29.01.2021

Firmengründung: So vermeidet man böse Überraschungen

Bei der Firmengründung müssen einige Dinge beachtet werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Notarsubstitutin Maria Thierrichter erklärt die wichtigsten Punkte.
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Firmengründung
Notarsubstitutin Maria Thierrichter | (c) der brutkasten
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Wer ein Unternehmen gründet, will meistens möglichst schnell ins Tun kommen. Gerade bei der formellen Firmengründung sollte man deswegen jedoch nicht unachtsam werden, weiß Notarsubstitutin Maria Thierrichter: “Unser Grundsatz als Notarinnen und Notare ist, ein solides rechtliches Fundament zu schaffen, auf dessen Basis man dann kreativ arbeiten kann”. Denn damit könne man späteren Streitigkeiten vorbeugen und böse Überraschungen vermeiden.

Dafür sei es sinnvoll, Expertinnen und Experten zurate zu ziehen, so Thierrichter: “Ein Vergleich, den ich gerne bringe, ist: Wenn man bei Beschwerden ‘Dr. Google’ befragt, ist die Diagnose oft ganz schrecklich. Es ist besser, man holt sich eine fundierte Diagnose von einer Ärztin oder einem Arzt”.

Die wichtigsten Punkte bei der Firmengründung

Bei der Firmengründung und dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags gebe es einige ganz grundsätzliche Punkte, mit denen man sich viel potenziellen Ärger ersparen könne, erklärt die Notarsubstitutin. “Die erste große Frage ist, welche Rechtsform man wählt”. Wenn diese gefunden sei, “dann geht’s ins Detail”. “Wo mache ich den Sitz meines Unternehmens? Welchen Firmenwortlaut wähle ich? Wen weise ich als Geschäftsführer aus? Wer sind die Gesellschafter und welche Formen der Anteilsübertragung wähle ich?”, so Thierrichter.

Hier sind die wichtigsten Punkte herausgegriffen:

Die richtige Rechtsform

Die GmbH ist als häufigste Rechtsform in Österreich in sehr vielen Fällen auch die beste, etwa wenn es Expansionspläne gebe, erklärt die Expertin. Es gebe aber auch Fälle, wo sich eine andere Form besser anbiete. Bei rein an eine Person gebundenen Unternehmen etwa, mache eine GmbH “überhaupt keinen Sinn” – da sei ein klassisches Ein-Personen-Unternehmen viel besser geeignet. “Auch steuerliche Aspekte sind in der Wahl der Rechtsform relevant. Die sind natürlich mit Steuerberatern abzuklären”, sagt Thierrichter.

Der Firmenwortlaut

Wie das Unternehmen heißen soll, ist nicht nur eine Frage der Kreativität, sondern auch des Rechts. “Es gibt drei Aspekte. Erstens den Namen, mit dem die Firma im Firmenbuch eingetragen wird, zweitens die Marke und drittens die Domain”, erklärt die Expertin. “Das spielt alles zusammen und ist es daher Wert, am Anfang genau angesehen zu werden”. Für den eigentlichen Firmenwortlaut würden wiederum drei Regeln gelten: Es müsse eine Kennzeichnungskraft vorliegen, der Name müsse unterscheidungsfähig sein und dürfe keine Irreführung enthalten. “Wenn man hier Notarinnen und Notare einschaltet, die engen Kontakt mit den Firmenbuch-Rechtspflegern pflegen, kann man sich eine Extra-Runde ersparen”, meint Thierrichter. Auch eine markenrechtliche und eine Domain-Recherche seien sehr wichtig. Denn erstens sei es natürlich sinnvoll, wenn alles zusammenpasse. Und zweitens vermeide man so, später Konflikte wegen geschützter Marken anderer zu riskieren.

Wahl des Geschäftsführers

“Die erste Frage, die ich bei einer Firmengründung stelle ist: Wer ist wirklich dazu geeignet, das Unternehmen zu repräsentieren, die rechtlichen Dinge durchzuführen, Verträge zu unterschreiben und Schriftstücke entgegen zu nehmen?”, erzählt die Juristin. Sei die richtige Person gefunden, weise sie Klienten allerdings auch darauf hin, dass es ein Risiko sei, nur einen Geschäftsführer zu wählen, sagt Thierrichter. “Es kann passieren, dass der Geschäftsführer für längere Zeit nicht in der Lage dazu ist, seine Geschäfte auszuüben. Daher empfehle ich immer, zwei Geschäftsführer zu wählen”. Auch das Gewerberecht sei zu beachten, da in reglementierten Gewerben nicht jeder gewerberechtlicher Geschäftsführer werden könne.

