teils weil sie es nicht können, teils weil sie es nicht wollen. Aber das lässt sich mit Kompetenzaufbau ganz gut heilen: Sobald du merkst, das funktioniert und die Leute finden es geil, kriegst du auch Mut. Ich sehe das regelmäßig in meinen Beratungen, wie meine Gründer dann plötzlich Eigendynamik entwickeln. „Sales before the product“ ist einer der größten Mindset-Shifts, die junge Gründer:innen verstehen müssen. Wenn man die Methoden einmal kennt, kann das wirklich jeder umsetzen.

Und wenn diese Bereitschaft im Team fehlt?

Dann wird es schwierig. Wenn alle Angst vor dem Kunden haben, fehlt genau die Person, die keine Angst hat, und die braucht es. Die anderen verkriechen sich hinterm Computer, denken sich digitale Ad-Kampagnen aus oder gehen zum Investor und sagen: „Ich brauche 300.000 Euro, davon 150.000 fürs Marketing.“ Das gibt dir niemand, solange du nicht im Kleinen getestet hast, ob die Leute es überhaupt brauchen. In 99 Prozent der Fälle gibt es Growth Hacks, mit denen du ohne Cash-Budget Staub aufwirbeln und sehen kannst, ob es funktioniert oder nicht.

Konkret: Wie geht man mit einem unfertigen Produkt im B2C auf Kund:innen zu?

Ein möglicher Weg im Consumer-Bereich ist, die Leute auf Social Media abzufangen. Ich betreue gerade eine Gründerin, die eine sehr intelligente Functional-Cosmetics-Brand aufbaut. Jeder Investor hofft, dass jemand im Team versteht, daraus auf Social Media Buzz zu bauen. Wenn dein Produkt neuartige Eigenschaften hat, musst du es so vermarkten, dass die Leute heiß werden und du vielleicht einen Pre-Sale machst, wie beim Fashion Drop: Die Kollektion kommt erst im September, aber die Leute zahlen heute schon. Irgendjemand muss diese Message rüberbringen, ob als Person und Fürsprecherin, wie coole Food-Gründerinnen, die vor der Kamera ihr Produkt zeigen, oder abstrakter über Content und meinetwegen KI-generierte Avatare. Und das ist nur einer von mehreren möglichen Wegen, die man je nach Unternehmen und Situation einschlagen kann.

Und im B2B?

Da musst du ran an den Speck, und Networking ist entscheidend. Ich gebe in Workshops eine Übung: Nimm dein Telefon, schau, wer da drin ist und wer von denen wen kennen könnte. Ruf deine zehn besten Freunde an, die dich mögen, dir Gutes wollen und die wissen, dass du kein Depp bist, und sag: „Ich suche jemanden in dem und dem Bereich, kennst du wen?“ Du wärst überrascht, wie schnell die ersten Termine stehen. Funktioniert auch auf Konferenzen und Events, wo diese Menschen herumlaufen. Aber weg von diesen drögen Kundeninterviews à la „Würdest du das kaufen?“. Das ist fast wertlos, für die Unternehmer:innen wie für Investor:innen. Wer es ernst meint, liest „The Mom Test“, denkt den Inhalt dieses Buchs konsequent wie ein Verkäufer weiter und baut aus dem Gespräch direkt einen Sales-Funnel. Im besten Fall ist das eine Pre-Order mit Cash, im nächstbesten eine Pre-Order ohne Cash, dann ein Letter of Intent.


Info: Fundraising Winter Camp™ 2026

Jeden Winter bereitet Florian Kandler eine kleine Gruppe von zehn Startups in drei Wochen online auf ihre Investor:innen-Suche vor. Das Camp 2026 startet am 14. Jänner.. Die Sommer-Version des Camps läuft seit 10 Jahren immer im Juli. Die Plätze sind jedes mal ausgebucht. Wer beim nächsten Durchgang dabei sein will, kann sich über Florian Kandlers Newsletter auf www.GetFunding.how/camp voranmelden und wird zum nächsten Camp eingeladen.

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