09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit „anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften“, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: „Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen“

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. „Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen“.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine „spannende und auch gute Entwicklung“, sagte Blümel weiter. „Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere“, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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Seit über 30 Jahren zeichnet EY in 60 Ländern ausgewählte Entrepreneur:innen für besondere Leistungen aus. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Mitarbeitendenführung und gesellschaftliche Verantwortung.

Entrepreneur Of The Year in vier Kategorien

„Beim diesjährigen EY Entrepreneur Of The Year 2026 wollen wir unter dem Motto ‚Shapers of the Future‘ jene Unternehmer:innen in Österreich auszeichnen, die mit Weitblick und Entschlossenheit Veränderungen anstoßen, die langfristigen Erfolg ermöglichen und gleichzeitig positive Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen“, sagt Erich Lehner, Partner bei EY und Verantwortlicher für den Award in Österreich.

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in vier Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Handel & Konsumgüter“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“. Darüber hinaus wurde Johannes Ferner, Gründer von fiskaly und Sieger des EY Scale-up Award 2026, in der Kategorie „Start-ups“ ausgezeichnet.

Fiskaly entwickelt cloudbasierte Lösungen für die steuerliche Compliance von Transaktionen in Europa: Fiskalisierung, E-Invoicing, Archivierung und digitale Belege. Das 2019 in Wien gegründete FinTech unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Johannes Ferner verfolgt seit der Gründung die Vision, „Fiskalisierung und steuerliche Compliance in Europa einfacher, effizienter und zukunftssicher“ zu gestalten.

Bogianzidis gewinnt Social Entrepreneur

Mit öKlo-Gründer Niko Bogianzidis wurde eine weitere Persönlichkeit aus der Startup-Szene ausgezeichnet. Der Founder erhielt die Auszeichnung als „Social Entrepreneur“ des Jahres. Sein Startup entwickelt nachhaltige Sanitärlösungen und verfolgt das Ziel, Kreislaufwirtschaft im Sanitärbereich voranzutreiben.

Volker Fuchs von Test-Fuchs indes wurde in der Kategorie „Innovation & Hightech“ prämiert. Das Familienunternehmen hat sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg von einem regionalen Betrieb zu einem global agierenden Technologieunternehmen entwickelt und baut hochspezialisierte Testsysteme und technische Lösungen für internationale Industriekunden, insbesondere in der Luftfahrtbranche. Dabei werden Mechanik, Elektronik und Software unter einem Dach entwickelt und gefertigt. Fuchs wurde zudem ausgewählt, Österreich beim EY World Entrepreneur Of The Year Award im Juni 2027 zu vertreten.

Industrieanlagenbauer und Bäckerhandwerk

Die Kategorie „Dienstleistungen“ ging an Roman Zauner und Andreas Beck von der Zaunergroup, einem oberösterreichischen Industrieanlagen- und Rohrleitungsbauer, der auf die großen Industrien der Zukunft setzt. Zu den Meilensteinen zählen der Einstieg ins Data-Center-Geschäft, die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und internationale Großprojekte, darunter Vorhaben für Google in Norwegen und Österreich.

In der Kategorie „Handel & Konsumgüter“ überzeugte Martin Auer, der mit seinem gleichnamigen Unternehmen traditionelles Bäckerhandwerk mit Gastronomie, Markenerlebnis und hohem Qualitätsanspruch verbindet. Wachstumsimpulse setzt er mit der Expansion nach New York und dem Ausbau des Gastronomie- und Kaffeegeschäfts.

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