11.03.2021

Hier bekommen Neugründer kostenlos eine solide Rechtsberatung

Die österreichischen Notare erweitern ihr kostenloses Erstberatungs-Angebot für Unternehmensgründer und Startups. Das ist im neuen Gründerpaket enthalten.
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Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer
Mit dem Gründerpaket bieten die österreichischen Notare nun eine erweiterte Rechtsberatung für Neugründer (c) Adobe Stock - itchaznong
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In rechtlicher Hinsicht schon ganz am Anfang alle Eventualitäten zu bedenken stellt für Neugründer eine oft nicht bewältigbare Herausforderung dar. Die Folge: Die einen ziehen Musterverträge heran, die nicht wirklich passen und später, etwa im Streitfall, häufig gravierende Probleme verursachen. Die anderen zahlen unnötig viel Geld für ihre Rechtsberatung. Dabei gibt es in Österreich ein kostenloses Erstberatungs-Angebot für Gründer, das jetzt noch deutlich erweitert wurde: Die heimischen Notare präsentierten nun ihr neues Gründerpaket.

Neues Gründerpaket: “gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen suchen”

“Es geht darum, gemeinsam nach maßgeschneiderten Lösungen zu suchen, die Bestand haben, die keinen Partner übervorteilen und die formal und inhaltlich einwandfrei sind”, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, ÖNK. Als unparteiische Instanz beuge man gemeinsam mit den Gründern bzw. Gründer-Teams späteren Streitigkeiten vor, die oft mit hohen Folgekosten verbunden seien. “Nur wer schon bei der Unternehmensgründung über – zugegebenermaßen – auch schwierige oder unangenehme Dinge spricht, ist besser gewappnet”, so der ÖNK-Präsident.

Video-Talk: ÖNK-Präsident Michael Umfahrer zum neuen Gründerpaket

Das Gründerpaket der Notare basiert auf einem dreistufigen Beratungskonzept, um die wesentlichen Fragen in den unterschiedlichen Unternehmensstadien klären und prüfen zu können. Im Rahmen der nun erweiterten kostenlosen Erstberatung soll die jeweilige Aufgabenstellung geklärt werden. Darüberhinausgehende Beratungsgespräche bzw. notarielle Dienstleistungen können dabei festgelegt werden. Maria Thierrichter, die als Notarsubstitutin in Wien häufig auch Startups in der Gründungsphase betreut, nennt die wichtigsten Fragen für die Gründung:

First Step: 10-Punkte-Checkliste der Gründung

Im ersten Schritt kläre sie in der Rechtsberatung folgende zehn Punkte mit Neugründern ab, erklärt Thierrichter:

  1. Gesellschaftsform: Welche Gesellschaftsform ist die passende für meine Geschäftsidee? Ein Ein-Personen-Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH?
  2. Firmenwortlaut: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten?
  3. Firmensitz: Kann der Sitz meines Unternehmens auch zuhause sein? Wie kompliziert und kostspielig ist es, die Adresse/den Sitz der Gesellschaft wieder zu ändern?
  4. Stammkapital: Wie viel Stammkapital brauche ich? Was ist die Gründungsprivilegierung?
  5. Gesellschaftsvertrag: Brauche ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag? Was kann ich darin regeln?
  6. Persönliche Haftung: Hafte ich als Gründer persönlich?
  7. Aufgriffsrechte: Was sind Aufgriffsrechte? Welche Konsequenzen haben sie?
  8. Kapitalerhöhung: Was muss ich als Gründer über Kapitalerhöhung wissen?
  9. Kosten: Was kostet die Gründung eines Unternehmens?
  10. Gründung: Wie gründe ich? Kann ich auch digital gründen? Wie lange dauert die Gründung?

Second Step: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen

Um Problemen in der Wachstums- und Expansionsphase vorzubeugen, sollten weitere sieben Fragen beantwortet werden, so die Notarsubstitutin:

  1. Veräußerung von Geschäftsanteilen: Was bedeutet Vinkulierung? Wann macht eine Vinkulierung Sinn?
  2. Absicherung: Wie kann ich mich als Gründer bei Abtretungen schützen?
  3. Ausstieg / Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen: Was muss ich beachten? Was sind Tag-Along- und Drag-Along-Rechte?
  4. Inwieweit kann ich von Put-Optionen und/oder Call-Optionen profitieren?
  5. Investor: Welche Rechte und Pflichten hat ein Investor?
  6. Mitarbeiterbeteiligung: Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was muss ich bedenken?
  7. Insolvenzrecht: Welche Themen können in der Insolvenz relevant werden (z.B. Einlagenrückgewähr)?

Third Step: 2-Faktoren-Check für ein solides Unternehmen

Auch laufend gelte es schließlich, die großen Fragen im Blick zu behalten. “Kreativität und wirtschaftliches Unternehmertum können sich gut entfalten, wenn das Fundament rechtlich zuverlässig aufgestellt ist und regelmäßig inspiziert wird” so Thierrichter.

  1. Das solide Fundament
    • Wie gut sind die Verträge?
    • Wie rechtssicher sind die Regelungen?
  2. Corporate Housekeeping
    • Wie aktuell sind die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen?
    • Sind Anpassungen erforderlich?

Nach der Rechtsberatung kann die Gründung sehr schnell gehen

Es sind also viele, teilweise komplexe, rechtliche Fragen zu beantworten – gerade für junge Gründer ist das ohne passende Rechtsberatung kaum zu stemmen. Und Michael Umfahrer gibt zudem zu bedenken: “Wer ein Unternehmen gründen möchte, will seine Geschäftsidee umsetzen und sich nicht mehr als unbedingt nötig mit Formalitäten beschäftigen”.

Sind dann aber einmal alle Punkte geklärt, kann es mit der Unternehmensgründung – egal ob analog oder digital – sehr schnell gehen. Der Notar kann dabei neben der Beratung in der Vorbereitungsphase auch die Errichtung und Beurkundung aller Verträge, die mit einer Gründung verbunden sein können, übernehmen. Er kann die Steuernummer beim Finanzamt beantragen, alle Unterlagen beim Firmenbuchgericht einreichen und die ordnungsgemäße Eintragung überprüfen. “Sobald Konsens über den Gesellschaftsvertrag erzielt ist, kann eine Gesellschaft in drei bis fünf Tagen gegründet sein”, so der ÖNK-Präsident.

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  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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