10.12.2024
GASTBEITRAG

Kryptowährungen in der GmbH: Stolpersteine bei bilanzieller und steuerlicher Behandlung

Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger erklärt im Gastbeitrag, worauf Unternehmen bei Kryptoinvestments achten müssen.
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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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Rapid, Next gen Business Club
© brutkasten - Der SK Rapid Wien startet eine Netzwerk-Initiative - brutkasten unterstützt als aktives Mitglied.
In eigener Sache

Der SK Rapid Wien hat, der Fußballplattform Transfermarkt.at nach, in der letzten Saison im Schnitt rund 19.500 Zuseher:innen ins Stadion gezogen. Schätzungen ergeben, dass der 32-fache Meister österreichweit mindestens über 1,2 Millionen Fans zählt und somit weit vor den anderen Vereinen als der populärste Fußballklub der Republik gilt.

Rapid und das Business

Während für manche Rapid mehr als nur ein Verein ist – Stichwort: „Rapid als Religion“ – engagieren sich die Grün-Weißen auch verstärkt als Plattform für Business. Und wollen in diese Richtung künftig noch mehr bewegen.

Rapid Wien startet NextGen Business Club: Ein Netzwerk für junge Gründer:innen

Deshalb wurde neben dem etablierten Business Club nun ein neues Konzept entwickelt, das sich gezielt an junge Gründer:innen, Startups und Scaleups richtet. Es trägt den Namen: NextGen Business Club – und geht über das klassische VIP-Ticket hinaus.

„Ich dachte mir, uns fehlt ein bisschen Diversität in unserem Business Club“, erzählt Projektleiter Jakob Schwingenschlögl im brutkasten-Talk. „Bei unseren Veranstaltungen sind uns vor allem junge Menschen abgegangen. Aus diesem Grund wollte ich ein Projekt schaffen, das junge Unternehmer fördert und diesen Bereich auch greifbarer macht.“

NextGen Business Club als Netzwerk

Der neue Club soll künftig daher eine Zone explizit für Jungunternehmer:innen sein, um sie zu fördern und um ihnen auch Zugang zum Business Club – als Netzwerk-Möglichkeit – zu geben.

„Unser Hospitality-Bereich zieht sich über vier Ebenen auf einer ganzen Längsseite des Stadions“ präzisiert Schwingenschlögl. „Dort bekommt der NextGen Business Club einen exklusivem Raum. Natürlich wird er für alle offen sein, auch für unsere Logengäste, um so einen reibungslosen Austausch zwischen den Jungen und Etablierten zu fördern.“

Als „grün-weißes Zuckerl“ können Mitglieder des NextGen Business Clubs auch den nahegelegenen Legenden-Bereich aufsuchen und dort die Altstars von Rapid treffen.

„Rapid Wien ist weitaus mehr als nur ein Fußballverein. Eine Leidenschaft. Eine Religion. Und für viele Unternehmen ebenso ein Push-Faktor, um ihre Firma in so einem innovativen und prestigeträchtigen Umfeld zu platzieren“, betont Schwingenschlögl.

Zwei bis maximal vier Plätze für Unternehmen

Neben einem fix reservierten Innen- und Außensitzplatz – darunter Plätze in den ersten Reihen direkt am Spielfeld – steht hierbei vor allem der Austausch unter Unternehmer:innen im Fokus. Pro Unternehmen sind zwei bis maximal vier Plätze vorgesehen, um die Vernetzung zwischen möglichst vielen Branchen zu fördern. Die Investition liegt bei 2.515 Euro pro Abo-Platz (exkl. USt.) – also etwas über 5.000 Euro für zwei Plätze. Dank eines Ticket-Weitergabe-Tools können die Tickets flexibel an Partner:innen, Kund:innen oder Gäste weitergegeben werden.

„Es ist einfach ein viel legereres Umfeld als es sich vielleicht bei einem Kongress, bei einer Messe oder bei einem Business-Lunch darstellt“, so Schwingenschlögl weiter. „Man teilt eine Leidenschaft, man teilt Emotionen und dadurch kommt man sich viel näher. Ich bin mit Entscheidungsträgern von großen Konzernen oder internationalen Unternehmen einfach ‚per Du‘, schlage nach Toren mit ihnen ein. Das ist ja etwas, was im normalen Leben nicht so vonstatten gehen würde – ohne den Fußball, ohne die Leidenschaft.“

Mindset und Leadership

Nicht zuletzt deswegen ist brutkasten als Kooperationspartner und aktives Mitglied mit dabei und wird fortan die Inhalte kuratieren, wie brutkasten-CEO Dejan Jovicevic erklärt: “ Wir werden gemeinsam den NextGen Business Club inhaltlich gestalten, regelmäßige Events für die Mitglieder sowie Vernetzungsveranstaltungen mit den etablierten Entscheiderinnen und Entscheidern durchführen. Zwischen Unternehmertum, Management und Spitzensport gibt es viele Parallelen. Es geht um Mindset-Themen, um Leadership – alles was wir als brutkasten bieten können.“

Im ersten Jahr wird der Club bis zu 50 Personen beherbergen: „Wir planen eventuell ein paar Umgestaltungen des Raumes für ein Lounge-Feeling, deswegen könnten es vielleicht noch ein bisschen weniger sein“ so der Projektleiter. „Wir wollen ein limitiertes Angebot schaffen, um ein familiäres Gefühl zu verwirklichen und um die jungen Unternehmer, die sich diesen Schritt in die Hospitality trauen, wirklich zu fördern. Und die Vernetzung nach ihren Wünschen zu erfüllen.“

Rapid-Fan oder nicht Rapid-Fan?

Startschuss des Clubs für Jungunternehmer:innen ist der 3. August – der Meisterschaftsauftakt gegen FC Blau-Weiß Linz. Aktuell sind noch rund 30 Plätze frei. Um einen davon zu ergattern, muss man – um diese essentielle Frage zu beantworten – kein Rapid-Fan sein, aber: „Es hilft natürlich an den Spieltagen, wenn man mit dem Rapid-Schal kommt“, sagt Schwingenschlögl. „Man muss wirklich keiner sein, aber schlussendlich wird man einer werden.“


An dem „NextGen Business Club-Interessierte“ können sich hier unverbindlich eintragen.

Kontakt: Jakob Schwingenschlögl

E-Mail: [email protected]

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