30.09.2020

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

Natalie Enzinger beleuchtet bei einem DAAA-Online-Event zu Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 die wichtigsten Aspekte des Themas.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger
kooperation

Die Welt der Krypto-Assets entwickelt sich rasant weiter. Ständig entstehen neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher. Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst. Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen. Anwender und Investoren sind daher mit großen steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert.

Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht: Natalie Enzinger gibt Steuer-Insights zu Trading, Staking & STO

Bei einem Online-Event der DAAA (Digital Asset Association Austria) zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung, Vorstand DAAA) in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten. Neben dem Trading von Krypto-Assets wird sie sich den offenen und ungeklärten steuerlichen Fragen rund um das Staking von Krypto-Assets widmen, dessen Bedeutung in der Praxis als „passive Einkunftsquelle“ stetig zunimmt.

Fraglich ist beispielsweise, ob das Staking mit Mining vergleichbar ist, ob das „Delegating“ gleich zu behandeln ist wie das „Betreiben eines Stake-Pools“, wie die Staking Rewards zu besteuern sind und ob diese nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.

Diese spannenden Themen werden anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Experten Niklas Schmidt (Wolf Theiss), Klaus Hirschler (WU Wien) und Florian Wimmer (Blockpit) diskutiert – moderiert von Natalie Enzinger. Neben einem kompakten Überblick über die derzeit brennenden steuerlichen Fragestellungen bietet die Veranstaltung somit mögliche Lösungsansätze von namhaften Experten. Für eine abschließende Klärung wären jedoch entsprechende Aussagen der Finanzverwaltung notwendig. Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein. „Derzeit herrscht eine hohe Rechtsunsicherheit, da zu vielen Fragen keine Antworten von Seiten der Finanzverwaltung vorliegen. Rasch Klarheit in diesen Bereichen zu schaffen, ist oberstes Ziel der DAAA“, sagt Paul Pöltner, Obmann DAAA.

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Die automatisierte Burger-Maschine FABAL © REET Systems

Die österreichische REET Systems GmbH (Restaurant Efficiency Technologies Systems) hat nach eigenen Angaben die Entwicklung einer serienreifen automatisierten Burger-Produktion abgeschlossen. Das System trägt den Namen FABAL (Fully Automated Burger Assembly Line) und wird interessierten Gastronomiebetrieben nun auch in einem Demo-Center in Wiener Neudorf, Niederösterreich, vorgeführt.

Aufbau und Kapazität

FABAL ist laut REET modular aufgebaut und lässt sich an unterschiedliche Restauranttypen anpassen. Je nach Konfiguration sollen laut eigenen Angaben bis zu 300 Burger pro Stunde produziert werden können, aus über 50 verschiedenen Zutaten und in zahlreichen, auch individuell zusammengestellten, Varianten. Bedient wird die Anlage von einer einzigen Person, die für Befüllung und Reinigung zuständig ist. Laut Website sollen sich Betreiber:innen 50 Prozent der Personalkosten sparen. Ein KI-gestütztes System überwacht laut Unternehmen Produktionsqualität und Betriebszustände der Komponenten.

Entwicklung und Testbetrieb

Die aktuelle dritte Generation der Anlage sei nach rund sieben Jahren Entwicklung entstanden und habe sich in einem über einjährigen Testbetrieb mit mehr als 30.000 produzierten Burgern bewährt, so REET. Als Einsatzgebiete nennt das Unternehmen Schnellrestaurants, Großkantinen, Events und Vergnügungsparks. REET gibt, an die Patent- und Immaterialgüterrechte an der Technologie zu halten.

Produktion und Support sollen über Partnerunternehmen im In- und Ausland laufen. „Die größte Herausforderung dieser Innovation war es, auf dem in üblichen Küchengrößen vorhandenen Platzangebot aus über 50 verschiedenen und uneinheitlichen Burgerzutaten automatisiert unterschiedlichste Burger Sandwiches in hohen Stückzahlen herzustellen“, sagt REET-Geschäftsführer und Wirtschaftsanwalt Dieter Spranz.

Eigentümerstruktur

REET Systems wurde laut eigenen Angaben 2019 aus dem Gesellschafterumfeld der Theophil Group gegründet, seit 2022 hält die Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft Invest AG eine Minderheitsbeteiligung. Geschäftsführer sind Dieter Spranz und Roland Ambrosch.

Mehrheitseigentümerin von REET ist die Theophil Group, eine österreichische Familienunternehmensgruppe mit Schwerpunkt Systemgastronomie und Immobilien, die in Österreich rund 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt und laut Aussendung über 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt.

Verbindung zur Systemgastronomie

International ist die Theophil Group mit The Coffeeshop Company in neun weiteren Ländern mit rund 100 Standorten vertreten. Über ihre Tochtergesellschaft The Eatery Group (bis 2023 TQSR Group) ist sie zudem seit 2015 Masterfranchisenehmerin von Burger King in Österreich.

„Als Masterfranchisee und exklusiver Developer der amerikanischen Burgerkette Burger King verwalten wir den gesamten österreichischen Markt der Marke“, heißt es auf der Website der Gruppe. 34 Burger-Lokale betreibe man selbst. Die neue Burger-Automatisierungstechnik entsteht damit im selben Konzernumfeld, das hierzulande auch einen der größten Systemgastronomie-Betreiber stellt, ein naheliegendes erstes Einsatzfeld für FABAL.

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Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

  • Ständig entstehen in der Welt der Krypto-Assets neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher.
  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
  • Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
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