25.11.2021

Krypto-FinTech-Sandbox: EU ermöglicht Ausnahmen von strengen Regeln

EU-Parlament und EU-Rat haben ein Sandbox-Modell für Transaktionen in Krypto-Assets beschlossen. An der eigentlichen Regulierung wird noch gearbeitet.
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Krypto, Bitcoin, Blockchain
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EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf ein Sandbox-Modell für Finanzprojekte auf Basis der Blockchain-Technologie geeinigt. Hintergrund sind die Bestrebungen der EU, die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen an digitale Technologien anzupassen. Das nun beschlossene „DLT Pilot Regime“ ermöglicht vorübergehende Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften für FinTech-Projekte, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT, die bekannteste ist die Blockchain) setzen. Innerhalb der Sandbox können probehalber Transaktionen in Krypto-Assets gehandelt und auch abgewickelt werden. Das Parlament gab die Einigung am Mittwoch bekannt.

„DLT-Projekte in der EU fördern“

„DLT kann eine Reihe potenzieller Vorteile bei Finanzdienstleistungen mit sich bringen, darunter eine geringere Komplexität, eine höhere Geschwindigkeit bei der End-to-End-Verarbeitung, eine höhere Netzwerk-Resilienz und geringere operative und finanzielle Risiken. Die Einigung über das DLT Pilot Regime soll dazu beitragen, die Entwicklung erfolgreicher DLT-Projekte innerhalb der EU zu fördern. Gleichzeitig ist es uns gelungen, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Finanzstabilität, der Marktintegrität und gleicher Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, sagt der zuständige Europaabgeordnete Johan Van Overtveldt.

Für FinTechs bis zu Marktwert von 6 Mrd. Euro

Im Zuge des Pilot Regimes sollen Erfahrungen gesammelt werden, um für künftige Regulierungen zu lernen. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Die Schwellenwerte liegen bei Aktien bei 500 Millionen Euro, bei Anleihen bei 1 Milliarde Euro und bei Unternehmensanleihen bei 200 Millionen Euro. Betreiber von Krypto-Finanzdienstleistungen können diese so lange unter den gelockerten Regeln anbieten, bis ihr Marktwert 6 Milliarden Euro erreicht. Zu dem vorgesehenen Anlegerschutz gehört eine klar definierte Haftungsregelung bei Verlusten aufgrund von Betriebsausfällen.

Krypto-Regulierung lässt auf sich warten

Das DLT Pilot Regime ist Teil des „Digital Finance Package“, das die EU im September 2020 auf den Weg gebracht hatte. Die Einigung auf die Regulierung von Krypto-Assets (MiCA = Markets in Crypto Assets) und die Prävention und Eindämmung von Cyber-Risiken (DORA = Digital Operational Resiliance Act) sind noch ausständig. Zur Krypto-Regulierung selbst (MiCA) geht der Europäische Rat nun mit dem EU-Parlament in Verhandlungen.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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