09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit „anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften“, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: „Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen“

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. „Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen“.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine „spannende und auch gute Entwicklung“, sagte Blümel weiter. „Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere“, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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woom, Boos
(c)woom/Ivan Bandic - (v.l.) Björn Boos, woom CFO, Bernd Hake, woom CEO, Johannes Kisslinger, woom COO.

Das Wiener Unternehmen woom erweitert seine oberste Führungsebene und beruft Björn Boos zum Chief Financial Officer (CFO). Boos übernimmt die Gesamtverantwortung für die Finanzstrategie des internationalen Kinder- und Jugendfahrradherstellers und berichtet direkt an CEO Bernd Hake. Gemeinsam mit COO Johannes Kisslinger und Hake soll er die weitere internationale Expansion sowie die strategische Weiterentwicklung von woom vorantreiben. Mit der Erweiterung des C-Levels möchte woom gezielt die organisatorischen Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase schaffen.

woom: Weichen für die nächste Phase stellen

Boos verfügt über langjährige internationale Erfahrung in den Bereichen Finanzmanagement, Controlling und Unternehmensentwicklung. Seine Karriere begann in der Wirtschaftsprüfung bei Arthur Andersen und EY. Anschließend war er Senior Vice President Finance beim MDAX-notierten Unternehmen Ströer und verantwortete dort zentrale Finanz- und Steuerungsbereiche des führenden deutschen Medienhauses.

„Mit der Erweiterung unseres C-Levels stellen wir die Weichen für die nächste Wachstumsphase von woom. Björn bringt dafür internationale Finanzexpertise und umfassende Skalierungserfahrung mit, die entscheidend für den weiteren Ausbau unserer globalen Präsenz sind“, sagt woom-CEO Bernd Hake.

Boos zu seiner neuen Aufgabe

Zuletzt war der 55-Jährige Boos als CFO der The Customization Group, einem internationalen Anbieter von Print-on-Demand-Lösungen, tätig und leitete die globale Finanzorganisation im Rahmen der internationalen Skalierung und Professionalisierung des Unternehmens.

„Was mich sofort an woom angesprochen hat, ist die Kombination aus starkem Purpose, internationalem Anspruch und einem Produkt, das weltweit für Kinder und Familien tatsächlich einen Unterschied macht“, kommentiert Boos auf LinkedIn seine neue Rolle. „Schon in den allerersten Gesprächen hat mich die Leidenschaft hinter der Marke beeindruckt – die Energie, das Engagement und die Authentizität der Menschen, die sie jeden Tag aufbauen. Der Stolz auf das Produkt, die Stärke der Marke und die Klarheit des dahinterstehenden Ziels ergeben etwas wirklich Besonderes.“

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