09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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Christian Kern, Marie Ringler, Othmar Karas, Antonella Mei-Pochtler, Peter Oberlechner (v.l.n.r.) (c) Max Slovencik

Der ehemalige Erste Vizepräsident des Europäischen Parlaments, ÖVP-Politiker Othmar Karas, wurde am Montag zum neuen Präsidenten des European Forum Alpbach (EFA) gewählt. Damit folgt er auf Andreas Treichl, der nach vier Jahren im Amt zurücktritt. Treichl, der zuvor CEO der Erste Group war, möchte sich künftig auf die Weiterentwicklung der Erste Stiftung konzentrieren.

Nach seinem Rücktritt empfahl er Othmar Karas als seinen Nachfolger – brutkasten berichtete. Nun zeigt sich Treichl erfreut: „Mit Othmar Karas steht einer der am meisten überzeugten Europäer überhaupt an der Spitze des EFA“.

Auch der neue EFA-Präsident Karas drückt seine Freude über das neue Amt aus: „Es ist mir eine Ehre, gemeinsam mit einem sehr starken Team Verantwortung für das EFA zu übernehmen. Wir können auf einem guten Fundament aufbauen, möchten aber auch neue Impulse setzen. Der Anspruch, sich tiefgehend mit den komplexen Fragen unserer Zeit zu befassen, sind für mich Motivation, das EFA gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln“.

Erfahrene Persönlichkeiten in der EFA-Führungsebene

Das sind nicht die einzigen Neuigkeiten aus dem European Forum Alpbach. Zukünftig wird das EFA auf eine erweiterte Führungsebene setzen. Der ehemalige österreichische Bundeskanzler und derzeitige CEO des Bahndienstleisters ELL, Christian Kern (SPÖ), wird seine Expertise einbringen. Zudem werden auch Sabine Herlitschka, CEO von Infineon Austria, und Peter Oberlechner, Partner bei Wolf Theiss, Teil des Teams sein. Antonella Mei-Pochtler und Marie Ringler bleiben dem EFA weiterhin erhalten.

Der Vorstand der EFA-Stiftung setzt sich künftig aus Caroline Hornstein-Tomić, Winfried Kneip und Klaus Welle zusammen. Der Strategic Advisory Council wird von Armin Laschet, dem ehemaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, geleitet.

Alpbach als “Treffpunkt für die besten Köpfe”

Das European Forum Alpbach setzt sich zum Ziel, Alpbach weiterhin „als einen Ort des Generationenaustausches und als Treffpunkt für die besten Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft sowie Kunst und Kultur zu positionieren“. Die bereits bestehenden vier EFA-Schwerpunkte – Klima, Wirtschaft, Demokratie und Sicherheit – werden auch künftig im Mittelpunkt stehen.

Der ehemalige EFA-Präsident Treichl verfolgte mit „EFA365“ das Ziel, das European Forum Alpbach zu einer Institution zu entwickeln, die sich für die Zukunft Europas einsetzt und konkrete Ergebnisse erzielt. Karas wird dieses Ziel nun als Nachfolger Treichls weiterverfolgen.

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