25.11.2021

Krypto-FinTech-Sandbox: EU ermöglicht Ausnahmen von strengen Regeln

EU-Parlament und EU-Rat haben ein Sandbox-Modell für Transaktionen in Krypto-Assets beschlossen. An der eigentlichen Regulierung wird noch gearbeitet.
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Krypto, Bitcoin, Blockchain
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EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf ein Sandbox-Modell für Finanzprojekte auf Basis der Blockchain-Technologie geeinigt. Hintergrund sind die Bestrebungen der EU, die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen an digitale Technologien anzupassen. Das nun beschlossene „DLT Pilot Regime“ ermöglicht vorübergehende Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften für FinTech-Projekte, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT, die bekannteste ist die Blockchain) setzen. Innerhalb der Sandbox können probehalber Transaktionen in Krypto-Assets gehandelt und auch abgewickelt werden. Das Parlament gab die Einigung am Mittwoch bekannt.

„DLT-Projekte in der EU fördern“

„DLT kann eine Reihe potenzieller Vorteile bei Finanzdienstleistungen mit sich bringen, darunter eine geringere Komplexität, eine höhere Geschwindigkeit bei der End-to-End-Verarbeitung, eine höhere Netzwerk-Resilienz und geringere operative und finanzielle Risiken. Die Einigung über das DLT Pilot Regime soll dazu beitragen, die Entwicklung erfolgreicher DLT-Projekte innerhalb der EU zu fördern. Gleichzeitig ist es uns gelungen, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Finanzstabilität, der Marktintegrität und gleicher Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, sagt der zuständige Europaabgeordnete Johan Van Overtveldt.

Für FinTechs bis zu Marktwert von 6 Mrd. Euro

Im Zuge des Pilot Regimes sollen Erfahrungen gesammelt werden, um für künftige Regulierungen zu lernen. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Die Schwellenwerte liegen bei Aktien bei 500 Millionen Euro, bei Anleihen bei 1 Milliarde Euro und bei Unternehmensanleihen bei 200 Millionen Euro. Betreiber von Krypto-Finanzdienstleistungen können diese so lange unter den gelockerten Regeln anbieten, bis ihr Marktwert 6 Milliarden Euro erreicht. Zu dem vorgesehenen Anlegerschutz gehört eine klar definierte Haftungsregelung bei Verlusten aufgrund von Betriebsausfällen.

Krypto-Regulierung lässt auf sich warten

Das DLT Pilot Regime ist Teil des „Digital Finance Package“, das die EU im September 2020 auf den Weg gebracht hatte. Die Einigung auf die Regulierung von Krypto-Assets (MiCA = Markets in Crypto Assets) und die Prävention und Eindämmung von Cyber-Risiken (DORA = Digital Operational Resiliance Act) sind noch ausständig. Zur Krypto-Regulierung selbst (MiCA) geht der Europäische Rat nun mit dem EU-Parlament in Verhandlungen.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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