09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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Das Flinn-Gründer-Team Hasib Samad, Markus Müller und Bastian Krapinger-Rüther | (c) Flinn
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Nicht ganz zwei Jahre ist es her, dass das damals frisch gegründete Wiener Startup Flinn den Abschluss seiner 1,8 Millionen Euro Pre-Seed-Kapitalrunde bekanntgab, wie brutkasten berichtete. Eine zwei Millionen Euro FFG-Förderung 2023 eingerechnet, stockte das Unternehmen nun auf ein Finanzierungsvolumen von insgesamt fast zehn Millionen Euro auf. Denn wie es heute via LinkedIn mitteilte, schloss es nun seine Seed-Finanzierungsrunde über sechs Millionen Euro ab.

Mehr als 30 Angels neben Lead Cherry Ventures, Speedinvest und SquareOne

Den Lead in der Runde übernahm Neuinvestor Cherry Ventures aus Berlin. Die Bestandsinvestoren Speedinvest aus Wien und SquareOne aus Berlin waren ebenfalls dabei. Dazu zählt Flinn in seinem LinkedIn-Posting mehr als 30 Business Angels auf, die sich an der Runde beteiligten, darunter etwa Matthias Weber, Ex-Präsident von Leica Biosystems, oder Michael Reitermann, Ex-CEO von Siemens Diagnostics.

“Hochwertige Produkte mit zehnfacher Effizienz entwickeln und betreiben”

“Dieses Investment wird uns in unserer Mission beschleunigen, die Hersteller von Gesundheitsprodukten in die Lage zu versetzen, hochwertige Produkte mit zehnfacher Effizienz zu entwickeln und zu betreiben”, heißt es vom Startup. Und Speedinvest-Partnerin Andrea Zitna kommentiert: “Flinn entwickelt sich schnell zum GoTo-Co-Piloten für führende Medizintechnikhersteller, wenn es um Regulierung und Compliance geht.”

Flinn: Von drei Ex-N26-Mitarbeitern gegründet

Das von den drei ehemaligen N26-Mitarbeitern Bastian Krapinger-Rüther, Markus Müller und Hasib Samad gegründete Startup will mit seiner KI-gestützten Lösung das Qualitätsmanagement für regulatorische Angelegenheiten vereinfachen. “Von der Automatisierung der Überwachung nach der Markteinführung bis hin zur Rationalisierung von Compliance-Prozessen entwickeln wir Tools, die das Qualitätsmanagement in Europa und darüber hinaus verändern”, heißt es von Flinn. Zuletzt holte das Startup auch den ehemaligen Tremitas-Gründer Tibor Zechmeister, der auch unter den Business Angels ist, ins Führungsteam, wie brutkasten berichtete.

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