09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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(c) HMW

Die EICMA (Esposizione Internazionale Ciclo Motociclo e Accessori) gilt als die bedeutendsten Messe für die Motorrad- und Fahrradbranche. Sie findet jährlich Anfang November in Mailand statt und gilt als Schaufenster für die neuesten Innovationen, Trends und Technologien im Bereich der motorisierten Zweiräder. Auf über 280.000 Quadratmetern präsentieren führende Hersteller jährlich ihre neuesten Modelle. Neben großen Namen wie Honda, Yamaha und Co. wird in diesem Jahr mit HMW-Mobility auch ein österreichisches Startup vor Ort in Mailand ausstellen.

HMW-Mobility

Hinter HMW-Mobility steht die 2023 gegründete Acceleration Hub GmbH rund um Elias Juraszovich. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt die 1948 gegründete Halleiner Motorenwerk (HMW) als Traditionsmarke neu zu beleben. Die Werke mussten 1962 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen werden (brutkasten berichtete über den Relaunch der Marke).

“Mit HMW verfügen wir über die Markenrechte einer anerkannten historischen Marke und die Produkte werden unter dem Einfluss aktueller Markttrends entwickelt und auf zukünftige Mobilitätsbedürfnisse zugeschnitten”, so CEO Elias Juraszovich über die Vision des Startups.

Aktuell bietet das Startup zwei elektrische Fahrzeuge an: ConnE ist ein elektrische Scooter, der sich für die Mobilität im urbanen Raum eignet. Er verfügt über eine Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h und wir von einem 8,6 kW-Motor angetrieben. Zudem hat das Startup ein geländegängiges Elektromotorrad namens FoxE im Programm, das für Offroad-Touren konzipiert ist.

Classic-Reihe wird in Mailand vorgestellt

Neben seiner Reihe an Elektrofahrzeugen hat das Startup auch eine Classics-Reihe in der Pipeline, die nun auf der EICMA Anfang November der Öffentlichkeit präsentiert wird. Konkret wird HMW drei Motorräder vorstellen.

Wie auf der Website des Unternehmens anhand von Vorschaubilder ersichtlich ist, dürfte es um drei 125ccm-Motorräder handeln, die mit einem klassischen Verbrenner-Motor betrieben sind. Zu den näheren technischen Daten liegen allerdings noch keine Details vor.

Zudem arbeitet HMW noch an einer dritten Modellreihe namens HMW Innovations, die rein elektrisch betrieben wird. Diese Modelle werden allerdings noch nicht in Mailand zu sehen sein, sondern sollen zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert werden.


Tipp der Redaktion:

Die EICMA 2024 findet vom 5. bis 10. November in Mailand statt. HMW ist in Halle 10, Stand H94 zu sehen.

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