Anteils-Verteilung und -Übertragung

Dieser Punkt führe in der Praxis zu den größten Streitigkeiten. Zu regeln seien etwa die Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen – denn nicht alle diese Erfordernisse seien von vorne herein gesetzlich geregelt. “Dabei muss man auch ein wenig in die Zukunft blicken. Wenn man sich später einmal große Investoren an Bord holen will, schrumpft der eigene Anteil. Ich kann mich aber schon zu Beginn absichern, dass der Investor Dinge dann nicht einfach ohne meine Zustimmung entscheiden kann”, so Thierrichter. Dazu gebe es viele verschiedene rechtliche Instrumente, die man sich im Detail mit Expertinnen und Experten ansehen sollte.

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Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics
Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics

Das im oberösterreichischen Pasching sitzende Kosmetik-Startup andmetics wurde von Margot Helm und Hannes Freudenthaler im Jahr 2015 gegründet. Bekannt ist das Unternehmen für seine Enthaarungsstreifen für Augenbrauen aus Kaltwachs. Schon im Jahr 2019 war das Startup in vierzig Ländern aktiv – und holte sich folglich ein Millioneninvestment der Raiffeisen KMU Beteiligungs AG – brutkasten berichtete. Bislang war die Raiffeisen laut wirtschaft.at mit 34,25 Prozent beteiligt.

Mehrheitsübernahme durch Doppler nach Umstrukturierung

Wie nun bekannt wurde, erwarb die Doppler Holding GmbH 41 Prozent der Anteile an andmetics. Die Doppler Holding ist ein österreichischen Familienunternehmen, das 1932 gegründet wurde und sich auf den Handel mit Mineralöl spezialisierte. 2003 erwarb sie das Tankstellennetz von Turmöl, das damals im Besitz der Kommunistischen Partei Österreichs war. Mit einem Filialnetz von rund 260 Tankstellen zählte die Doppler Gruppe somit zum größten privaten Tankstellenbetreiber Österreichs. Erst Anfang des Jahres verkaufte die Doppler-Gruppe die Tankstellen an den polnischen Mineralölkonzern PKN Orlen.

Das Familienunternehmen befindet sich im Eigentum von Franz Joseph Doppler. Seine Ehefrau Vera Doppler erwarb zudem zehn Prozent an andmetics und wird Co-CEO des Startups. Sie tritt damit an die Seite des Co-Founders und geschäftsführenden Gesellschafter Hannes Freudenthaler.

Mit den erworbenen Anteilen ist die Familie Doppler damit Mehrheitseigentümerin von andmetics. Außerdem übernimmt Daniela Dieringer, CFO der Doppler Gruppe, das Prokura von Mitgründerin Margot Helm.

Founder geben Firmenanteile ab

Über den Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart. Der Co-Founder von andmetics Freudenthaler verringerte seine Firmenanteile allerdings von 24,9 Prozent auf nun 6,7 Prozent. Die Anteile von Margot Helmer über die HMG Invest GmbH sanken von 24,94 Prozent auf zehn Prozent.

Vera Doppler bringt Expertise aus den Bereichen Marketing und Branding mit – und soll das Unternehmen in einer “schärferen Ausrichtung auf Marketingkompetenz, Branding und Platzierungsstrategie” stärken.

„Gleichzeitig freuen sich auch unsere bestehenden Investoren über diese spannende Entwicklung und sind gemeinsam mit dem gesamten Team entschlossen, das Unternehmen zu weiteren Erfolgen zu führen“, so Co-Founder Freudenthaler über den Neuzugang.

Andmetics sieht Wachstumsmärkte im Mittleren Osten & USA

In den letzten Monaten soll andmetics fünf neue Distributeure in Ländern wie der Schweden, Dänemark und den USA und Slowenien gewonnen haben. Außerdem sollen bei einem gemeinsamen Projekt mit der Klier Hair Group rund 700 Salons vor Ort in einem innovativen Brow Service geschult werden.

Auch im Bereich Retail konnte das Unternehmen sich nach eigenen Angaben deutlich breiter aufstellen. Andmetics erschloss demnach rund 2.000 neue Verkaufsstellen in Deutschland. Als künftige Wachstumsmärkte definiert das Unternehmen den Mittleren Osten und die USA. Um diese Wachstumsmärkte soll sich in Zukunft explizit die Co-Founderin Margot Helm kümmern.

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