30.09.2020

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

Natalie Enzinger beleuchtet bei einem DAAA-Online-Event zu Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 die wichtigsten Aspekte des Themas.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger
kooperation

Die Welt der Krypto-Assets entwickelt sich rasant weiter. Ständig entstehen neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher. Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst. Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen. Anwender und Investoren sind daher mit großen steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert.

Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht: Natalie Enzinger gibt Steuer-Insights zu Trading, Staking & STO

Bei einem Online-Event der DAAA (Digital Asset Association Austria) zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung, Vorstand DAAA) in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten. Neben dem Trading von Krypto-Assets wird sie sich den offenen und ungeklärten steuerlichen Fragen rund um das Staking von Krypto-Assets widmen, dessen Bedeutung in der Praxis als „passive Einkunftsquelle“ stetig zunimmt.

Fraglich ist beispielsweise, ob das Staking mit Mining vergleichbar ist, ob das “Delegating” gleich zu behandeln ist wie das “Betreiben eines Stake-Pools”, wie die Staking Rewards zu besteuern sind und ob diese nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.

Diese spannenden Themen werden anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Experten Niklas Schmidt (Wolf Theiss), Klaus Hirschler (WU Wien) und Florian Wimmer (Blockpit) diskutiert – moderiert von Natalie Enzinger. Neben einem kompakten Überblick über die derzeit brennenden steuerlichen Fragestellungen bietet die Veranstaltung somit mögliche Lösungsansätze von namhaften Experten. Für eine abschließende Klärung wären jedoch entsprechende Aussagen der Finanzverwaltung notwendig. Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein. “Derzeit herrscht eine hohe Rechtsunsicherheit, da zu vielen Fragen keine Antworten von Seiten der Finanzverwaltung vorliegen. Rasch Klarheit in diesen Bereichen zu schaffen, ist oberstes Ziel der DAAA”, sagt Paul Pöltner, Obmann DAAA.

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(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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AI Summaries

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

  • Ständig entstehen in der Welt der Krypto-Assets neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher.
  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
  • Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
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