09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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FIveSquare Vorhersage von Epilepsie Raiffeisen Oberösterreich Johannes Kepler Klinikum Linz
v.l.n.r.: FiveSquare-CTO Patrick Haidinger, RLB OÖ-Aufsichtsratspräsident Volkmar Angermeier, RLB OÖ-Vorstandsdirektorin und CGO Sigrid Burkowski, FiveSquare-CEO Hans-Peter Pichler (c) RLB OÖ

Das Linzer Startup FiveSquare arbeitet gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Universitätsklinik für Neurologie am Kepler Universitätsklinikum an einem Verfahren, mit dem epileptische Anfälle vorhergesagt werden sollen. Finanziert wird das Projekt “Epilepsia” nun auch vom Sozialfonds der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und den oberösterreichischen Raiffeisenbanken.

FiveSquare kooperiert mit Uni-Klinikum

Das Startup FiveSquare um die beiden Gründer Hans-Peter Pichler und Patrick Haidinger hat sich auf KI-Anwendungen spezialisiert und zum Beispiel den KI-Chatbot “Karli” für Unternehmen entwickelt. Im Gegensatz zu anderen Anbietern läuft “Karli” nur auf österreichischer, vom Startup gehosteter Serverinfrastruktur.

Gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Universitätsklinik für Neurologie am Kepler Universitätsklinikum Linz forscht das Startup nun an einem Verfahren, mit dem epileptische Anfälle vorhergesagt werden sollen. Ziel des Projekts “Epilepsia” ist die Entwicklung einer mobilen Applikation und eines Wearables (z.B. eine Uhr) für die Vorhersage und Erkennung solcher Anfälle. Allein in Österreich sind rund 65.000 Menschen von Epilepsie betroffen.

Mit KI zu Vorwarnsystem

Derzeit läuft dafür an der Universitätsklinik eine klinische Studie, “bei der ein aus verschiedenen Sensoren bestehendes Netzwerk getestet und zur Datenerfassung verwendet wird”, wie FiveSquare erklärt. Mithilfe dieser Daten und Künstlicher Intelligenz sollen bestimmte Muster identifiziert werden, die einen bevorstehenden epileptischen Anfall ankündigen. So könnte ein Vorwarnsystem für Epilepsie geschaffen werden.

Mit der Finanzierung der Raiffeisenlandesbank OÖ wird weitere Hardware für die klinische Studie angeschafft: „Mit einer zusätzlichen Ausstattung an Sensoren können in der Studie noch mehr Einflussfaktoren von Patienten erfasst werden, was wiederum zu mehr Daten und einer Erhöhung der Datenqualität führt. Mit zusätzlicher neuer, leistungsstarker Processing-Hardware können noch aufwendigere Machine-Learning-Modelle für die Epilepsie-Vorhersage trainiert werden“, erklärt Hans-Peter Pichler, CEO von FiveSquare.

Markteinführung 2025 geplant

Für Sigrid Burkowski, Vorstandsdirektorin der Raiffeisenlandesbank OÖ, ist “Epilepsia” ein wichtiges Projekt: “Wir sind stolz darauf, Teil eines solch zukunftsweisenden Projektes zu sein, das neue Wege in der Behandlung von Epilepsie eröffnet. Mit unserer Unterstützung wollen wir helfen, epilepsiekranken Menschen ein Stück Lebensqualität zurückzubringen.”

Derzeit strebt FiveSquare die Markteinführung von “Epilepsia” mit Ende 2025 an. Weitere Fördergeber sind das Land Oberösterreich und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG mit der Förderinitiative “Digital Health – The Digital Patient Journey”.

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