11.03.2021

Hier bekommen Neugründer kostenlos eine solide Rechtsberatung

Die österreichischen Notare erweitern ihr kostenloses Erstberatungs-Angebot für Unternehmensgründer und Startups. Das ist im neuen Gründerpaket enthalten.
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Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer
Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer (c) Adobe Stock - itchaznong
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In rechtlicher Hinsicht schon ganz am Anfang alle Eventualitäten zu bedenken stellt für Neugründer eine oft nicht bewältigbare Herausforderung dar. Die Folge: Die einen ziehen Musterverträge heran, die nicht wirklich passen und später, etwa im Streitfall, häufig gravierende Probleme verursachen. Die anderen zahlen unnötig viel Geld für ihre Rechtsberatung. Dabei gibt es in Österreich ein kostenloses Erstberatungs-Angebot für Gründer, das jetzt noch deutlich erweitert wurde: Die heimischen Notare präsentierten nun ihr neues Gründerpaket.

Neues Gründerpaket: „gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen suchen“

„Es geht darum, gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen zu suchen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen und die formal und inhaltlich einwandfrei sind“, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ÖNK. Als unparteiische Instanz beuge man gemeinsam mit den Gründern bzw. Gründer-Teams späteren Streitigkeiten vor, die oft mit hohen Folgekosten verbunden seien. „Nur wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spricht, ist besser gewappnet“, so der ÖNK-Präsident.

Video-Talk: ÖNK-Präsident Michael Umfahrer zum neuen Gründerpaket

Das Gründerpaket der Notare basiert auf einem dreistufigen Beratungskonzept, um die wesentlichen Fragen in den unterschiedlichen Unternehmensstadien klären und prüfen zu können. Im Rahmen der nun erweiterten kostenlosen Erstberatung soll die jeweilige Aufgabenstellung geklärt werden. Darüberhinausgehende Beratungsgespräche bzw. notarielle Dienstleistungen können dabei festgelegt werden. Maria Thierrichter, die als Notarsubstitutin in Wien häufig auch Startups in der Gründungsphase betreut, nennt die wichtigsten Fragen für die Gründung:

First Step: 10-Punkte-Checkliste der Gründung

Im ersten Schritt kläre sie in der Rechtsberatung folgende zehn Punkte mit Neugründern ab, erklärt Thierrichter:

  1. Gesellschaftsform: Welche Gesellschaftsform ist die passende für meine Geschäftsidee? Ein Ein-Personen-Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH?
  2. Firmenwortlaut: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten?
  3. Firmensitz: Kann der Sitz meines Unternehmens auch zuhause sein? Wie kompliziert und kostspielig ist es, die Adresse/den Sitz der Gesellschaft wieder zu ändern?
  4. Stammkapital: Wie viel Stammkapital brauche ich? Was ist die Gründungsprivilegierung?
  5. Gesellschaftsvertrag: Brauche ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag? Was kann ich darin regeln?
  6. Persönliche Haftung: Hafte ich als Gründer persönlich?
  7. Aufgriffsrechte: Was sind Aufgriffsrechte? Welche Konsequenzen haben sie?
  8. Kapitalerhöhung: Was muss ich als Gründer über Kapitalerhöhung wissen?
  9. Kosten: Was kostet die Gründung eines Unternehmens?
  10. Gründung: Wie gründe ich? Kann ich auch digital gründen? Wie lange dauert die Gründung?

Second Step: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen

Um Problemen in der Wachstums- und Expansionsphase vorzubeugen, sollten weitere sieben Fragen beantwortet werden, so die Notarsubstitutin:

  1. Veräußerung von Geschäftsanteilen: Was bedeutet Vinkulierung? Wann macht eine Vinkulierung Sinn?
  2. Absicherung: Wie kann ich mich als Gründer bei Abtretungen schützen?
  3. Ausstieg / Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen: Was muss ich beachten? Was sind Tag-Along- und Drag-Along-Rechte?
  4. Inwieweit kann ich von Put-Optionen und/oder Call-Optionen profitieren?
  5. Investor: Welche Rechte und Pflichten hat ein Investor?
  6. Mitarbeiterbeteiligung: Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was muss ich bedenken?
  7. Insolvenzrecht: Welche Themen können in der Insolvenz relevant werden (z.B. Einlagenrückgewähr)?

Third Step: 2-Faktoren-Check für ein solides Unternehmen

Auch laufend gelte es schließlich, die großen Fragen im Blick zu behalten. „Kreativität und wirtschaftliches Unternehmertum können sich gut entfalten, wenn das Fundament rechtlich zuverlässig aufgestellt ist und regelmäßig inspiziert wird“ so Thierrichter.

  1. Das solide Fundament
    • Wie gut sind die Verträge?
    • Wie rechtssicher sind die Regelungen?
  2. Corporate Housekeeping
    • Wie aktuell sind die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen?
    • Sind Anpassungen erforderlich?

Nach der Rechtsberatung kann die Gründung sehr schnell gehen

Es sind also viele, teilweise komplexe, rechtliche Fragen zu beantworten – gerade für junge Gründer ist das ohne passende Rechtsberatung kaum zu stemmen. Und Michael Umfahrer gibt zudem zu bedenken: „Wer ein Unternehmen gründen möchte, will seine Geschäftsidee umsetzen und sich nicht mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten beschäftigen“.

Sind dann aber einmal alle Punkte geklärt, kann es mit der Unternehmensgründung – egal ob analog oder digital – sehr schnell gehen. Der Notar kann dabei neben der Beratung in der Vorbereitungsphase auch die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Gründung verbunden sein können, übernehmen. Er kann die Steuernummer beim Finanzamt beantragen, alle Unterlagen beim Firmenbuchgericht einreichen und die ordnungsgemäße Eintragung überprüfen. „Sobald Konsens über den Gesellschaftsvertrag erzielt ist, kann eine Gesellschaft in drei bis fünf Tagen gegründet sein“, so der ÖNK-Präsident.

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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